BT-Drucksache 16/8319

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2007

Vom 27. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8319
16. Wahlperiode 27. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Hakki Keskin,
Dr. Norman Paech, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2007

Um eine weitere Erosion der Wehrpflicht als Folge der Wehrungerechtigkeit zu
verhindern, ordnete der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung,
Anfang 2006 an, die Anzahl von Dienststellen für Grundwehrdienstleistende
nicht weiter zu senken. Infolge dieser Maßnahme sprach der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, „von einer Einberufungsgerechtigkeit von
nahezu 80 Prozent, bezogen auf die tauglichen und für den Wehrdienst zur Ver-
fügung stehenden jungen Männer“ (Handelsblatt, 13. September 2007). Auch
der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung,
Christian Schmidt, stellt fest: „Über 80 Prozent der Tauglichen wurden auch ein-
berufen.“ (Frankfurter Rundschau, 6. August 2007).

Im Widerspruch dazu steht eine sachliche Auswertung der Antworten der
Bundesregierung zur Umsetzung der Wehrpflicht 2006 (Bundestagsdruck-
sache 16/5578). Nicht einmal 65 Prozent der zum Wehrdienst heranzuziehenden
Angehörigen des Jahrgangs 1983 wurden auch zur Bundeswehr einberufen.
Selbst unter Einrechnung derjenigen, die aus diesem Geburtsjahrgang als Solda-
ten auf Zeit eingestellt wurden, erhöht die Quote der „Einberufungsgerechtig-
keit“ auf lediglich 70 Prozent. Außer acht bleibt in der regierungsamtlichen Dar-
stellung über das Ausmaß der Wehrungerechtigkeit außerdem, dass in den
vergangenen Jahren der Kreis potentiell einberufbarer Wehrdienstpflichtiger
deutlich kleiner geworden ist – nicht als Folge einer demografischen Entwick-
lung, sondern als Ergebnis rechtlichen und wehradministrativen Handelns. So
wurde jeder Dritte des Jahrgangs 1983, rund 150 000 junge Männer, ausgemus-
tert oder wurde erst gar nicht aufgefordert, sich mustern zu lassen. Festzuhalten
ist, dass nicht einmal jeder Vierte des Jahrgangs 1982 und nicht einmal jeder
Fünfte des Jahrgangs 1983 zum Grundwehrdienst einberufen wurde.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht verwundern, dass die Wehrpflicht auch im
Jahr 2007 öffentlich kontrovers diskutiert wurde. Die gesellschaftliche Akzep-
tanz der Wehrpflicht schwindet. Die Bundeswehr wurde nach jahrelanger Unter-
brechung wieder mit konsequenten Kriegsdienstverweigerern konfrontiert, die
sie erst nach bis zu 55 Tagen Arrest entlassen hat. Für die direkt Betroffenen er-
weist sich die Musterungs- und Einberufungswillkür tatsächlich als höchst un-

gerecht. Die Wehrpflicht verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Grundgeset-
zes. Selbst ein Truppendienstgericht stellte fest, „dass es tatsächlich ungerecht
wirken muss, wenn in Anbetracht des verringerten Bundeswehrbedarfs an
Wehrpflichtigen die Wehrersatzbehörden eine immer geringer werdende Zahl
von Dienstposten mit Wehrpflichtigen besetzt“ (Beschluss des Truppendienst-
gerichts Süd vom 17. Juli 2007, Az: S 7 BLb 03/07).

Drucksache 16/8319 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1981 bis 1997?

2. Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1981) bis heute
verändert

a) durch Sterbefälle,

b) durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland,

c) durch Zuwanderung,

d) durch Einbürgerung?

3. Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen 1981
bis 1997?

4. Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1981 bis 1991 nach
den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende eines Jahres
und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?

5. Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht er-
reichbar?

6. Wie viele Erstuntersuchungen wurden in den Kalenderjahren 2000 bis 2007
(bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren analog den Angaben der Statis-
tischen Kurzinformationen des BMVg 01/07) mit dem Ergebnis

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) abgeschlossen?

7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1991 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) wurden bei der Erstuntersuchung

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

8. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr-
gängen) waren am 31. Dezember 2007 noch

a) wehrdienstfähig (T1, T2),

b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),

c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),

d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),

e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5) gemustert?

9. Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden in den Jahren
2006 und 2007 bundesweit angeordnet?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8319

10. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1991 wurden nach Akten-
lage § 17 Abs. 10 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) gemustert (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen)?

11. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1991 konnten bis heute
nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

12. Wie viele Wehrpflichtige (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und auf-
geschlüsselt danach, ob der Grund vor oder während des Dienstes aufgetre-
ten ist), die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von
der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf
Dauer freigestellt werden

a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),

b) nach § 11 WPflG (Befreiung),

c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),

d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?

13. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige, die nicht als Kriegsdienstverweige-
rer anerkannt sind, können als über 23-Jährige nicht mehr einberufen wer-
den (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

14. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1991 (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen aufgrund
eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2006 heute noch

a) nur als Grundwehrdienstleistende,

b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(freiwillig Wehrdienstleistende bis max. 23 Monate),

c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(zwei Jahre und mehr),

d) nur als freiwillige Soldaten mit max. zwei Jahren Dienstzeit,

e) nur als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?

15. Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1981 bis 1991
wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen ein-
berufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

16. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

17. Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach Ende
ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?

18. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu Wehr-
übungen einberufen?

19. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1991 (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet

a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),

b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),

c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und
§ 42a WPflG)?

20. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1991 haben eine Anerken-
nung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)?

