BT-Drucksache 16/7215

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/5172- Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Vom 15. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7215
16. Wahlperiode 15. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/5172 –

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

Bericht der Abgeordneten Klaus Hagemann, Klaus-Peter Willsch, Ulrike Flach, Dr. Gesine
Lötzsch und Anna Lührmann

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die Bundes-
regierung das Ziel, die bildungspolitische Wirksamkeit der
Bundesausbildungsförderung zu steigern. Insbesondere soll
eine Anhebung der Bedarfssätze um 10 Prozent und der
Freibeträge um 8 Prozent, die Einführung eines einheit-
lichen Kinderbetreuungszuschlags von 113 Euro monatlich
(Vollzuschuss ohne Darlehensanteil). Im Gegenzug soll der
Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender nach
einer Übergangszeit von zwei Jahren nach Inkrafttreten des
22. BAföGÄndG entfallen. Die Verbindung von Aus-
bildung und Kindererziehung soll erleichtert und die Inte-
gration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund
verbessert werden, die Eigenverantwortung der Auszubil-
denden durch die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf
einheitlich 400 Euro sowie die Internationalität der Ausbil-
dung durch Ausdehnung der Förderung im Ausland gestärkt
werden.

Mit einer Änderung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) soll die grundsätzliche Ausschlussregelung von
Arbeitsuchenden, die eine dem Grunde nach mit BAföG
förderungsfähige Ausbildung absolvieren, dahin geöffnet
werden, dass im Einzelfall Arbeitslosengeld II (ALG II)

wenigstens dann geleistet werden kann, wenn eine BAföG-
Förderung wegen Überschreitung der Altersgrenze aus-
scheidet. Eine entsprechende Ergänzung ist auch zum SGB
XII vorgesehen.

Im SGB III wird die Anpassung der Bedarfssätze und
Freibeträge bei Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbil-
dungsgeld für die Auszubildenden in beruflicher Aus-
bildung und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bil-
dungsmaßnahmen im gleichen Umfang nachvollzogen
(Bedarfssätze: + 10 Prozent, Freibeträge: + 8 Prozent), teils
durch Verweis auf die entsprechenden Vorschriften des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes, teils durch geson-
derte Änderung.

Daneben soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Bei-
trag zum weiteren Abbau von Bürokratie im Vollzug des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes geleistet werden.

Die finanziellen Auswirkungen – der Mehr- und Minderaus-
gaben – des Gesetzentwurfs im Bereich der Leistungen nach
dem BAföG und nach dem Sozialgesetzbuch stellen sich
wie folgt dar:

Drucksache 16/7215 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG

Aus über die KfW Bankengruppe finanzierten Staatsdarle-
hensanteilen der Förderleistungen für Studierende ergeben
sich in späteren Jahren außerhalb des Finanzplanzeitraums
zusätzliche Mehrausgaben wegen der Ausfallhaftung ge-
genüber der KfW. Unter Zugrundelegung einer erfahrungs-
gemäßen Ausfallquote von ca. 30 Prozent aus dem Mehr-
ausgabenanteil, der im Planungszeitraum insgesamt auf die
KfW-finanzierten Darlehensanteile entfällt, lässt sich ein
Volumen von insgesamt etwa 4,5 Mio. Euro ermitteln.

2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch

Die Änderungen im Arbeitsförderungsrecht haben Mehr-
ausgaben im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit bei
Berufsausbildungsbeihilfe (Pflichtleistung) in folgender
Größenordnung zur Folge:

Dem stehen Minderausgaben bei der Ausländerförderung
(§ 8 BAföG und zu § 63 SGB III) wirken sich im Bundes-
haushalt (SGB II) insgesamt wie folgt aus:

Die Minderausgaben resultieren daraus, dass hilfebedürftige
Jugendliche bei Aufnahme einer Berufsausbildung grund-
sätzlich aus der Leistungsberechtigung nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) ausscheiden.

3. Auswirkungen auf das Preisniveau

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, ins-
besondere das Verbraucherpreisniveau, sind aus diesem Än-
derungsgesetz nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft und Verwaltung

Durch das 22. BAföGÄndG werden keine Informations-
pflichten für die Wirtschaft und die Verwaltung neu einge-
führt, geändert oder aufgehoben.

2. Bürokratiekosten für die Bürger

Die Ausdehnung des Berechtigtenkreises im Bereich der
Ausländerförderung zieht entsprechende Informations- und
Nachweisobliegenheiten bei der Antragstellung nach sich,
wie sie schon nach geltendem Recht Förderungsberechtigte
auch haben. Durch die Einführung des pauschalen Kinder-
betreuungszuschlags wird es im Wesentlichen nur zu zu-
sätzlichen Informationspflichten hinsichtlich der zu diesem
Zuschlag berechtigenden Kinder kommen. In geringfügi-
gem Ausmaß kann es aber auch zu zusätzlichen Antrag-
stellungen mit entsprechenden Informationspflichten der
jeweiligen Antragsteller und der ihnen gegenüber unter-
haltsverpflichteten Einkommensbezieher kommen, soweit
Auszubildende durch den Anstieg des Bedarfssatzes um den
Kinderbetreuungszuschlag überhaupt erst in den zur Förde-
rung berechtigenden Einkommensbereich gelangen.

Durch die Abschaffung der Grenzpendlerregelung und die
Pauschalierung der Reisekosten sowie die regelmäßige Ein-
beziehung außereuropäischer Praktika in die Förderlichkeit
im Bereich der Auslandsförderung entfallen dagegen Nach-
weis- und Erklärungspflichten zum ständigen Wohnsitz und
zu den Reisekosten. Die nach Ablauf der Übergangsrege-
lung endgültig entfallende Kinderteilerlassregelung macht
die bisher nachzuweisenden Angaben zur Kinderbetreuung
und zur geringfügigen Erwerbstätigkeit entbehrlich.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung vorgelegten Beschlussempfehlung.

2008 2009 2010 2011
– Mio. Euro –

Mehrausgaben
BAföG

206 542 560 575

davon Bund 132 314 326 337
davon Länder 74 228 234 238

Mehrausgaben
SGB III

2008 2009 2010 2011

– Mio. Euro –
52 110 110 110

Minderausgaben
SGB II

2008 2009 2010 2011

– Mio. Euro –
–36 – 46 – 46 – 46

Berlin, den 14. November 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Klaus Hagemann
Berichterstatter

Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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