BT-Drucksache 16/7923

Aufgabe und Bedeutung der Quick Reaction Force für die Einsatzstrategie der ISAF und die Implikationen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Vom 25. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7923
16. Wahlperiode 25. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Heike Hänsel, Inge Höger,
Dr. Hakki Keskin, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.

Aufgabe und Bedeutung der Quick Reaction Force für die Einsatzstrategie der
ISAF und die Implikationen für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Zusätzlich zu den regulären Einheiten in den jeweiligen Regionalkommandos
verfügt ISAF noch über strategische, taktische und operative Eingreifkräfte.
Über die Zusammensetzung dieser Eingreifkräfte und deren bisherige Aktivitä-
ten in Afghanistan wurden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit bis-
lang nur unzureichend informiert. Bekannt wurde allerdings, dass die von Nor-
wegen für das Regionalkommando Nord gestellte Quick Reaction Force (QRF)
im Rahmen der Operation Harekate Yolo II im Oktober und November 2007 so-
wohl im Regionalkommando West und Nord bei Kampfeinsätzen eingesetzt
wurde. Im Wesentlichen sollen die Quick Reaction Forces als Kampfeinheit in
der Lage sein, in ihrem Zuständigkeitsbereich Einsätze und weitere Aufgaben,
wie z. B. Konvoisicherung oder Aufklärung, durchzuführen.

Inzwischen wurde der Deutsche Bundestag darüber informiert, dass Norwegen
die Zuständigkeit für die QRF abgeben wird und die Bundesregierung überlegt,
der Bundeswehr diese Aufgabe zu übertragen. Eine Bewertung der Vereinbar-
keit einer deutschen Beteiligung an den QRF mit dem ISAF-Mandat des Deut-
schen Bundestags ist angesichts der bisherigen Informationspolitik der Bundes-
regierung unmöglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Staaten stellen derzeit Einheiten für die Quick Reaction Forces der
ISAF bereit, für welche Regionalkommandos, und in welcher Truppenstärke?

2. Für welchen Zeitraum haben sich diese Staaten verpflichtet Einheiten für die
Quick Reaction Force der ISAF zur Verfügung zu stellen?

3. Wie hat sich die Truppenstärke der jeweiligen Quick Reaction Force im Rah-
men von ISAF seit 2004 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

4. Worin unterscheidet sich der Auftrag der Quick Reaction Force von dem der
Strategic Reserve Force und Theatre Reserve Force sowie der übrigen ISAF-
Einheiten?
5. Worin unterscheidet sich der Auftrag der Quick Reaction Force RF von dem
der Bundeswehr im Regionalkommando Nord?

6. Wer kann den Einsatz von Quick Reaction Forces anfordern?

7. Wer entscheidet über den Einsatz der Quick Reaction Force im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich?

Drucksache 16/7923 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

8. Wer führt die Einheiten der Quick Reaction Force im Einsatz?

9. Können QRF-Einheiten außerhalb des ihnen zugewiesenen Zuständigkeits-
bereiches in einem Regionalkommando eingesetzt werden, und wenn ja, un-
ter welchen Bedingungen?

10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Quick Reaction
Forces eines Regionalkommandos in einem anderen Regionalkommando
eingesetzt wurden?

11. Wer entscheidet über den Einsatz der Quick Reaction Forces außerhalb des
jeweiligen Zuständigkeitsbereiches?

12. Wie oft wurden bislang QRF-Einheiten im Regionalkommando Nord einge-
setzt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

13. Wie häufig wurden die Quick Reaction Forces im Zuständigkeitsbereich des
Regionalkommandos Nord in Kämpfe mit oppositionellen bewaffneten
Gruppen verwickelt?

14. Wie viele Angehörige der Quick Reaction Forces wurden in den letzten Jah-
ren getötet oder verletzt (bitte aufgeschlüsselt nach QRF und Jahren)?

15. Wie viele Menschen wurden bei den Gefechten unter Beteiligung der Quick
Reaction Forces des Regionalkommandos Nord verletzt, getötet oder gefan-
gen genommen?

16. Können Quick Reaction Forces gemeinsam mit OEF-Einheiten eingesetzt
werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

17. Können QRF für die Jagd auf mutmaßliche Anführer oppositioneller be-
waffneter Gruppen eingesetzt werden?

18. Können Quick Reaction Forces für so genannte Targeting-Aufgaben ein-
gesetzt werden?

19. Können Quick Reaction Forces bei Massendemonstrationen eingesetzt wer-
den?

20. Welches minimale Aufgabenspektrum müssen Quick Reaction Forces im
Rahmen der ISAF-Einsatzplanung erfüllen können?

21. Welches Aufgabenspektrum müssen Quick Reaction Forces abdecken kön-
nen um nach Auffassung der Bundesregierung einen Beitrag zur Erfüllung
des ISAF-Mandats im Regionalkommando Nord leisten zu können?

22. Welche Truppenteile der Bundeswehr sind derzeit in der Lage das minimale
Aufgabenspektrum der Quick Reaction Forces abzudecken?

23. Wie viel Vorbereitungszeit veranschlagt die Bundeswehr für die Aufstel-
lung von Quick Reaction Forces, und wie werden die benötigten Truppen-
teile auf den Einsatz vorbereitet?

24. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Entsendung einer deut-
schen Quick Reaction Force durch das derzeitige ISAF-Mandat des Deut-
schen Bundestages abgedeckt ist?

25. Welche möglichen Aufgaben der QRF-Einheiten sind nach Auffassung der
Bundesregierung durch das ISAF-Mandat des Deutschen Bundestages ab-
gedeckt?

26. Wann wurden die ISAF-Staaten von der norwegischen Regierung darüber
informiert, dass die norwegischen Streitkräfte nicht mehr die QRF für das
Regionalkommando Nord stellen werden?

27. Wann wurde der Kommandeur des Regionalkommandos Nord über die Ent-

scheidung der norwegischen Regierung informiert, dass norwegische Streit-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7923

kräfte nicht mehr die Quick Reaction Forces für das Regionalkommando
Nord stellen werden?

28. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung in welchen Zeiträumen Ge-
spräche geführt hinsichtlich einer Ablösung der norwegischen QRF-Einhei-
ten durch Einheiten dieser Staaten?

29. Wie beurteilt die Bundesregierung derzeit angesichts der Entwicklung der
Sicherheitslage in Afghanistan die Notwendigkeit, das ISAF-Kontingent
aufzustocken?

30. Werden derzeit Überlegungen von der Bundesregierung angestellt, im Rah-
men der im Herbst anstehenden Mandatsverlängerung, die Obergrenze für
das Bundeswehrkontingent in Afghanistan anzuheben?

Wenn ja, in welchem Ausmaß?

31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des amtierenden Chefs der nor-
wegischen Quick Reaction Force in Afghanistan, Rune Solberg, dass Sol-
daten der Quick Reaction Forces darauf vorbereitet werden müssten Krieg
zu führen und das eigene Leben zu verlieren (DER TAGESSPIEGEL,
19. Januar 2008)?

Berlin, den 23. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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