BT-Drucksache 16/7225

Konzept der Bundesregierung für einen sogenannten Bundes Chief Information Officer

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7225
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Gudrun Kopp,
Christoph Waitz, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein,
Elke Hoff, Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen,
Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Konzept der Bundesregierung für einen so genannten Bundes Chief
Information Officer

Im Rahmen des ersten IT-Gipfels der Bundesregierung im Dezember 2006
beauftragte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Bundesminister des
Innern und der Finanzen (Dr. Wolfgang Schäuble und Peer Steinbrück) mit der
Erstellung eines Konzeptes für einen so genannten Bundes Chief Information
Officer (Bundes-CIO). Die Bundesregierung beauftragte daher ein Gutachten,
welches von BearingPoint und McKinsey erstellt wurde, zur „IT-Steuerung
Bund/CIO-Konzept“. Dieses liegt seit Juli 2007 vor und soll der Bundesregie-
rung als Grundlage zur Erarbeitung eines IT-Konzepts unter Einbeziehung des
„Bundes-CIO“ dienen. Im Dezember 2007 soll der zweite IT-Gipfel zwischen
Wirtschaft, Wissenschaft und Politik in Hannover stattfinden. Medienberichten
zufolge sollen dort auch Ergebnisse der bisherigen Überlegungen zum
„Bundes-CIO“ vorgestellt werden. Die Zeitschrift „eGovernment Computing“
hat in ihrer jüngsten Ausgabe 11-2007, Seite 3 unter dem Titel „Schafft sich die
IT-Bruderschaft ein neues Grundgesetz?“ ausführlich über die Überlegungen
hinsichtlich eines Konzepts berichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Stand der Konzeptentwicklung bezüglich eines „Bundes-CIO“?
2. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung bei der Erstellung ihres
Konzepts aus dem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten
zur IT-Steuerung des Bundes von BearingPoint und McKinsey gezogen, und
wie begründet sie diese?

Drucksache 16/7225 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

3. Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen oder Entscheidungen hin-
sichtlich der personellen Besetzung getroffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, wann werden diese Entscheidungen getroffen werden?

4. Kann die erforderliche Moderation zwischen Bund, Ländern und Kommu-
nen bei allen politisch-organisatorischen Herausforderungen sinnvoll durch
ein „CIO“-Kollegium erreicht werden, wie dies aktuell geplant ist?

5. In welchem Ressort soll der „Bundes-CIO“ angesiedelt sein, und wie be-
gründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Entscheidung?

6. Welche Kompetenzen soll der „Bundes-CIO“ erhalten, ist insbesondere ein
eigenes Vortragsrecht gegenüber dem Bundeskabinett geplant?

7. Durch welchen Mitarbeiterstab oder welche Behörden in welchen Ressorts
soll der „Bundes-CIO“ wie in seiner Arbeit unterstützt werden?

8. Welchen Umfang hat der Stellenplan für den Mitarbeiterstab, und nach wel-
chen Kriterien sollen die Stellen und der „Bundes-CIO“ selbst besetzt bezie-
hungsweise bestimmt werden?

9. Plant die Bundesregierung die Einrichtung von „CIO“s in allen Ressorts der
Bundesregierung, und wenn ja, aus welchen Gründen?

10. Welche Kenntnisse liegen ihr über entsprechende Planungen in den Ländern
vor?

11. Wie sollen die CIOs der einzelnen Ressorts mit dem „Bundes-CIO“ zusam-
menarbeiten, beziehungsweise welche Weisungsverhältnisse und Entschei-
dungskompetenzen soll es zwischen „Bundes-CIO“ und „Ressort-CIO“s
geben?

12. Welche Kosten verursachte die Erstellung von Gutachten und Konzepten
bisher, und aus welchen Mitteln genau wurden diese gedeckt?

13. Welche Bundes- und Landesministerien waren beziehungsweise werden
inhaltlich an der Konzepterstellung beteiligt, und wie sollen diese Ressorts
bei der Umsetzung des Konzeptes eingebunden werden?

14. Welche konkreten Ziele werden in dem Konzept verfolgt, und wie sollen
diese erreicht werden?

15. Wie will die Bundesregierung den Ansatz, der im genannten Gutachten ver-
folgt wird, dass die „Kernaufgabe der CIO-Funktion mit der Formulierung
der IT-Strategie auf Bundesebene auch deren Verzahnung mit den wesent-
lichen IT-relevanten politisch/strategischen Zielen des Bundes“ sein soll, in
ihrem Konzept umsetzen?

