BT-Drucksache 16/7167

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6543- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7167
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6543 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und
zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften

hier: Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen) und
Artikel 5 (Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiter-

wohnungsbaues im Kohlenbergbau)

Bericht der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Bartholomäus Kalb, Dr. Frank Schmidt,
Otto Fricke und Anna Lührmann

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung so-
wie durch das Bundesministerium der Finanzen, hat sich mit
der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im Rheinisch-
Westfälischen Steinkohlebezirk GmbH in Essen (THS) durch
einen Vergleichsvertrag über die Beendigung des Treuhand-
verhältnisses im Hinblick auf das Bergmannssiedlungsver-
mögen gegen einen Ablösebetrag in Höhe von 450 Mio. Euro
geeinigt. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn das nach § 2
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Bergmannssiedlungen be-
gründete Treuhandverhältnis aufgehoben ist. Daher soll die
THS aus der Auflistung der Treuhandstellen gestrichen und
damit aus dem Regelungsbereich des Gesetzes über Berg-
mannssiedlungen entlassen werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Artikel 4 und 5 des Ge-
setzentwurfs stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltseinnahmen

Infolge der Beendigung des Treuhandverhältnisses aufgrund
der Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen flie-
ßen dem Bund 450 Mio. Euro zu (davon am letzten Bank-
arbeitstag des Jahres 2008: 200 Mio. Euro, am letzten Bank-
arbeitstag des Jahres 2009: 90 Mio. Euro, am letzten Bank-

arbeitstag der Jahre 2010 und 2011: jeweils 80 Mio. Euro).
Die jeweils ausstehenden Beträge werden ab Wirksam-
werden des Vergleichs bis zum Zahlungszeitpunkt mit dem
Zinssatz des Bundes für eine Laufzeit von vier Jahren ver-
zinst. Die Zinsen erhöhen die vorstehenden Einnahmen. Eine
Berechnung der Zinseinnahmen ist erst mit Inkrafttreten des
Gesetzes möglich, da erst dann der genaue Zinssatz feststeht.

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

3. Vollzugsaufwand

Keiner

Kosten für die Wirtschaft entstehen nicht. Auswirkungen auf
Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere
auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten entstehen keine.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen FDP
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Drucksache 16/7167 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entspre-
chend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ausschuss
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 14. November 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender und
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Bartholomäus Kalb
Berichterstatter

Dr. Frank Schmidt
Berichterstatter

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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