BT-Drucksache 16/7419

Ausbau des US-Heeresfliegerstützpunkts in Ansbach

Vom 5. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7419
16. Wahlperiode 05. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Gesine Lötzsch, Wolfgang Gehrcke,
Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Paul Schäfer (Köln), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Ausbau des US-Heeresfliegerstützpunkts in Ansbach

Die US-Armee plant in der Region des mittelfränkischen Ansbach in Bayern den
Ausbau ihres dortigen Militärstandortes der im August 2006 neu gebildeten
12. Heeresfliegerbrigade. Der Standort Ansbach, auch „Westmittelfranken“ ge-
nannt, besteht aus den etwa 35 Kilometer auseinanderliegenden Hubschrauber-
basen Ansbach-Katterbach und Illesheim sowie den dazugehörigen Kasernen
und Infrastruktureinrichtungen. Nach Medienberichten soll der Standort,
welcher schon jetzt als größter US-amerikanischer Hubschrauberstützpunkt in
Europa gilt, zur europäischen Drehscheibe für den internationalen Einsatz von
US-Kampf- und Transporthubschraubern ausgebaut werden.

Nach Angaben der „Fränkischen Landeszeitung“ (FLZ) vom 2. März 2007 wurde
die Zahl der in Ansbach-Katterbach stationierten Maschinen bereits von 31 auf
62 verdoppelt. Militärgerät der dortigen Heeresflieger ist bereits im Irak im Ein-
satz. Für über 2 000 Angehörige der US-Armee soll eine Siedlung mit eigener In-
frastruktur entstehen, berichtete die „FLZ“ vom 7. August 2006. Zudem soll laut
FLZ vom 25. Oktober 2006 die Bundesstraße 14, die momentan im Bereich der
Kasernenanlagen liegt, verlegt und zu einer Umgehungsstraße werden. Beiden
Vorhaben würde eine Fläche von mehr als 140 Hektar, davon 40 bis 50 Hektar
zusammenhängendes, wertvolles Biotopgebiet, zum Opfer fallen (vergleiche
„FLZ“ vom 1./2. November 2006 sowie Homepage der örtlichen Bürgerinitia-
tive www.urlas.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Rolle spielt der US-Stützpunkt in Ansbach im Rahmen der Aufgaben
zur Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland?

2. Ist der US-Stützpunkt in Ansbach Bestandteil militärischer Handlungs-
optionen der Bundesregierung, und wenn ja, warum und in welcher Art und
Weise?

3. Welche Einflussmöglichkeiten und Kontrollmechanismen hat die Bundes-
regierung auf die US-Heeresfliegerbrigade in Ansbach?
4. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Umfang von Mann-
schaft und Material der US-Armee, die bisher vom Stützpunkt in Ansbach
aus zum Einsatz in den Irak kamen bzw. im Jahr 2008 kommen, und welche
Militäraktivitäten wurden in diesem Zusammenhang vom Stützpunkt Ans-
bach aus durchgeführt?

Drucksache 16/7419 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr terroristischer Angriffe im
Zusammenhang mit internationalen Militäraktivitäten, die vom Ansbacher
Stützpunkt ausgehen, und welches Gefährdungspotential besteht gegebe-
nenfalls für die Bevölkerung in der Nähe des Stützpunkts?

6. Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor terroris-
tischen Angriffen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, und welche
diesbezüglichen Maßnahmen sollen den geplanten Ausbau begleiten?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Endausbaustufe des
US-Stützpunkts in Ansbach?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verweildauer der US-
Streitkräfte in der Region Ansbach?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen Flugbewe-
gungen der Heeresfliegerbrigade im Bereich des US-Standortes Ansbach?

10. Wie viele Starts und Landungen der Heeresfliegerbrigade sind bisher regis-
triert (Angabe nach Jahren und den US-Heliports in Ansbach-Katterbach
und Illesheim aufgeschlüsselt)?

11. Mit wie vielen Starts und Landungen wird, aufgeschlüsselt nach den US-
Heliports in Ansbach-Katterbach und Illesheim, für 2008 gerechnet?

