BT-Drucksache 16/7242

Koordinierte Flugbewegungen versus Betriebsgenehmigung am Flughafen Düsseldorf

Vom 16. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7242
16. Wahlperiode 16. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Bettina
Herlitzius, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell,
Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Koordinierte Flugbewegungen versus Betriebsgenehmigung am
Flughafen Düsseldorf

Ausweislich einer Antwort des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-
Westfalen auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Horst Becker und
Oliver Keymis vom 10. September 2007 hat der Flughafenkoordinator der
Bundesrepublik Deutschland am Flughafen Düsseldorf für Ankünfte am Gate
um 22 Uhr in den Monaten Januar bis Juni 2007 durchschnittlich täglich 8 Flug-
bewegungen koordiniert. An insgesamt 42 Tagen in diesem Zeitraum wurden um
Punkt 22 Uhr sogar 10 bzw. 11 Landungen koordiniert. Entsprechend der Ant-
wort des Landesverkehrsministeriums fällt erst ab einer koordinierten Flugplan-
zeit von 22.05 Uhr eine Landung planerisch in den Bereich von 22 bis 23 Uhr.
Gemäß der Definition des Bundesimmissionsschutzrechtes und des Fluglärmge-
setzes beginnt die Nacht dagegen um 22 Uhr.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Warum beginnt für den Flughafenkoordinator die Nacht erst um 22.05 Uhr,
während gemäß Immissionsschutzrecht und Betriebsgenehmigung die Nacht
um 22 Uhr beginnt?

2. Wie viel Zeit muss aus Sicherheitsgründen wenigstens zwischen der Lan-
dung von zwei Flugzeugen am Flughafen Düsseldorf liegen?

3. Warum werden für Ankünfte am Gate um 22 Uhr regelmäßig bis zu
11 Landungen koordiniert und damit nicht der Nacht zugerechnet?

4. Wie will der Flughafenkoordinator bzw. seine Aufsicht, das Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), bei 11 koordinierten
Landungen um 22 Uhr und durchschnittlich 25 koordinierten Landungen
zwischen 22 und 23 Uhr verhindern, dass es zu einer Missachtung der
Nachtflugregelung am Flughafen Düsseldorf kommt?

5. Wie stellt der Flughafenkoordinator bzw. seine Aufsicht, das BMVBS sicher,

dass nicht schon durch die Koordinierung die gültigen Stundeneckwerte am
Düsseldorfer Flughafen unterlaufen werden, insbesondere der derzeit gültige
Wert von 25 koordinierten Landungen 22 bis 23 Uhr bzw. der im Winterflug-
plan 2007/2008 gültige Wert von 15 koordinierten Landungen 22 bis 23 Uhr?

Drucksache 16/7242 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Ist das BMVBS der Auffassung, dass die Stundeneckwerte am Düsseldorfer
Flughafen verbindlich und damit einzuhalten sind?

7. Wenn das BMVBS der Auffassung ist, dass die Stundeneckwerte am Düssel-
dorfer Flughafen verbindlich und damit einzuhalten sind, warum wird die
Einhaltung dann nicht kontrolliert?

8. Teilt das BMVBS die offensichtliche Einschätzung des Ministers für Bauen
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Wittke, dass es sich bei
den Stundeneckwerten um unverbindliche Richtwerte handelt?

9. Was will das BMVBS in Zukunft dafür tun, dass diese Eckwerte eingehalten
werden?

Berlin, den 16. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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