BT-Drucksache 16/7637

Entwurf zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus

Vom 19. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7637
16. Wahlperiode 19. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke, Wolfgang Nescovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Entwurf zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus

Auf der Weltkonferenz gegen Rassismus 2001 in Durban verpflichtete sich die
Bundesrepublik Deutschland, einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus
(NAP) zu erstellen und hierbei zivilgesellschaftliche Gruppen mit einzubezie-
hen. Nachdem in nunmehr sechs Jahren seit der Weltkonferenz kein solcher
Plan für die Bundesrepublik Deutschland erstellt wurde, liegt jetzt ein Ressort-
entwurf vor, der jedoch von Seiten zahlreicher Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) stark kritisiert wird. Es handele sich bei dem Entwurf um keinen auf
die Zukunft gerichteten Handlungsplan, der den Anforderungen des Aktions-
programms der Weltkonferenz von Durban entspräche (vgl. Stellungnahmen
von Aktion Courage vom 6. November 2007 (Ausschussdrucksache 16(4)293),
von Pro Asyl, 14. November 2007 und vom Interkulturellen Rat, 13. November
2007). Auch gäbe es keine Analyse des Rassismus in Deutschland, konkrete
Ziele und Instrumente zu ihrer Erreichung würden nicht genannt und die im
Entwurf aufgeführten Maßnahmen bezögen sich zu einem Großteil auf den Be-
reich des Rechtsextremismus, womit ein verkürztes Verständnis des Rassismus
einhergehe.

Trotz dieser sehr fundamentalen Kritik am Ressortentwurf hält die Bundes-
regierung an ihrem sehr engen Zeitplan fest, wonach der Plan bis zum 31. De-
zember 2007 bei den Vereinten Nationen hinterlegt werden soll (vgl. Plenarpro-
tokoll 16/122, S. 12699 ff.). Somit entfällt die Möglichkeit einer grundlegenden
Überarbeitung des Entwurfes unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der
Zivilgesellschaft, wie sie von zahlreichen NGOs gefordert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche NGOs waren an der Erstellung des vorliegenden Entwurfs beteiligt,
wie oft und wann fanden seit 2005 redaktionelle Treffen zur Abstimmung
des vorliegenden Textes statt, und welche Zuarbeiten von NGOs sind konkret
in den vorliegenden Text eingearbeitet worden?

2. Warum fand der vom Forum Menschenrechte im Juli 2007 an das Bundes-
ministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtige

Amt und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gesandte sog. Katalog von Petita zu einem Nationalen Aktionsplan gegen
Rassismus keinen Eingang in den Ressortentwurf, und warum gab es auf
diesen Katalog weder eine inhaltliche Reaktion seitens der Bundesregierung
noch eine Eingangsbestätigung?

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3. Weshalb orientiert sich die Bundesregierung bei ihrem Vorgehen und ihrer
Zeitplanung für die Fertigstellung des NAP nicht an den Verabredungen, die
im Rahmen zweier Fachgespräche im Jahr 2004 mit den NGOs getroffen
wurden und in denen es heißt: „Zur Veröffentlichung des Plans wurde Einig-
keit darüber hergestellt, den Planentwurf nach der Ressortabstimmung zu-
sammen mit den bisherigen und zukünftigen Beiträgen von NGOs im Inter-
net zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit zu Kommentaren einzuladen.“
(vgl. Stellungnahme des Interkulturellen Rates vom 13. November 2007)?

4. Wie bewertet die Bundesregierung das vom Deutschen Institut für Men-
schenrechte organisierte Fachgespräch am 23. November 2007 zum NAP,
und beabsichtigt die Bundesregierung, hier formulierte Kritikpunkte in den
Entwurf des NAP einzuarbeiten, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

5. Wie steht die Bundesregierung zu der von zahlreichen NGOs beim Fachge-
spräch am 23. November 2007 erneut erhobenen Forderung, die Frist für die
Fertigstellung des NAP zu verlängern, um eine qualifizierte Auseinanderset-
zung und Diskussion über Form und Inhalt zu gewährleisten, und hat sie
hierzu bereits einen Entschluss gefasst, wenn ja, wie sieht dieser aus?

