BT-Drucksache 16/7968

Konflikt zwischen militärischem Radar und der Windenergienutzung

Vom 31. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7968
16. Wahlperiode 31. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Konflikt zwischen militärischem Radar und der Windenergienutzung

In den Landkreisen Aurich und Wittmund wurden Genehmigungen für Wind-
kraftanlagen verweigert, da die Bundeswehr einen entgegenstehenden öffent-
lichen Belang (betriebliche Gründe) geltend gemacht hat. Hintergrund der Ein-
wände ist die Ablösung der analogen Radartechnik durch eine digitale, die das
Problem mit sich bringt, dass Kleinflugzeuge im Bereich von Windparks nicht
radarseitig erfasst werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr bei Genehmigungsverfahren von
Windkraftanlagen öffentliche Belange geltend gemacht hat und dies auf den
in den nächsten Jahren vorgesehenen Einsatz einer digitalen Radartechnik
zurückzuführen ist?

2. Ist es richtig, dass es digitale Radartechnik gibt, wie sie z. B. die US-Airforce
in Deutschland verwendet, die eine radartechnische Erfassung von Klein-
flugzeugen in Windparks ermöglicht?

3. Ist es zutreffend, dass der Hersteller der digitalen Radartechnik bereits fest-
steht, obwohl dessen Geräte nicht den Anforderungen der Bundeswehr ent-
sprechen?

4. Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr einen weiträumigen Schutzanspruch
von bis zu 56 km Radius anstrebt und dazu eine Änderung der Einzelschutz-
bereichsforderung auf Grundlage des Allgemeinen Umdrucks Nummer 51
mit Stand vom März 2002 anstrebt?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Bundeswehr angestrebte Än-
derung der Einzelschutzbereichsforderung?

6. Teilt die Bundesregierung die Prognose der Windenergiebranche, dass allein
in den Landkreisen Wittmund und Aurich in Zukunft 220 Windkraftanlagen
mit einem Investitionsvolumen von 750 Mio. Euro und einer Installations-
leistung von ca. 500 MW nicht genehmigt werden, wenn die Bundeswehr
wegen der Einführung der digitalen Radartechnik im Rahmen von Genehmi-

gungsverfahren für Windkraftanlagen einen entgegenstehenden öffentlichen
Belang geltend macht?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die geplante digitale
Radartechnik nachzurüsten bzw. auf leistungsfähigere Alternativgeräte zu-
rückzugreifen?

Drucksache 16/7968 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, in Windparks Kontroll-
zonen (so genannte TMZ) festzulegen, die nur von Luftfahrzeugen mit einem
Transponder (Mode S) überflogen werden dürfen?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf die Rentabilität
von Windparks, wenn diese mit einer von der Bundeswehr angedachten Ab-
schaltberechtigung ausgestattet würden?

Berlin, den 31. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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