Drucksache 16/8319 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

21. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als Kriegsdienstverwei-
gerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

22. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung zum
Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahrgängen)?

23. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind 2006
und 2007 durch die Kreiswehrersatzämter registriert worden (aufgeschlüs-
selt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reser-
visten sowie nach Kalenderjahren)?

24. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden
2006 und 2007 zur Bearbeitung durch die Kreiswehrersatzämter an das
Bundesamt für den Zivildienst weitergeleitet (aufgeschlüsselt nach Unge-
dienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie
nach Kalenderjahren)?

25. Wie viele Antragsteller wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt (auf-
geschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Solda-
ten, Reservisten)?

26. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1981 bis 1991
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben

a) Zivildienst voll geleistet,

b) Zivildienst nach angefangenen oder absolviertem Wehrdienst geleistet,

c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,

d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,

e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes (ZDG) (Katastrophenschutz),

f) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),

g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),

h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),

i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),

j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),

k) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,

l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?

27. Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten Kriegsdienst-
verweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1981 bis 1991 und
aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt auf-
getreten ist) gab es

a) nach § 9 Abs. 1 ZDG (Ausschluss),

b) nach § 10 ZDG (Befreiung),

c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),

d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),

e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?

28. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1981 bis 1990
ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung bzw.
dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8319

29. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahr-
gänge 1981 bis 1991 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauer-
hafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht zum Zivil-
dienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?

30. Wie viele Wehrpflichtige wurden zwischen 2003 und 2007 einberufen (bitte
aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren)?

31. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

32. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?

33. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?

34. Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst angetre-
ten?

35. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?

36. Wie viele Wehrdienstleistende waren in den Jahren 2004 bis 2007 bei
Dienstantritt bereits 22 Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele
waren bereits 24, aber noch nicht 25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach den
Haupteinberufungsterminen Januar, April, Juli und Oktober in den jeweili-
gen Kalenderjahren)?

37. Wie viele Wehrpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelaltersgrenze
(23. Geburtstag) in den Jahren 2004 bis 2007 einberufen, und bei wie vielen
ist die Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach
Kalenderjahren)?

38. Wie viele Wehrpflichtige mussten in den Kalenderjahren 2004 bis 2007 den
Wehrdienst nach Aufnahme des Studiums, aber vor Erreichen des dritten
Semesters den Wehrdienst antreten (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjah-
ren)?

39. Wie hat sich die Jahresdurchschnittsstärke an Grundwehrdienstleistenden in
der Bundeswehr seit 2003 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalender-
jahren)?

40. Wie hat sich die Jahresdurchschnittsstärke an freiwillig Wehrdienstleisten-
den in der Bundeswehr seit 2003 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Ka-
lenderjahren)?

41. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes
– WStG) wurden gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber
freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende in diesen Jahren gestellt?

42. Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit § 15 des
Wehrstrafgesetzes (WStG) wurden gegenüber Grundwehrdienstleistenden
sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende in diesen Jahren
gestellt?

43. Wie viele Strafanzeigen wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen Ge-
horsamsverweigerung (§ 20 WStG) wurden gegenüber Grundwehrdienst-
leistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende in die-
sen Jahren gestellt?

Drucksache 16/8319 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

44. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste verhängt
(bitte nach Dauer sowie nach Grundwehrdienstleistenden und Freiwilligen
aufgeschlüsselt)?

45. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden in den Jahren 2003 bis 2007 einbe-
rufen (bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren)?

46. Wie viele Zivildienstleistende waren in den Jahren 2004 bis 2007 bei
Dienstantritt bereits 22 Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele
waren bereits 24, aber noch nicht 25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach
Quartalen in den jeweiligen Kalenderjahren)?

47. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden nach Überschreiten der Regelalters-
grenze (23. Geburtstag) in den Jahren 2004 bis 2007 einberufen, und bei wie
vielen ist die Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahren)?

48. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden

a) aus gesundheitlichen Gründen,

b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich Einberufungs-
hindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,

c) aus organisatorischen Gründen?

49. Wie viele haben in den Jahren 2003 bis 2007 ihren Dienst angetreten?

50. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Dienst?

51. Wie viele Zivildienstpflichtige mussten in den Kalenderjahren 2004 bis
2007 den Zivildienst nach Aufnahme des Studiums, aber vor Erreichen
des dritten Semesters den Wehrdienst antreten (bitte aufgeschlüsselt nach
Kalenderjahren)?

52. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 52
ZDG) in diesen Jahren gestellt?

53. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG) in diesen
Jahren gestellt?

54. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Nichtbefolgen von Anordnungen
(§ 54 ZDG) in diesen Jahren gestellt?

55. Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2007 insgesamt abgehalten?

56. Wie viele Reservisten haben im Jahr 2007 an Wehrübungen teilgenommen

a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,

b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,

c) als Zeitsoldaten?

57. Wie viele Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
waren jeweils in den Jahren 2006 und 2007 in welchen Verwendungen ein-
gesetzt?

58. Wie viele Dienstposten in welchen Verwendungsbereichen sind für das Jahr
2008 für Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende vor-
gesehen?

59. Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre
2008 bis 2018 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich
daraus?

60. Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für die

Jahre 2008 bis 2018 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich
daraus?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/8319

61. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an männlichen Freiwilligen wird für
die Jahre 2008 bis 2018 prognostiziert?

62. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an weiblichen Freiwilligen wird für
die Jahre 2008 bis 2018 prognostiziert?

63. Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2008 bis 2018
geplant?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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