6. Warum orientierte sich der Entwurf zum NAP nicht an den Guidelines zur
Erstellung eines nationalen Aktionsplans, die eine bestimmte Gliederung
des Plans vorsehen?

a) Hält die Bundesregierung diese Guidelines nicht für sinnvoll (bitte be-
gründen)?

b) Warum hält es die Bundesregierung insbesondere nicht für erforderlich,
klare Zielvorgaben zu machen und eine entsprechende effektive Über-
wachung und eine nach klaren Kriterien erfolgende Bewertung der ge-
planten Maßnahmen vorzusehen?

c) Sieht die Bundesregierung über bereits unternommene Maßnahmen und
bestehende Initiativen hinaus überhaupt die Notwendigkeit, weitere Maß-
nahmen zur Bekämpfung des Rassismus zu ergreifen, und wenn ja, wel-
che, wenn nein, warum nicht?

d) Wird die Bundesregierung für eine weite Verbreitung des NAP sorgen
und durch Handlungen auf hochrangiger politischer Ebene ein breites
Medieninteresse für den NAP anstreben, wie es die Guidelines vorsehen,
wenn ja, was ist konkret geplant, wenn nein, warum nicht?

7. Trifft es zu, dass 2004 eine Bitte der NGOs um eine weitere dreimonatige
Finanzierung zur Fertigstellung ihrer Arbeit vom damaligen Bundesminis-
terium des Innern abgelehnt wurde (bitte begründen), wenn ja, mit welcher
Begründung geschah dies, wenn nein, wie hat es sich aus Sicht der Bundes-
regierung zugetragen?

8. Trifft es zu, dass die für einen Aktionsplan wichtige Bestandsaufnahme des
Rassismus in Deutschland deshalb im Entwurf fehlt, weil sich die Bundes-
regierung mit den verschiedenen NGOs nicht auf einen gemeinsamen Ras-
sismusbegriff einigen konnte (bitte begründen)?

9. Wie lassen sich die inhaltlichen Differenzen zwischen den unterschiedlichen
Definitionen von Rassismus beschreiben, die von den am Prozess des NAP
beteiligten Akteuren vertreten werden?

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10. Welche Definition von Rassismus vertritt die Bundesregierung, und warum
ist auch diese nicht im Entwurf des NAP enthalten?

11. Sieht die Bundesregierung Rassismus in Deutschland hauptsächlich als ein
Problem, das eng mit dem Themenfeld Rechtsextremismus verbunden ist,
und wen macht sie als wichtige Träger rassistischer Ideologien aus?

12. Wie steht die Bundesregierung zu wissenschaftlichen Ansätzen, die Rassis-
mus als ein Problem in der Mitte der Gesellschaft verorten und es in den
größeren Kontext einer „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ stellen
(vgl. z. B. Heitmeyer, „Deutsche Zustände“)?

13. Wie steht die Bundesregierung zu wissenschaftlichen Ansätzen, die Ras-
sismus als ein strukturelles gesellschaftliches Problem ansehen und bei
denen auch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Residenzpflicht, Arbeits-
verbote und eine nur eingeschränkte soziale und medizinische Sozialhilfe
für Asylsuchende oder auch institutionelle Diskriminierungen von Kindern
von Migrantinnen und Migranten etwa im Schul- und Ausbildungssystem
als Teil des institutionellen/strukturellen Rassismus begriffen werden (vgl.
z. B. Ute Osterkamp, „Rassismus als Selbstentmächtigung“)?

14. Sieht die Bundesregierung den Grundansatz des Entwurfs, „Zuwande-
rungspolitik soll Konflikte gesellschaftlichen Zusammenlebens in der Ein-
wanderungsgesellschaft so thematisieren und zu ihrer Lösung beitragen,
dass rassistische Vorurteile und Argumentationsstrukturen entkräftet und
nicht verfestigt werden“ (S. 2), gefährdet

a) durch Äußerungen von Politikerinnen/Politikern im Plenum des Deut-
schen Bundestages, wie z. B.: „Es kann nicht sein, dass wir diejenigen
auch noch mit einem Bleibrecht belohnen, die beharrlich gegen unsere
Rechtsordnung verstoßen haben, und das auch noch auf Kosten von
Sozialleistungen, die manchmal höher sind als reguläre Einkommen
von rechtschaffenen Arbeitnehmern in unserem Land. Wir müssen auch
daran denken, dass wir mit einer Bleiberechtsregelung die Aufnahme-
bereitschaft und Aufnahmefähigkeit unserer Bürger nicht überfordern.“
(Plenarprotokoll 16/63, S. 6233);

b) durch Zurufe im Plenum des Deutschen Bundestages, zum Beispiel zum
Thema Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige: „Sie können
abhauen, wenn es ihnen nicht passt!“ (Plenarprotokoll 16/120, S. 12543);

