BT-Drucksache 16/8129

Altgeräteentsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8129
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst,
Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen,
Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Patrick Meinhardt,
Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Altgeräteentsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist unter anderem die
Vermeidung und Verminderung von Abfällen aus Elektro- und Elektronik-
geräten. Hierbei setzt das Gesetz richtigerweise auf eine umfassende Produkt-
verantwortung der Privatwirtschaft. So schreibt § 6 Abs. 1 ElektroG für die Ab-
wicklung der Rücknahme gebrauchter Geräte die Einrichtung einer durch die
Hersteller organisierten und finanzierten gemeinsamen Stelle vor. Die auf dieser
Grundlage geschaffene Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) koordiniert
zum einen die Aufstellung und Abholung der Sammelbehälter durch die Her-
steller und berechnet unter anderem in eigener Zuständigkeit die zeitlich und ört-
lich gleichmäßige Verteilung der Abholpflichten auf alle registrierten Hersteller.
Darüber hinaus nimmt die EAR als vom zuständigen Umweltbundesamt (UBA)
beliehene Stelle die diesem obliegenden Aufgaben einschließlich der Voll-
streckung der hierzu ergehenden Verwaltungsakte wahr. Hierzu gehören unter
anderem die Registrierung der Hersteller sowie der Erlass von Abholanord-
nungen.

Derzeit beklagen kleine und mittlere Hersteller und Importeure von Elektro-
geräten, dass sie im Vergleich zu größeren Unternehmen, die ebenfalls zum
Kreis der Verpflichteten gehören, überproportional häufig mit kostenintensiven
Abholanordnungen konfrontiert würden. So wird aus betroffenen Kreisen
berichtet, dass kleine Hersteller mehr als 8 500 Prozent der in Verkehr gebrach-
ten Menge hätten entsorgen müssen und sogar Unternehmen, die – entgegen
ihrer ursprünglichen Absicht – keine Elektrogeräte in den Verkehr gebracht
haben, trotz der Monatsmeldung „null“ regelmäßig Abholanordnungen erhalten
hätten. Darüber hinaus verweigere die EAR jede Auskunft darüber, wie die
Abholanordnungen zustande gekommen seien.

Drucksache 16/8129 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Auch ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts (Fraunhofer-Institut für Produk-
tionstechnik und Automatisierung, „Prüfung der Abholverpflichtung für histo-
rische Altgeräte auf Plausibilität“) kommt zu dem Ergebnis, dass der Grundsatz,
wonach jeder Hersteller gemäß seinem Absatzanteil für die Rücknahme in die
Pflicht genommen werden soll, durch die Vollzugspraxis massiv missachtet wer-
de. Darüber hinaus seien die zum Teil enorm hohen Abholverpflichtungen nicht
prognostizierbar und stellten insbesondere für kleinere Hersteller (mit Rück-
holverpflichtungen von mehreren Tausend Prozent) eine nicht tragbare Kosten-
belastung dar.

Die EAR (EAR, „Faktenpapier zum Thema Abholkoordination“) wendet indes
ein, die Ursache für die angeblich fehlerhafte oder überhöhte Anzahl von Abhol-
anordnungen beruhe überwiegend auf Fehlern aus dem Verantwortungsbereich
der Hersteller, wie z. B. die falsche oder verspätete Beantragung der Registrie-
rung, oder sei auf falsche, verspätete oder unterlassene Mengenmeldungen bzw.
Mengenschätzungen zurückzuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass im Rahmen des Voll-
zugs des ElektroG kleine und mittlere Hersteller und Importeure im Vergleich
zu größeren Verpflichteten überproportional häufig für die kostenintensiven
Abholungen in Anspruch genommen würden?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung diesem Problem zu begegnen?

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnah-
men?

3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Fraunhofer-Instituts, dass
derzeit der Grundsatz, wonach jeder Hersteller gemäß seinem Absatzanteil
für die Rücknahme in die Pflicht genommen werden soll, missachtet wird?

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet die
Bundesregierung daraus ab, und durch welche konkreten Maßnahmen ge-
denkt die Bundesregierung diesem Missstand abzuhelfen?

4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Hersteller mit den In-
formationen bzw. Schätzungen, die sie im Vorfeld der Abholanordnungen an
die EAR melden müssen, teilweise überfordert sein könnten?

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet die
Bundesregierung daraus ab, und durch welche konkreten Maßnahmen ge-
denkt die Bundesregierung diesem Missstand abzuhelfen?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegung, erst tatsächlich in Um-
lauf gebrachte Mengen bei der EAR am Ende eines Jahres registrieren lassen
zu müssen, um auf diese Weise der Problematik von groben Fehlschätzungen
begegnen zu können?

6. Bedarf es nach Meinung der Bundesregierung im Rahmen der Elektroschrott-
entsorgung auf europäischer sowie auf nationaler Ebene einer sog. Kleinmen-
genregelung, wonach das ElektroG erst ab einer gewissen Zahl von jährlich
produzierten Einheiten oder erst ab einer bestimmten Gewichtsmenge an-
wendbar sein soll?

Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ge-
denkt die Bundesregierung in diesem Sinne zu ergreifen?

7. Ist die derzeitige Veröffentlichung des „Abholalgorithmus“ im Internet durch
die EAR aus Sicht der Bundesregierung für die Betroffenen verständlich aus-
gestaltet, und wenn nein, durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt die
Bundesregierung diesem Missstand abzuhelfen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8129

8. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Verhältnis die Zahl der regis-
trierten und damit abholverpflichteten Hersteller im Vergleich zu denen steht,
die sich entsprechend der Zielsetzung des Gesetzes eigentlich hätten regist-
rieren lassen müssen?

Für den Fall, dass die Frage mit ja beantwortet wird, wie lautet dieses Ver-
hältnis, und wie lauten die dem zugrundeliegenden absoluten Zahlen, und
welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?

Berlin, den 12. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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