12. Wie viele Flugstunden sind bisher, nach Jahren aufgeschlüsselt, an den US-
Heliports in Ansbach-Katterbach und Illesheim registriert?

13. Mit wie vielen Flugstunden wird für 2008 an den US-Heliports in Ansbach-
Katterbach und Illesheim gerechnet?

14. Welche zusätzlichen Landeplätze (Außenlandepunkte) werden für die mili-
tärische Nutzung des Stützpunkts Ansbach auf welcher rechtlichen Grund-
lage genutzt, und wo befinden sie sich?

15. Wie viele Starts und Landungen wurden bisher auf Außenlandepunkten der
US-Heliports in Ansbach-Katterbach und Illesheim, nach Jahren aufge-
schlüsselt, registriert?

16. Wie und durch wen wurde die betroffene Bevölkerung über die Einrichtung
bzw. Nutzung der Außenlandepunkte informiert?

17. Welche Luft-, Boden- und Grundwasserbelastungen entstehen an den US-
Heliports in Ansbach-Katterbach und Illesheim (aufgeschlüsselt nach ein-
zelnen Schadstoffen) durch den von der US-Armee verwendeten Treibstoff
JP-8?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitliche Belastung bzw.
Schädigung der Bevölkerung im Umfeld des US-Stützpunkts Ansbach
durch den Flugtreibstoff JP-8 sowie durch die Lärmemissionen der Hub-
schrauber?

19. Welche Grenzwerte für Lärmemissionen der militärischen Hubschrauber-
flüge gelten auf den US-Heliports in Ansbach-Katterbach und Illesheim
und inwiefern unterscheiden sie sich

a) von Grenzwerten für zivile Hubschrauberflüge,

b) von entsprechenden Grenzwerten,

die für die Bundeswehr gelten?

20. Welche vorgeschriebenen Grenzwerte gibt es für die Flughöhe der US-Hub-
schrauber, und unterscheiden sie sich

a) von Grenzwerten für zivile Hubschrauberflüge,
b) von entsprechenden Grenzwerten,

die für die Bundeswehr gelten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7419

21. Welche Ausnahmeregelungen sind für Manövereinsätze der US-Streitkräfte
in der Region Ansbach bezüglich Lärmemissionen und Flughöhe gültig?

22. Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, dass durch die US-
Heeresfliegerbrigade im Raum Ansbach Einzelmanöver verkettet werden
und so die zeitliche Manöverbegrenzung von 30 Tagen umgangen wird, und
wie beurteilt sie dies?

23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Dauerbelastung der
Bevölkerung durch Lärm- und sonstige Emissionen im Umfeld von Ans-
bach infolge der US-Stützpunkte zu begrenzen?

24. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Planungen für weitere
US-Militäreinrichtungen in der Region Mittelfranken?

25. Wurde der US-Armee das Gelände der ehemaligen „Frankenkaserne“ bei
Marktbergel zur Nutzung angeboten, und wenn ja, mit welcher Begründung
und zu welchen Konditionen?

26. Wurden bisher andere Nachnutzungskonzepte für das Gelände des geplan-
ten Siedlungsbaus geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Planungen bestehen diesbe-
züglich?

27. Welche Optionen für den Rückbau bzw. die Umwidmung der Militär- und
Wohnanlagen sowie der Infrastrukturbauten der US-Armee in Ansbach
sieht die Bundesregierung?

28. Wurden im Zuge des Planungsverfahrens für den Bau der US-Militärsied-
lung Alternativen zum Berg Urlas geprüft?

Wenn ja, um welche Flächen handelte es sich hierbei, und warum wurden
diese Alternativen verworfen?

29. Gibt es bei der Bundesregierung Planungen zur Verlegung der Bundes-
straße 14?

Wenn ja, mit welchen Gesamtkosten wird gerechnet, und wie soll die Bau-
maßnahme finanziert werden?

30. Ist der deutsche Bundeshaushalt bzw. sind Haushalte von Ländern oder
Kommunen der Bundesrepublik Deutschland am Ausbau des US-Stand-
ortes Ansbach beteiligt, und wenn ja, welche Titel welchen Haushaltes in
welcher Höhe?

Berlin, den 28. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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