c) durch Formulierungen in Gesetzesbegründungen, wie etwa der folgen-
den: „Bei Ausländern, die mit der Perspektive eines dauerhaften Auf-
enthalts nach Deutschland zuwandern, findet in einem nicht unerheb-
lichen Maße ein direkter Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme
statt.“ (Bundestagsdrucksache 16/5065, Begründung zu Nummer 20/
§ 28 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG);

d) durch Äußerungen des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang
Schäuble, Deutschland „leide“ immer noch unter den hohen Zuwande-
rungszahlen der 90er Jahre (DER TAGESSPIEGEL, 31. Januar 2007);

e) durch Äußerungen wie: Jemand der Deutscher werden wolle, benötige
Grundkenntnisse, die über das Wissen hinausgingen, dass man hier
Sozialhilfe erhalten kann?

15. Inwieweit ist die Ausgangsfeststellung im Entwurf (S. 2), „Die Anwesen-
heit von Migrantinnen und Migranten ist jedoch weder Ursache noch
Quelle von Rechtsextremismus oder Rassismus“, vereinbar mit Begrün-
dungsmustern wie: die Zahl von Asylsuchenden bzw. Nichtdeutschen
müsse gesenkt werden, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der

deutschen Bevölkerung entgegenzuwirken?

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16. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, im Kapitel „Aus-
blick“ auf die verstärkte „Aufklärung und Information durch demokrati-
sche Parteien und Organisationen“ zu setzen, um „insbesondere in Wahl-
kämpfen“ zu verhindern, dass „rechtsextremistische Kreise und Parteien
mehr und mehr in die gesellschaftliche Mitte“ vordringen, während zumin-
dest einige „demokratische Parteien und Organisationen“ gerade in
Wahlkämpfen versuchen, Vorurteile und fremdenfeindliche Stimmungen
aufzugreifen, um Wählerstimmen zu gewinnen (vgl. z. B.: http://www.
interkultureller-rat.de/Presse/Presse_2002/Presse_09_18.shtml; http://www.
aric.de/themen/pankow_moscheebau/moscheebau_chronologie)?

17. Warum nennt der Entwurf zum NAP bei der Definition von Zielgruppen
(S. 5) an erster Stelle „potentielle Opfer von Rassismus, Fremdenfeindlich-
keit und Antisemitismus“ und nicht die Akteure des Rassismus?

18. Warum bezieht sich der Ressortentwurf im Kapitel II., „Die Politik der
Bundesregierung“, überproportional auf die Programme der Bundesregie-
rung zum Rechtsextremismus, und beinhaltet dies eine Sichtweise, die
Rassismus insbesondere als Problem der extremen Rechten und weniger
der Mitte der Gesellschaft ausmacht?

19. Welche konkreten Maßnahmen und Vorschläge enthält der Entwurf, die
sich nicht auf Jugendliche und/oder Rechtsextremismus beziehen, und mit
welchen Maßnahmen will die Bundesregierung Trägerinnen/Träger rassis-
tischer Ideologien aus der Mitte der Gesellschaft erreichen?

20. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an den auch im Entwurf zum
NAP angeführten Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus, deren
Neuausrichtung sei nicht eine Stärkung, sondern eine Schwächung zivilge-
sellschaftlichen Engagements, da die Programme jetzt sehr viel stärker an
staatliche Strukturen angebunden wurden?

21. Welche Planungen gibt es auf Seiten der Bundesregierung für den/die im
Entwurf (S. 18/19) genannte/genannten „Beauftragte/Beauftragten der
Bundesregierung zur Koordination der Mittel und Maßnahmen im Kampf
gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“?

22. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Pro Asyl und dem Inter-
kulturellen Rat, die vor allem die weit gehende Nichtbehandlung der
Themen Zuwanderung, Flüchtlingsschutz, Asylbewerberleistungsgesetz,
Residenzpflicht, UN-Kinderrechtskonvention auch für Flüchtlingskinder,
politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten u. a. bemängeln
und in diesen Themen wichtige Grundlagen für Rassismus in Deutschland
sehen (in der Antwort bitte jedes genannte Problemfeld einzeln behan-
deln)?

23. Weshalb sind im NAP die von der UN-Weltkonferenz 2001 empfohlenen
Themenschwerpunkte für einen Nationalen Aktionsplan Kolonialismus,
historische Schuld und Entwicklungszusammenarbeit nicht enthalten, ob-
wohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/4689) die Auseinander-
setzung mit dem Kolonialismus und dessen Folgen als einen Beitrag zur
Bekämpfung des Rassismus bezeichnet?

