BT-Drucksache 16/716

Polizeiliche und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen bundesdeutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden nach dem 11. September 2001 bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Vom 15. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/716
16. Wahlperiode 15. 02. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. Hakki Keskin, Sevim Dagdelen, Wolfgang
Neskovic, Kersten Naumann, Jan Korte, Ulla Jelpke und der Fraktion DIE LINKE.

Polizeiliche und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen
bundesdeutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden nach dem
11. September 2001 bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche genauen Vereinbarungen wurden nach dem 11. September 2001 zwi-
schen der Bundesregierung und ihr nachgeordneten Stellen und der Regie-
rung der Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich einer polizeilichen Be-
kämpfung des internationalen Terrorismus getroffen?

2. Wie wurde wer inhaltlich innerhalb der Bundesregierung über die Verein-
barung informiert?

3. Auf welchen Treffen haben Vertreter beider Regierungen wann diese Verein-
barungen in welcher Form getroffen?

4. Auf welchen Treffen haben Behördenvertreter des Bundeskriminalamtes
(BKA) diese Vereinbarungen mit Vertretern welcher amerikanischen Stellen
konkretisiert?

5. Haben bundesdeutsche Polizeibehörden auch mit amerikanischen Nachrich-
tendiensten bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammen-
gearbeitet, und wenn ja, wie und auf welchen gesetzlichen Grundlagen im
Einzelfall ist diese Zusammenarbeit mit amerikanischen Regierungsstellen
und Behördenvertretern geregelt worden?

6. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen den internationalen Terrorismus gab
es seit dem 11. September 2001 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Jahren und konkretem Anfangsverdacht auflisten)?

In wie vielen dieser Ermittlungsverfahren haben bundesdeutsche Polizeibe-
hörden mit welchen amerikanischen Stellen zusammengearbeitet?

7. Wie wurde der Informationsaustausch zwischen dem BKA und amerikani-
schen Sicherheitsbehörden ggf. geregelt, und auf welche Polizeidateien des
Bundes und der Länder konnten die Beamten nach Kenntnis der Bundes-
regierung zugreifen?
8. Welchen amerikanischen Behörden wurden Informationen von bundesdeut-
schen Polizeibehörden zum internationalen Terrorismus und Informationen
zu Ermittlungsverfahren gegen Personen, die dem internationalen Terroris-
mus zugerechnet werden, übermittelt?

9. Wer legte ggf. die auf amerikanischer Seite zu informierenden Stellen fest,
und wie wurde die Weitergabe kontrolliert?

Drucksache 16/716 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

10. Hatten amerikanische Sicherheitsbeamte und Behörden die Möglichkeit
eines Zugriffs auf deutsche oder europäische Informationsboards zum inter-
nationalen Terrorismus und auf Spurendokumentedaten von Besondere
Aufgaben Organisationen (BAOs) des BKA und wie war dieser Zugriff
praktisch geregelt?

11. Auf welche Dateien (z. B. Einwohnermeldeamt, Ausländerzentralregister,
Fluglisten, Visumanträge etc.) hatten amerikanische Sicherheitsbeamte – und
sei es auch über das BKA oder andere Polizeibehörden – Zugriff?

12. Hatten amerikanische Sicherheitsbehörden direkte und indirekte Zugriffs-
rechte und -möglichkeiten auf Informationen aus Wohnraumüberwachungen,
Videoüberwachungen, Telefonüberwachungen (einschließlich Handys),
GPS-Überwachungen etc., und wenn ja, in wie vielen Fällen wurde ihnen die-
ser Zugriff seit dem 11. September 2001 ermöglicht (bitte auflisten)?

13. Hatten amerikanische Sicherheitsbehörden Zugriffsrechte und -möglichkei-
ten auf V-Mann-Informationen bundesdeutscher Polizeibehörden, und
wenn ja, in wie vielen Fällen haben sie derartige Informationen von welchen
Polizeibehörden seit dem 11. September 2001 erhalten?

14. Wie ist der weitere Umgang mit diesen Informationen (Fragen 7 bis 11) be-
züglich Löschung, Speicherung, Verarbeitung und Festlegung der Verwen-
dungszwecke etc. ggf. geregelt?

15. In welchen abgeschlossenen Verfahren gegen den internationalen Terroris-
mus oder damit zusammenhängende Delikte auf amerikanischer Seite wurden
Informationen aus diesem Austausch verwendet (ggf. bitte auflisten)?

16. Auf welche Informationen und Dateien (Wohnraumüberwachungen, Telefon-
überwachungen, Reisedaten etc.) amerikanischer Sicherheitsbehörden hatten
bundesdeutsche Polizeibehörden Zugriffsmöglichkeiten, und in wie vielen
Fällen (bitte auflisten nach Art der Daten, Jahr und Häufigkeit des Zugriffs)?

17. Wie ist die personelle Zusammenarbeit zwischen Beamten amerikanischer
Sicherheitsbehörden und bundesdeutschen Polizeibehörden seit dem
11. September 2001 geregelt worden?

18. Wie viele Verbindungsbeamte amerikanischer Sicherheitsbehörden haben
sich seit dem 11. September 2001 dienstlich in Deutschland aufgehalten, und
mit Vertretern welcher Behörden hatten sie Kontakt zu welchem Zweck?

19. In welche Ermittlungsverfahren auf deutscher Seite und in welche BAOs
waren amerikanische Sicherheitsbeamte einbezogen?

20. Wie ist die personelle Zusammenarbeit zwischen Beamten amerikanischer
Sicherheitsbehörden und bundesdeutschen Polizeibehörden seit dem
11. September 2001 geregelt worden?

21. In wie vielen Fällen haben amerikanische Sicherheitsbeamte wichtige Ini-
tiativhinweise für Ermittlungsverfahren gegeben?

22. Welche Möglichkeiten gab und gibt es für die deutschen Behörden, Quellen
und Originalinformationen zu überprüfen?

23. Hatten amerikanische Beamte bei gemeinsamen Ermittlungen mit bundes-
deutschen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland die Erlaubnis tech-
nische Mittel einzusetzen, und wenn ja, wie oft ist dies mit welchen Mitteln
geschehen?

Berlin, den 10. Februar 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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