BT-Drucksache 16/8130

Abschiebestatistik der Bundesregierung

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8130
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher,
Gisela Piltz, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter
Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP

Abschiebestatistik der Bundesregierung

Zahlen in Bezug auf Abschiebungen sind in Diskussionen und parlamentari-
schen Beratungen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowohl für die
Medien als auch für die fachlich zuständigen Politikerinnen und Politiker uner-
lässlich. Das statistische Material dient dazu, sich ein Bild von den tatsäch-
lichen Zahlen machen und u. a. auf dieser Basis dann über das weitere politi-
sche Vorgehen entscheiden zu können. Da die Politikerinnen und Politiker
durch Medien und Bürgeranfragen immer wieder mit unterschiedlichen Fall-
konstellationen im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts konfrontiert wer-
den, ist für ihre tägliche Arbeit das Verwenden aktueller Statistiken dringend
geboten. Wichtig ist dabei auch, nach welchen Kriterien innerhalb der vom
Bundesministerium des Innern (BMI) veröffentlichten Abschiebestatistik diffe-
renziert wird, da man sich nur auf diese Kriterien in parlamentarischen Bera-
tungen und Diskussionen seriös beziehen kann.

Das Einsehen der Abschiebestatistik generell untersteht bislang dem Erlaubnis-
vorbehalt des BMI.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Weshalb steht das Einsehen bzw. Veröffentlichen von Abschiebestatistiken

unter dem Erlaubnisvorbehalt des BMI?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Erlaubnisvorbehalt des BMI?

3. Auf Basis welcher Kriterien wird die Erlaubnis an wen erteilt?

4. Welche Abteilung ist innerhalb des BMI für die Erteilung der Erlaubnis zu-
ständig?

Drucksache 16/8130 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie lange dauert durchschnittlich die Beantwortung eines Antrags auf Ein-
sicht?

An wen ist dieser Antrag zu richten?

6. Wie oft wurde im Jahr 2007 die Einsicht in die Abschiebestatistik bean-
tragt?

7. Von welchen Institutionen, Behörden bzw. Einzelpersonen wurde die Ein-
sicht beantragt?

8. Wie oft waren die Anträge bei welchen Antragstellern erfolgreich?

9. Welche Kriterien werden in die Abschiebestatistiken aufgenommen (bei-
spielsweise Herkunftsland, Alter, Geschlecht, etc.)?

10. Aus welchem Grund werden die in Frage 9 genannten Kriterien in die Sta-
tistik aufgenommen?

11. Wer entscheidet darüber, nach welchen Kriterien in der Abschiebestatistik
zu differenzieren ist?

12. Seit wann gibt es statistische Erhebungen beim BMI über Abschiebungen?

13. Haben sich die aufgeführten Kriterien über die Jahre verändert?

Wenn ja, welche Kriterien sind wann weggefallen bzw. hinzugekommen,
und aus welchem Grund?

Berlin, den 13. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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