BT-Drucksache 16/8128

Feinstaubemissionen von Kraftwerken und Industrieanlagen

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8128
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und Fraktion der FDP

Feinstaubemissionen von Kraftwerken und Industrieanlagen

Mit der Einführung von Umweltzonen in verschiedenen deutschen Städten
bleibt die Diskussion über die Senkung der Feinstaubbelastung insbesondere in
den Ballungsräumen aktuell. Die Einhaltung der europäischen Grenzwerte für
die Luftqualität, die nunmehr seit drei Jahren gelten, zwingen die Kommunen zu
Maßnahmen. Der Handlungsdruck auf die Städte und Gemeinden wurde nicht
zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstärkt, wonach ein-
zelne Bürger gegen die Kommune klagen können, wenn diese keine Aktions-
pläne gegen die Feinstaubbelastung entwickelt haben und die europäischen Vor-
gaben nicht eingehalten wurden. Allerdings reduzieren sich die Maßnahmen in
der Regel auf die Senkung jener Feinstaubbelastung, die durch den Verkehr ver-
ursacht wird. Diese Verengung wird dem Gesamtproblem jedoch nicht gerecht,
da es weitere Quellen gibt, wie die Holzverfeuerung oder auch Kohlekraftwerke.
Deren Berücksichtigung ist vor allem deshalb notwendig, weil lokale Maßnah-
men nur bedingt dazu geeignet sind, die Feinstaubkonzentration in der Luft zu
beeinflussen. Ein Indiz dafür ist, dass der deutliche Rückgang der Feinstaub-
belastung im Jahr 2007 nach Aussagen des Umweltbundesamtes auf besondere
Wetterverhältnisse zurückzuführen war.

Bei den weit entfernten Quellen spielen Kraftwerke und Industrieanlagen eine
große Rolle. Schornsteine von fossilen Kraftwerken setzen Feinstaub direkt frei.
Bei vielen Kraftwerken und Industrieanlagen sind zwar im Verlauf der letzten
zwanzig Jahre in der Bundesrepublik Deutschland bedeutende Verbesserungen
zur Erhaltung der Luftqualität erreicht worden. Sie wurden zum Teil sehr auf-
wendig umgebaut und mit neuen Filtern versehen. Jedoch ist es unerlässlich, zur
Bekämpfung der Feinstaubbelastung auch Kraftwerke und Industrieanlagen

Drucksache 16/8128 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

weiter im Blickfeld zu behalten. Insbesondere besteht das Problem, dass durch
Anlagen in Nachbarstaaten die Feinstaubpartikel in deutsche Städte und Re-
gionen geweht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Feinstaub-
partikeln, die von Kraftwerken und industriellen Anlagen in Deutschland
emittiert werden, an den Gesamtemissionen in der Bundesrepublik Deutsch-
land?

2. Wie hoch ist dabei der Anteil von Kohlekraftwerken insgesamt und unter-
teilt nach Braun- und Steinkohlekraftwerken?

3. Welcher Anteil entfällt in diesem Zusammenhang auf den Tagebau und
diffuse Quellen zur Feinstaubkonzentration?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Feinstaubemissionen von Kraft-
werken und industriellen Anlagen im Hinblick auf Ultrafeinstaub, also
Feinstaubpartikel kleiner als 0,1 Mikrometer?

5. Hält die Bundesregierung die in den letzten Jahrzehnten beispielsweise
durch den Einsatz von Techniken zur Kraftwerksentschwefelung erreichten
Fortschritte bei der Luftreinhaltung im Hinblick auf Feinstaub für ausrei-
chend?

6. Besitzen nach Kenntnisstand der Bundesregierung alle Kraftwerke in der
Bundesrepublik Deutschland Filter nach dem Stand der Technik, die insbe-
sondere den Ausstoß von Feinstaub reduzieren?

Wenn nein, für welche Kraftwerke trifft dies nicht zu, und warum ist dies
dort nicht der Fall?

7. Wie werden sich die geplanten Neuanlagen von Kohlekraftwerken auf die
Feinstaubkonzentration in der Bundesrepublik Deutschland auswirken?

8. Wird für die geplanten Anlagen nur noch dann eine Genehmigung erteilt,
wenn sie mit modernster Filtertechnik ausgestattet sind, und wenn nein,
warum nicht?

9. Sind aus Sicht der Bundesregierung die derzeit geltenden immissions-
schutzrechtlichen Regelungen im Hinblick auf Feinstaub ausreichend?

Wenn ja, auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen oder Erhebungen
gründet sich diese Einschätzung?

Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Defizite?

10. Welchen Einfluss haben Feinstaubpartikel, die von ausländischen Kraft-
werken und industriellen Anlagen wetterbedingt in die Bundesrepublik
Deutschland getragen werden?

11. Gibt es Untersuchungen für einzelne Städte oder Regionen in der Bundes-
republik Deutschland, welchen Anteil ausländische Feinstaubimmissionen
an der dortigen Gesamtbelastung haben?

Wenn nein, plant die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen zu
erheben?

12. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass beispielsweise in Ber-
lin nur ein Viertel des gemessenen Feinstaubs am Ort der Messstelle entsteht
und fast die Hälfte von außerhalb hereingeweht wird?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die bis-
lang auf Bundes- und Landesebene getroffenen Maßnahmen wie z. B. die
Einführung von Umweltzonen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8128

13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Umwelt-
bundesamtes, wonach die Feinstaubbelastung 2007 deutlich zurückgegan-
gen sei und dies vor allem auf windstille Wetterlagen zurückzuführen sei?

Wenn ja, welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung hier-
aus?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung , dass der Umstand, dass die Fein-
staubbelastung in den Städten vor allem von der Wetterlage abhängig ist,
lokale Maßnahmen wie die Einführung von Umweltzonen infrage stellt?

Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung dann solche lokale Maß-
nahmen?

15. Plant die Bundesregierung im Benehmen mit den Bundesländern ein inte-
griertes Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Feinstaub zu erstellen, das
alle Quellen von Feinstaub entsprechend ihres Anteils angemessen berück-
sichtigt?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welchen Grundlinien soll ein solches
Konzept folgen?

Berlin, den 12. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion der FDP

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