24. Wie ist die Aussage in dem Entwurf (S. 6), „eine konsequente Politik der
Einbindung und Teilhabe auf allen gesellschaftlichen, politischen und öko-
nomischen Ebenen“ sei „unverzichtbar“, um „die notwendige Identifika-
tion des Einzelnen (…) zu ermöglichen“ [im Text fehlt allerdings eine An-
gabe dazu, womit sich die Einzelnen identifizieren sollen], damit
vereinbar, dass Drittstaatsangehörigen selbst das kommunale Wahlrecht

verweigert wird und zugleich die Voraussetzungen für Einbürgerungen mit
dem jüngsten Zuwanderungsänderungsgesetz erschwert wurden?

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25. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass im
Entwurf (S. 19) dargelegt wird, ein „maßgebliches Mittel zur Bekämp-
fung“ von Vorurteilen und Stereotypen sei die „stetige Aufklärung über die
Fakten, insbesondere Ursachen und Regeln der Migration“, während
Äußerungen auch von Regierungspolitikern häufig dahin gehen, solche
Ursachen gerade nicht in den Vordergrund, sondern Migration und Flucht
in den Ruch der Illegalität, des Missbrauchs und der Kriminalität zu stel-
len?

26. Wenn die „Förderung der Integration ein maßgebliches Mittel zur Be-
kämpfung solcher Vorurteile und eventuell daraus erwachsender Diskrimi-
nierungen“ ist (Entwurf, S. 19),

a) wie ist es dann zu erklären, dass die partielle Öffnung des Staatsangehö-
rigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 als ein wesentlicher Schritt in die
richtige Richtung dargestellt (S. 21), im Gegenzug die Verschärfung
des Staatsangehörigkeitsrechts durch das Richtlinienumsetzungsgesetz
jedoch nicht als eine Maßnahme kritisiert wird, die der Förderung der
Integration und damit der Bekämpfung von Diskriminierung und Vor-
urteilen entgegensteht;

b) wie kann dann die „aktive Einbringung der deutschen Grundpositionen
auf der Ebene der Europäischen Union“ (S. 23) als eine „Förderung der
Integration“ begriffen werden, wo doch genau diese Einbringung der
deutschen restriktiven Besonderheiten im Asyl- und Aufenthaltsrecht
(beispielsweise Residenzpflicht) insofern zu verschärften Integrations-
bedingungen europaweit geführt hat, bzw. welche „deutschen Grund-
positionen“ sind konkret gemeint?

27. Wenn der Leitsatz „Deutschland ist kein Einwanderungsland“ als „Grund-
position der deutschen Ausländerpolitik“ und die damit verbundene Ver-
weigerungshaltung der Politik im Entwurf kritisiert wird (S. 22), wie geht
die Bundesregierung dann mit wiederholten Äußerungen von Politikerin-
nen/Politikern um, die z. B. behaupten: „Wir waren nie ein Einwande-
rungsland und wir sind’s bis heute nicht“ (Dr. Wolfgang Schäuble, DER
TAGESSPIEGEL vom 7. Dezember 2006)?

28. Wieso wird auf Seite 72 des Entwurfs der falsche Eindruck erweckt, es sei
der Regelfall, dass Ausreisepflichtige nach 18 Monaten des Aufenthalts
statt einer (Ketten-)Duldung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5
AufenthG erhalten, es sei denn, „der Ausländer [habe] die Abschiebung
selbst verhindert“?

a) Entspricht diese Formulierung nicht eher dem alten § 30 Abs. 4 des
Ausländergesetzes, während im neu gestalteten § 25 Abs. 5 AufenthG
maßgeblich darauf abgestellt wird, dass die Ausreise (und nicht die
Abschiebung) unmöglich sein muss, bevor ein rechtmäßiger Aufent-
haltstitel erteilt werden kann?

b) Wieso wird auf diese Verschärfung durch die Hereinnahme des Kriteri-
ums der Unmöglichkeit der Ausreise im Entwurf nicht kritisch hinge-
wiesen?

c) Ist die Bundesregierung bereit, den § 25 Abs. 5 AufenthG so zu ändern,
dass Kettenduldungen tatsächlich zum Ausnahmefall werden, etwa
indem maßgeblich auf die (nicht selbst verschuldete) Unmöglichkeit
der Abschiebung abgestellt wird, wie es ja auch im Entwurf formuliert
wird, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Dezember 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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