16. Wie bewertet die Bundesregierung die in dem genannten Gutachten ver-
tretene Aussage: „Die klassische Wirkungskette der öffentlichen Verwal-
tung verläuft nach dem Muster: ,Recht impliziert Verwaltungsaufgaben,
Verwaltungsaufgaben implizieren eine Verwaltungsorganisation, Verwal-
tungsorganisation impliziert eingesetzte Technik‘. Der Einsatz moderner IT
kann diese Wirkungskette umkehren“ unter rechtsstaatlichen Gesichts-
punkten?

17. Folgt aus dieser Auffassung nach Meinung der Bundesregierung, dass die
Einsetzung eines „Bundes-CIO“ Änderungen bestehender einfacher Geset-
ze und des Grundgesetzes erforderlich macht, und wenn ja, welche?

18. Will die Bundesregierung – wie in dem genannten Gutachten angespro-
chen – ein IT-Gesetz vorlegen, und was soll dessen wesentlicher Inhalt

sein?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7225

19. Wurde oder wird bestimmten Unternehmen, Verbänden und Interessen-
gemeinschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Konzept bezie-
hungsweise bereits zu dem genannten Gutachten gegeben, und wenn ja,
wann?

20. Von wem wurden oder werden diese Stellungnahmen angefordert, und
welche Stellungnahmen sind mit welchen Erkenntnissen eingegangen?

21. Welche Lehren werden bei der Konzeption des „Bundes-CIO“ aus der
Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH-Bemerkungen 2005 zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Bundes, Seite 114-120) an mangelndem Nutzen
und überhöhten Kosten des Projekts „BundOnline 2005“ gezogen, und wie
schlagen sich diese in dem „CIO“-Konzept nieder?

22. Gibt es Überlegungen, dem für das Projekt „BundOnline 2005“ verant-
wortlichen damaligen Projektleiter wie im Gutachten angedacht 60 bis
75 Prozent des IT-Budgets der gesamten Bundesverwaltung anzuvertrauen,
und wenn ja, wie hoch wäre dieses Budget, und welche Kompetenzen
würden dadurch übertragen?

23. Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine pauschale Übertra-
gung der Mittel für sinnvoll?

24. Erfolgt – und wenn ja, wie regelmäßig – eine Abstimmung des Konzeptes
mit den Bundesländern?

25. Erfolgt – und wenn ja, wie regelmäßig und mit welcher Bindungswirkung –
eine Abstimmung des Konzepts mit den Kommunen beziehungsweise den
kommunalen Spitzenverbänden?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Gutachten enthaltenen Vorschlag,
die Beschaffung von Informationstechnik im Bereich der Bundesregierung
zentral in einer Großbehörde zu bündeln?

Welche Bundesbehörde soll dies aus welchen Gründen übernehmen?

27. Welche Auswirkungen insbesondere für die mittelständische IT-Industrie
erwartet die Bundesregierung durch die Installierung eines „Bundes-CIO“,
und ist bei der geplanten Trennung von IT-Nachfrage und IT-Angebot über-
haupt noch Platz für mittelständische Anbieter?

28. Welche Überlegungen hinsichtlich der Implementierung von IT-Projekten
in der Bundesverwaltung hat die Bundesregierung im Zuge der Erarbeitung
eines Konzepts für einen „Bundes-CIO“ bereits angestellt, insbesondere im
Hinblick auf die Vergabe von Projekten an die Wirtschaft?

29. Hält die Bundesregierung daran fest, dass Eigenrealisierungen der öffent-
lichen Verwaltung von IT-Projekten auch weiterhin die Ausnahme sein
müssen?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, durch welche Maßnahmen stellt sie dies sicher?

30. Wie bewertet die Bundesregierung die im genannten Gutachten geäußerte
Auffassung, dass „eine zu starke Abhängigkeit von ausländischen IT-Lie-
feranten vermieden werden muss“, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus, insbesondere wie definiert die Bundesregierung „ausländische
IT-Lieferanten“ vor dem Hintergrund, dass die IT-Unternehmen heute viel-
fach global tätig sind?

31. Wie will die Bundesregierung das Ziel der Sicherstellung der Interopera-
bilität und der Technologieneutralität von eGovernment-Anwendungen in

dem Konzept zur Einsetzung eines „Bundes-CIO“ berücksichtigen?

Drucksache 16/7225 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
32. Welche konkreten Schwerpunkte soll der „Bundes-CIO“ vordringlich vor-
anbringen?

33. Wie wurde die Kritik der deutschen IT-Industrie an der IT-Strategie des
Bundesministerium des Innern (BMI) in den letzen Jahren (z. B. die Kritik
des BITKOM [Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunika-
tion und neue Medien] an den Technologievorgaben des SAGA- [Standards
und Architekturen für eGovernment-Anwendungen] Konzepts) im
„CIO“-Konzept berücksichtigt?

Berlin, den 14. November 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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