BT-Drucksache 16/7805

Förderung der energetischen Sanierung und Modernisierung kommunaler Gebäude

Vom 17. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7805
16. Wahlperiode 17. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter,
Katrin Kunert, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung der energetischen Sanierung und
Modernisierung kommunaler Gebäude

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes wird vom zuständigen Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als ein Er-
folgsprojekt beschrieben. In der Tat ist der Investitionsbedarf für energetische
Sanierung und Modernisierung von Gebäuden in der Bundesrepublik Deutsch-
land hoch und die Nachfrage nach diesem Programm entsprechend groß. Inves-
titionsbedarf besteht insbesondere auch für viele kommunale Gebäude. Aller-
dings befinden sich viele Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland nach
wie vor in einer schwierigen Haushaltslage. Somit stellt sich die Frage, in wel-
chem Umfang gerade der auf kommunale Gebäude gerichtete Teil des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms bisher angenommen worden ist, und welche
weiteren Förderinstrumente für Kommunen existieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang wurden die auch und insbesondere zur energetischen
Sanierung bzw. Modernisierung kommunaler Gebäude aufgelegten Kredit-
programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Kommunalkredit –
Energetische Gebäudesanierung, Kommunalkredit, Kommunal Investieren,
Sozial investieren, Sozial investieren – Energetische Gebäudesanierung) in
den Jahren 2006 und 2007 in Anspruch genommen, und welche Rückschlüsse
zieht die Bundesregierung daraus?

2. Wie viele beantragte Vorhaben zur energetischen Sanierung bzw. Moderni-
sierung kommunaler Gebäude, aufgeschlüsselt nach Kreditprogrammen der
Frage 1, Investitionsobjekt (Schule, Kindergarten, Jugendklub etc.), Investi-
tionssumme, Kreditsumme, Gebietskörperschaft, konnten 2006 und 2007 ge-
fördert/finanziert werden?

3. Wie viele beantragte Vorhaben zur energetischen Sanierung bzw. Moderni-
sierung kommunaler Gebäude, aufgeschlüsselt nach Kreditprogrammen der
Frage 1, Investitionsobjekt (Schule, Kindergarten, Jugendklub etc.), Investi-
tionssumme, Kreditsumme, Gebietskörperschaft, konnten 2006 und 2007
nicht gefördert/finanziert werden?

4. Welche CO2-Emissionsminderungen werden durch die unter Frage 2 und 3
aufgeführten Vorhaben erwartet?

5. Welche weiteren Kredit- oder Zuschussprogramme des Bundes, aus denen
die energetische Sanierung bzw. Modernisierung kommunaler Gebäude (Fas-
sade, Fenster etc.) finanziert/gefördert werden kann, gibt es über die in
Frage 1 genannten hinaus?

Drucksache 16/7805 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. In wessen Verantwortung liegen gegebenenfalls diese Programme?

7. Wie lautet gegebenenfalls die Bilanz für die in der Antwort zu Frage 5 be-
nannten Programme für die Jahre 2006 und 2007 (bitte nach Kriterien der
Frage 2 und der Frage 4 beantworten)?

8. Welche Aussagen kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt zur
finanziellen Entlastung der kommunalen Haushalte (Senken von Betriebs-
kosten) im Verhältnis zu den gegebenenfalls aus einer Förderung folgenden
Zins- und Tilgungslasten treffen (bitte für die Jahre 2006 und 2007 und die
in Frage 1 und Frage 5 genannten Förderprogramme getrennt angeben)?

9. Ist seitens der Bundesregierung eine Fortschreibung des im Haushaltsplan-
entwurf 2008 im Rahmen der Städtebauförderung neu eingestellten Investi-
tionspaktes Bund-Länder-Gemeinden durch weitere Jahresprogramme vor-
gesehen?

Wenn nicht, in welcher Form soll der genannte Investitionspakt dann fort-
gesetzt werden?

10. Von welchen konkreten Kriterien macht die Bundesregierung eine Fort-
schreibung des Investitionspaktes Bund-Länder-Gemeinden abhängig?

11. Liegt seitens der Bundesregierung bereits der Entwurf einer Verwaltungs-
vereinbarung zur Umsetzung des Investitionspakts Bund-Länder-Gemein-
den für 2008 zwischen Bund und Ländern vor, wenn nicht, wann wird er
vorliegen?

12. Für welchen Zeitpunkt ist seitens der Bundesregierung der Abschluss der in
Frage 11 genannten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
geplant?

13. Welche unmittelbaren finanziellen Anreize bieten nach Meinung der Bun-
desregierung die Förderbedingungen des CO2-Gebäudesanierungspro-
gramms oder anderer Förderprogramme (vgl. Frage 1 und 5) gerade für
finanzschwache, stark verschuldete Gebietskörperschaften (gegebenenfalls
Festlegungen zu Eigenanteilen, Fremdfinanzierungsanteilen an der Gesamt-
maßnahme, Laufzeiten, Zins- und Tilgungsbedingungen etc. nach einzelnen
Förderprogrammen differenziert angeben)?

14. Welche Möglichkeiten existieren nach Auffassung der Bundesregierung für
finanzschwache, stark verschuldete Gebietskörperschaften, Bundesmittel
verschiedener Programme zur energetischen Sanierung oder Modernisie-
rung kommunaler Gebäude, insbesondere von Schule und Kindergärten, zu
kumulieren (bitte konkrete Beispiele angeben)?

15. Welche Möglichkeiten existieren nach Auffassung der Bundesregierung
für finanzschwache, stark verschuldete Gebietskörperschaften zur energe-
tischen Sanierung oder Modernisierung kommunaler Gebäude, insbeson-
dere von Schulen und Kindergärten, gegebenenfalls andere Bundesmittel
– etwa aus der „Initiative Zukunft Bildung, Betreuung“, der Initiative zum
Ausbau der KITA-Plätze oder der Städtebauförderung – als kommunale
Eigenanteile geltend zu machen (bitte konkrete Beispiele angeben)?

16. Wenn es diese Möglichkeiten nicht gibt: Welche Gründe stehen dem ent-
gegen?

Berlin, den 15. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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