BT-Drucksache 16/8103

Zur Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8103
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff,
Birgit Homburger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer
Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Zur Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner im Rahmen der Umsetzung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Bis Ende 2009 muss die EU-Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht um-
gesetzt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Einrichtung so genannter Ein-
heitlicher Ansprechpartner (EA), bei dem Unternehmen alle für die Aufnahme
und Ausübung ihrer Tätigkeiten erheblichen Formalitäten und Verfahren erledi-
gen können. Der Einheitliche Ansprechpartner bietet die große Chance zu einer
umfassenden Verwaltungsvereinfachung und damit die Möglichkeit zum Büro-
kratieabbau gerade für kleinere und mittlere Unternehmen.

Aus Sicht der Wirtschaft können diese Ziele nur erfolgreich realisiert werden,
wenn der personelle und sachliche Anwendungsbereich deutschlandweit ein-
heitlich geregelt wird. Das aber erscheint wenig wahrscheinlich, weil die Bun-
desländer mit den Papieren „Verortungsmöglichkeiten für Einheitliche An-
sprechpartner im föderalen System Deutschlands“ und „Anforderungsprofil für
Einheitliche Ansprechpartner“, die Ende 2007 verabschiedet wurden, keine
klaren Entscheidungen über eine einheitliche Regelung des personellen und
sachlichen Anwendungsbereichs getroffen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass über die Ausgestal-
tung der Einheitlichen Ansprechpartner die Bundesländer entscheiden und
es damit im Extremfall 16 unterschiedliche Regelungen geben wird?

2. Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bundesweit
dieselben Branchen die EA nutzen können (personeller Anwendungsbe-
reich), insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige Branchen, wie Trans-
portdienstleistungen, private Sicherheitsdienste, Finanzdienstleistungen und

Drucksache 16/8103 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung nicht von der EU-Dienst-
leistungsrichtlinie erfasst werden, dass es von ihnen aber mit hoher Wahr-
scheinlichkeit Anfragen an die EA geben wird?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu garantieren, dass bundesweit
dieselben Verwaltungsverfahren durch den EA erledigt werden (sachlicher
Anwendungsbereich)?

4. Wie ist nach Meinung der Bundesregierung am besten sicherzustellen, dass
die EA über eine ausreichende Wirtschaftskompetenz und Struktur verfügen,
um die komplexen Anforderungen der Unternehmen an die EA (Erledigung
sämtlicher Verwaltungsverfahren für Unternehmen über deren gesamten
Lebenszyklus hinweg) zu bewältigen?

5. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung zur Finanzierung
von Aufbau und Betrieb der Einheitlichen Ansprechpartner?

6. Wie ist nach Informationen der Bundesregierung der Stand der Schaffung
Einheitlicher Ansprechpartner in den anderen EU-Mitgliedstaaten, und ist
aus heutiger Sicht gewährleistet, dass die EA in den anderen EU-Mitglied-
staaten für die deutsche Wirtschaft zu spürbaren Erleichterungen bei der
Gründung und dem Betrieb von Unternehmen führen werden?

7. In welchem Entwicklungsstadium befindet sich das von der EU geforderte
IT-gestützte System EU-weiter Amtshilfe (IMI) zur Kontrolle der Dienst-
leistungserbringer durch die Mitgliedstaaten, wie werden von ihm insbeson-
dere Haftungsfragen geregelt?

Berlin, den 13. Februar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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