BT-Drucksache 16/7158

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/3658- Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7158
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/3658 –

Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit
von Betriebsmitteln (EMVG)

Bericht der Abgeordneten Kurt J. Rossmanith, Volker Kröning, Ulrike Flach, Roland Claus
und Anna Lührmann

Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von
Geräten (EMVG) aus dem Jahr 1998 soll durch das jetzt zu
erlassende Gesetz ersetzt werden, um den Vorgaben der
Richtlinie 2004/108/EG des Rates und Parlaments vom
15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträg-
lichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG
(ABl. EU Nr. L 390/24) zu folgen.

Mit dem vorliegenden Entwurf werden Verbesserungsvor-
schläge der für die Gesetzesausführung wie bisher zuständi-
gen Bundesnetzagentur (BNetzA) übernommen. Die
Grundlage dazu bilden insbesondere auch die bei der Bera-
tung durch die Anwender gewonnenen Erfahrungen.

Die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haus-
halte stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben des Bundes ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand des Bundes

Die Gesamtkosten aus Maßnahmen nach dem gültigen
EMVG der Bundesnetzagentur im Jahr 2004 betrugen
32,5 Mio. Euro. Darin enthalten sind nichtverrechenbare

Kosten aus der Beitragsbefreiung bestimmter Sender-
betreiber in Bund, Länder, Gemeinden und Allgemein-
zuteilungen mit rund 5,4 Mio. Euro sowie die Kosten
des gesetzlichen Eigenbehalts der BNetzA (25 v. H. der
Gesamtkosten) in Höhe von rund 8,1 Mio. Euro.

Den verrechenbaren Kosten in Höhe von rund 19 Mio.
Euro standen Einnahmen mit Bezug zu den §§ 16, 17, 19
und 20 EMVG in Höhe von rund 19 Mio. Euro zur Kos-
tendeckung gegenüber.

Eine wesentliche Änderung wird durch die Neufassung
des Gesetzes nicht erwartet. In den o. a. Zahlen ist der
vollzugsspezifische Aufwand der BNetzA enthalten.

3. Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes entstehen keine
finanziellen Auswirkungen auf öffentliche Haushalte in
den Ländern und Kommunen.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unterneh-
men, entstehen keine bezifferbaren zusätzlichen Kosten ge-
genüber den Kosten nach heutigem EMVG. Unmittelbare
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbe-

Drucksache 16/7158 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

sondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu er-
warten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage des Bun-
des vereinbar.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
keine weitergehenden Änderungen mit wesentlichen haus-
haltsmäßigen Änderungen empfiehlt.

Berlin, den 24. Oktober 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Kurt J. Rossmanith
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Anna Lührmann
Berichterstatterin

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