BT-Drucksache 16/7140

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/6939- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 14. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7140
16. Wahlperiode 14. 11. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/6939 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA
auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und
des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und
1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem

Die umfassende Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist weiterhin eine
der zentralen Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft. Die kürz-
lich vereitelten Anschläge u. a. auf US-Einrichtungen in Deutschland haben die
nach wie vor bestehende terroristische Bedrohung der USA und Europa deutlich
vor Augen geführt. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat zuletzt in sei-
ner Resolution 1776 vom 19. September 2007 seine fortdauernde Unterstützung
für die internationalen Bemühungen bekräftigt, die sich im Einklang mit der
Charta der Vereinten Nationen befinden. Auch wenn die internationalen Anstren-
gungen zur wirksamen Beseitigung der gesellschaftlichen, sozialen und ökono-
mischen Umstände, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen, nicht nach-
lassen dürfen und die Bekämpfung des Terrorismus nicht primär eine
militärische Aufgabe ist, erfordern die fortbestehende Bedrohungslage und die
eindämmenden Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft auch künftig die
lageabhängige Bereitstellung ausgewählter militärischer Fähigkeiten. In Afgha-
nistan leistet die NATO-geführte ISAF gemeinsam mit den afghanischen Sicher-
heitskräften ihren Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit. Nach wie vor be-
darf es aber der aktiven Bekämpfung terroristischer Kräfte durch die Operation
ENDURING FREEDOM (OEF), deren Einsatz mit Zustimmung der demokra-
tisch gewählten Regierung Afghanistans erfolgt. Die seit 2001 erzielten Stabi-
litätserfolge sowie die Ausdehnung des ISAF-Einsatzgebietes haben den Stellen-
wert der Terrorismusbekämpfung beim Einsatz militärischer Mittel zugunsten

von Sicherheitsunterstützung, Stabilisierung und Ausbildung insgesamt deutlich
reduziert. Diese Entwicklung muss fortgesetzt werden mit der Aussicht, die in-
ternationalen Streitkräfte künftig im Rahmen eines umfassenden Ansatzes noch
stärker auf Sicherheitsunterstützung und Schaffung eigener afghanischer Fähig-
keiten auszurichten. Am Horn von Afrika wird Terroristen von See- und Luft-
streitkräften der Zugang zu Rückzugsgebieten und die Nutzung potentieller Ver-
bindungswege erschwert. Gleichzeitig wird ein Beitrag zum Schutz dieser für

Drucksache 16/7140 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

den Welthandel strategisch wichtigen Seepassage geleistet. Da die bisherige Ein-
satzpraxis gezeigt hat, dass die Obergrenzen der OEF-Einzelkontingente nicht
ausgeschöpft wurden, wird mit diesem Mandat wiederum eine Reduzierung des
Gesamtumfangs der Streitkräfte vorgenommen. Die Obergrenze der eingesetz-
ten Soldaten umfasst nunmehr nur noch 1 400 Soldaten.

Die Fortsetzung des Mandats über den 15. November 2007 für weitere zwölf
Monate erfolgt auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der vereinten Natio-
nen, des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der fort-
geltenden Regelungen der Beschlüsse der Bundesregierung vom 7. November
2001, dem der Deutsche Bundestag am 16. November 2001 zugestimmt hat
(Bundestagsdrucksache 14/7296), dem 6. November 2002, dem der Deutsche
Bundestag am 15. November 2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/37),
dem 5. November 2003, dem der Deutsche Bundestag am 14. November 2003
zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/1880), dem 27. Oktober 2004, dem
der Deutsche Bundestag am 12. November 2004 zugestimmt hat (Bundestags-
drucksache 15/4032), dem 2. November 2005, dem der Deutsche Bundestag am
8. November 2005 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/26) und dem
25. Oktober 2006, dem der Deutsche Bundestag am 10. November 2006 zuge-
stimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/3150) einschließlich der zu Protokoll ge-
gebenen Erklärungen des Bundesministers des Auswärtigen vom 14. November
2001 (Bundestagsdrucksache 14/7447) und vom 12. November 2003 (Bundes-
tagsdrucksache 15/2004). Die Bundesregierung sichert zu, den Deutschen Bun-
destag regelmäßig über Einsätze auf der Grundlage dieses Mandats zu unter-
richten. Aufgrund der besonderen Sicherheitsbedürfnisse beim Einsatz von
Spezialkräften erfolgt die Unterrichtung hierüber gemäß dem im gemeinsamen
Schreiben der Bundesminister des Auswärtigen und der Verteidigung an die
Fraktionsvorsitzenden vom 8. Dezember 2006 vorgeschlagenen und von den
Fraktionsvorsitzenden gebilligten Verfahren.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Abgeordnete Willy Wimmer (Neuss), CDU/CSU, gibt zu Protokoll, dass er
sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 in einem gesonderten Bericht zu den
Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7140

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/6939 anzunehmen.

Berlin, den 14. November 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

66. Sitzung am 14. November 2007 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am 14. November

koll, dass er sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 14. November 2007

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/7140 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Gert Weisskirchen (Wiesloch),
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/6939 in seiner 123. Sitzung am 8. November 2007 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 79. Sitzung
am 14. November 2007 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei drei
Stimmenthaltungen aus der Fraktion der SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie gegen eine Stimme der Fraktion der
FDP die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner

2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP bei Abwesenheit der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am
14. November 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 53. Sit-
zung am 14. November 2007 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Abg. Willy Wimmer (Neuss), CDU/CSU, gibt zu Proto-

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