BT-Drucksache 16/7254

Konzentration von Telekommunikationsüberwachung beim Bundesverwaltungsamt

Vom 20. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7254
16. Wahlperiode 20. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Wolfgang Neskovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Konzentration von Telekommunikationsüberwachung
beim Bundesverwaltungsamt

Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU), plant laut einem
Bericht des Nachrichtenmagazins „FOCUS“ offenbar eine Neuordnung bei
staatlichen Abhöraktionen. So sollen laut Bericht vom 12. November 2007
Abhörmaßnahmen gegen mutmaßliche Terroristen, Spione oder Waffenschieber
künftig im Kölner Bundesverwaltungsamt (BVA Köln) zentral gesteuert wer-
den. Demnach müssen das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz (BfV) und die Bundespolizei (BPOL), die bislang in eigener
Regie Telefone, Faxe oder E-Mails kontrollierten, ihre Zuständigkeiten an das
Bundesverwaltungsamt abtreten oder zusammenlegen. Der Bundesminister des
Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, so heißt es weiter, erhofft sich durch die Neu-
regelung eine Senkung der Kosten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Treffen die Berichte des Nachrichtenmagazins FOCUS zu, und wenn ja,
wie nimmt die Bundesregierung hierzu Stellung?

2. Seit welchem Zeitpunkt wird im Bundesministerium des Innern (BMI) an
den Plänen zur Konzentration von Abhörmaßnahmen durch das Bundesver-
waltungsamt gearbeitet?

3. Sind die davon betroffenen Sicherheitsbehörden (BKA, Bundesverfassungs-
schutz, Bundespolizei) in die Vorbereitungen einbezogen?

a) Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt?

b) Wenn ja, in welchem Umfang?

c) Wenn nein, warum nicht?

4. Wann wird das Bundesministerium des Innern die Mitglieder des Bundes-
tages, respektive die Mitglieder des zuständigen Innenausschusses über die
Pläne des Ministeriums informieren?

5. Wodurch lassen sich die oben genannten Umstrukturierungen – neben finan-
ziellen Erwägungen – begründen?
a) Wie hoch ist die zu erwartende Kostenersparnis?

b) Welche Kosten würden konkret eingespart werden?

6. Was qualifiziert das Bundesverwaltungsamt für die Übernahme der Auf-
gaben der anderen Sicherheitsbehörden?

a) Was bedeutet eine Übernahme der Abhöraktivitäten durch das Bundes-
verwaltungsamt für die Personalstruktur der betroffenen Dienste?

Drucksache 16/7254 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
b) Wird Personal von BKA, Bundesverfassungsschutz und Bundespolizei
zukünftig im Bundesverwaltungsamt eingesetzt, oder geht es bei der
Übergabe von Kompetenzen an das Bundesverwaltungsamt ausschließ-
lich um technische und nicht personelle Konzentrationen?

7. Inwiefern erhöht sich durch die Konzentration der Abhörmaßnahmen beim
Bundesverwaltungsamt die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der
Bundesrepublik Deutschland und von in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Drittstaatenangehörigen?

8. Wie sollen die Abhörmaßnahmen im Bundesverwaltungsamt konzentriert
werden?

a) Ist geplant, dass die Sicherheitsbehörden ihre Kompetenzen im Bereich
der Abhörtätigkeiten vollständig abgeben?

b) Ist geplant, dass die angesprochenen Sicherheitsbehörden organisato-
risch und räumlich vereint im Bundesverwaltungsamt ihr Abhörmaß-
nahmen zukünftig durchführen?

c) Welche Auswirkungen hat die Konzentration von Abhörmaßnahmen
beim Bundesverwaltungsamt nach Ansicht der Bundesregierung auf das
Trennungsgebot von Polizeibehörden und Geheimdiensten?

d) Ist geplant, dass weitere Sicherheitsbehörden, wie beispielsweise der
Militärische Abschirmdienst (MAD), ebenfalls ihre Kompetenzen in
diesem Bereich an das Bundesverwaltungsamt ab- bzw. übergeben?

e) Bedeutet „Konzentration“, dass das Bundesverwaltungsamt an der
Durchführung der jeweiligen Abhörmaßnahmen und ihrer Beantragung
direkt beteiligt ist, oder bedeutet es, dass lediglich die Eingriffe und die
Protokolle der Abhörmaßnahmen beim Bundesverwaltungsamt gespei-
chert und evaluiert werden?

9. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundes-
regierung geschaffen werden, um die Konzentration von zukünftigen
Abhörmaßnahmen durch das Bundesverwaltungsamt zu ermöglichen?

10. Hat die Bundesregierung eine Grundrechts- und Folgeabschätzung bezüg-
lich ihrer Überlegungen zur Konzentration von Abhörmaßnahmen durch-
geführt?

a) Wenn ja, wann werden die Ergebnisse dieser Evaluierung den Mit-
gliedern des Bundestages zur Kenntnis gegeben?

b) Wenn nein, warum nicht, und ist eine solche Evaluierung und Abschät-
zung durch die Bundesregierung geplant?

c) Wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, über
die Pläne des Bundesministeriums des Innern informiert, und wenn ja,
welche Stellungnahme hat er hierzu abgeben?

11. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen
Planungen zur Konzentration von Abhöraktionen, die (sicherheits-)politi-
sche Notwendigkeit der Fortführung der Programme des Programms zur
Stärkung der inneren Sicherheit (PSiS)?

12. Ist mit „Konzentration von Abhörmaßnahmen“ der gesamte Bereich oder
Telekommunikationsüberwachung gemeint, oder nur einzelne Bereiche?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 19. November 2007

Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.