BT-Drucksache 16/787

Auswirkungen der Ein-Euro-Jobs auf die Höhe der Renten

Vom 28. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/787
16. Wahlperiode 28. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst,
Dr. Martina Bunge und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen der Ein-Euro-Jobs auf die Höhe der Renten

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die Bruttodurch-
schnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
im Jahr 2005 lediglich um 0,4 Prozent auf 26 425 Euro gestiegen, obwohl die
Tariflöhne nach Schätzungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung um 1,2 Prozent gestiegen sind. Der gerin-
gere Anstieg der Durchschnittsverdienste ist vor allem auf den deutlichen Zu-
wachs der so genannten Ein-Euro-Jobs zurückzuführen, die in die Gesamt-
bruttoverdienstberechnung mit eingehen, obwohl es sich nicht um reguläre
Beschäftigungsverhältnisse handelt.

Der Anstieg der Bruttoverdienste läge bei 0,8 Prozent, würden die Ein-Euro-
Jobs nicht in die Gesamtberechnung einfließen. Die Einbeziehung der Ein-Euro-
Jobs in die Bruttodurchschnittsverdienste hat negative Auswirkungen auf den
Rentenanpassungssatz, dessen rechnerische Grundlage die Bruttolohn-Entwick-
lung ist. Für die Anpassung des aktuellen Rentenwertes sowie des aktuellen
Rentenwertes (Ost) ist u. a. die Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme
je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen zum vorvergan-
genen Kalenderjahr maßgeblich. Hierbei ist auf die vorläufigen Daten der Volks-
wirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zurückzugreifen. In die Berechnung
der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeit-
nehmer gehen auch die Ein-Euro-Jobs ein. Ab der Rentenanpassung 2006 wird
zudem nicht mehr wie bisher alleine auf die Daten der Volkswirtschaftlichen Ge-
samtrechnung (VGR) zurückgegriffen; vielmehr wird eine Gewichtung mit der
Entwicklung des „beitragspflichtigen Entgelts“ nach § 68 Abs. 2 und 7 Sechstes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) vorgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum werden die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
(Ein-Euro-Jobs) in die Berechnungsgrundlage für die jährlichen Bruttoent-
gelte einbezogen, dies insbesondere auf dem Hintergrund der Tatsache, dass
es sich bei den Ein-Euro-Jobs nicht um reguläre Arbeitsverhältnisse handelt,
sondern diese lediglich nicht entlohnte Arbeitsgelegenheiten von Empfän-

gern des Arbeitslosengeldes II sind, die für den geleisteten Mehraufwand
eine Entschädigung erhalten?

2. Mit welcher Anzahl – getrennt nach Ost und West – gehen die Ein-Euro-Job-
ber (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) in den Jahren
2005 in die Zahl der Erwerbstätigen ein; mit welcher Anzahl in 2004 (Bun-
dessozialhilfegesetz und SGB III)?

Drucksache 16/787 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. In welcher Höhe wird die Mehraufwandsentschädigung pro Kopf der Ein-
Euro-Jobber, die in die Bruttolohnberechnung eingeht, jeweils in den Jahren
2005 und 2004 zugrunde gelegt (getrennt nach Ost und West)?

4. Wie hat sich die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäf-
tigten Arbeitnehmer, wie sie vom Statistischen Bundesamt nach VGR-Stan-
dard ermittelt wird, im Jahre 2005 gegenüber dem Jahre 2004 entwickelt
(getrennt nach Ost und West)?

5. Wie haben sich die „beitragpflichtigen Entgelte“ nach § 68 Abs. 2 SGB VI
entwickelt, die für die Rentenanpassung 2006 zugrunde zu legen wären
(getrennt nach Ost und West)?

6. In welchem Prozentsatz haben sich die Bruttolöhne und -gehälter pro Arbeit-
nehmer nach VGR-Standard im Jahre 2005 gegenüber 2004 verändert
(getrennt nach Ost und West)?

7. Wie haben sich die Bruttolöhne und Gehälter pro Arbeitnehmer in 2005 ge-
genüber 2004 geändert sowie die nach § 68 Abs. 2 SGB VI (beitragspflichtige
Entgelte) entwickelt (getrennt nach Ost und West)?

8. Wie hoch wäre die Rentenanpassung 2006

a) bei Berücksichtigung der Bruttolohn- und -gehaltsentwicklung nach VGR
mit und ohne Ein-Euro-Jobs und

b) mit beitragspflichtigem Entgelt mit und ohne Ein-Euro-Jobs (getrennt
nach Ost und West)?

9. Ist die Bundesregierung bereit, die Ein-Euro-Jobs aus der Gesamtberechnung
der durchschnittlichen Bruttoentgelte herauszunehmen um zu vermeiden,
dass der Rentenanpassungssatz durch die Ein-Euro-Jobs sinkt?

Berlin, den 27. Februar 2006

Dr. Volker Schneider (Saarbrücken)
Klaus Ernst
Dr. Martina Bunge
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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