Vom 11. Dezember 2007
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7454
16. Wahlperiode 11. 12. 2007
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.
Bewertung und Einschätzung der Yogyakarta-Prinzipien durch die
Bundesregierung
Mit den Yogyakarta-Prinzipien (www.yogyakartaprinciples.org) wurde 2006
durch ein international besetztes Expertengremium ein globaler Standard zur
Anwendung von internationalen Menschenrechten in Bezug auf sexuelle Orien-
tierung und geschlechtliche Identität entwickelt. Für jedes Prinzip wurden
genaue Empfehlungen zur staatlichen Umsetzung formuliert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Yogyakarta-Prinzipien?
2. Teilt die Bundesregierung, die aus dem humanitären Völkerrecht abgeleiteten
Empfehlungen an Staaten?
Wenn nein, warum nicht?
(Bitte konkret auf die einzelnen Empfehlungen aufschlüsseln.)
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese von Experten auf Grundlage
des humanitären Völkerrechts entwickelten Empfehlungen in der Bundes-
republik Deutschland umgesetzt sind?
Wenn nein, welche der Empfehlungen sind nicht umgesetzt?
4. Wenn Empfehlungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt
sind: Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die entsprechenden Emp-
fehlungen umzusetzen?
Wenn ja, welche Empfehlungen sind konkret zur Umsetzung geplant?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ist die Bundesregierung bereit, die Umsetzung der von dem Experten-
gremium zur Implementierung der Yogyakarta-Prinzipien auf internationaler
Ebene gegebenen „Weiteren Empfehlungen“ zu unterstützen?
Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung diesbezüg-
lich?
Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 5. Dezember 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion