BT-Drucksache 16/6973

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/6384- Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) 2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6566- Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)

Vom 7. November 2007


Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des
subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
(Steinkohlefinanzierungsgesetz)

Bericht der Abgeordneten Ulrike Flach, Roland Claus, Anna Lührmann, Kurt J. Rossmanith
und Volker Kröning

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland
haben sich am 7. Februar 2007 darauf verständigt, die sub-
ventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum
Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden.

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
das vereinbarte sozialverträgliche Auslaufen des subventio-
nierten deutschen Steinkohlebergbaus zu ermöglichen.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe stellen
sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Die Beihilfebeträge basieren auf den plausibilisierten Rech-
nungen der RAG AG für die Auslaufvariante 2018 sowie
auf den Ergebnissen des vom Bundesministerium für Wirt-

2012 bis zu 1 512 000 000 Euro,

2013 bis zu 1 363 000 000 Euro,

2014 bis zu 1 371 800 000 Euro,

2015 bis zu 1 284 800 000 Euro,

2016 bis zu 1 332 000 000 Euro,

2017 bis zu 1 053 600 000 Euro,

2018 bis zu 1 020 300 000 Euro,

2019 bis zu 939 500 000 Euro,

2019 bis 2029 insgesamt bis zu 1 658 400 000 Euro,

2020 bis 2022 insgesamt bis zu 794 400 000 Euro.

Da die Steinkohlebeihilfen erst im Januar des Folgejahres
ausgezahlt werden, entstehen die entsprechenden Belastun-
gen für den Bundeshaushalt – wie oben berücksichtigt – mit
2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6566 –
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6973
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/6384 –

Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten
Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)
schaft und Technologie bei KPMG in Auftrag gegebenen
Gutachtens zu den Stillsetzungskosten/Alt- und Ewigkeits-
lasten. Aus dem Bundeshaushalt sind in den kommenden
Jahren Beiträge für die Steinkohlefinanzierung in folgen-
dem Umfang zu finanzieren:

2010 bis zu 1 699 000 000 Euro,

2011 bis zu 1 550 000 000 Euro,

einem Jahr Verzögerung. Die Finanzplafonds, die in den
Jahren 2010 bis 2019 ausgezahlt werden, decken sowohl die
Absatzhilfen als auch die Hilfen für Stilllegungsaufwendun-
gen. Stilllegungsaufwendungen, die auf die letzte Berg-
werksschließung im Jahre 2018 zurückgehen, werden über
die Zahlungen in den Jahren 2020 bis 2022 finanziert. Ver-
pflichtungen der RAG AG, die nach der Beendigung des
subventionierten Steinkohlenbergbaus weiter bestehen und

laufprozesses gewährleisten die beiden Revierländer im
Erblastenvertrag die Finanzierung der Ewigkeitslasten für
den Fall, dass das Stiftungsvermögen nicht ausreichen
sollte. Gemäß der kohlepolitischen Grundsatzverständigung
vom 7. Februar 2007 beteiligt sich der Bund mit einem Drit-
tel, falls die Revierländer aus der Gewährleistung in An-
spruch genommen werden.

Zur sozialverträglichen Anpassung des Steinkohlenberg-
baus bis 2018 wird das Anpassungsgeld für die Arbeitneh-
mer des Steinkohlenbergbaus fortgesetzt. Beschäftigten, die
die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und aus Anlass
einer Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme bis
zum 31. Dezember 2022 ihren Arbeitsplatz verlieren, kann
vom Tag nach der Entlassung für längstens fünf Jahre An-
passungsgeld gewährt werden. Für die anteilige Finanzie-
rung durch den Bund sind aus dem Bundeshaushalt in den
Jahren 2009 bis 2027 insgesamt bis zu rund 1,4 Mrd. Euro
bereitzustellen. Davon entfallen auf
2009 bis zu 109 772 000 Euro,
2010 bis zu 107 185 000 Euro,
2011 bis zu 105 913 000 Euro.

Der beim Bund für die Absatz- und Stilllegungshilfen sowie
für das Anpassungsgeld bis einschließlich 2011 anfallende
Finanzbedarf ist im geltenden Finanzplan berücksichtigt.

Vollzugsaufwand

Der Vollzugsaufwand beim Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie und beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle wird sich in den nächsten Jahren ge-
genüber der bisherigen Praxis der Zahlung und Abrechnung

Verbraucher subventionierter einheimischer Steinkohle und
preisneutral für die Bezieher von Produkten (Strom, Stahl),
die auf Basis einheimischer Steinkohle erzeugt werden.

Bürokratiekosten

Die Bergbauunternehmen, die Betreiber von Kraftwerken
und von Anlagen zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess
sowie die Lieferanten von Steinkohle, die für den Einsatz in
Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess
bestimmt ist, haben dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle Informationen zur Verfügung zu stellen,
die erforderlich sind, um das Vorliegen der Beihilfevoraus-
setzungen zu überprüfen und die Beihilfen zu berechnen.
An den Informationspflichten für die Unternehmen ändert
sich gegenüber der bisherigen Praxis, die auf dem Steinkoh-
lebeihilfengesetz vom 17. Dezember 1997 basiert, nicht.
Die Informationspflichten bestehen fort, sodass auch die
Bürokratiekosten unverändert bleiben.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
keine weitergehenden Änderungen mit wesentlichen haus-
haltsmäßigen Änderungen empfiehlt.

Berlin, den 24. Oktober 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Ulrike Flach
Berichterstatterin

Roland Claus
Berichterstatter

Anna Lührmann
Berichterstatterin

Kurt J. Rossmanith
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter
Drucksache 16/6973 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

nicht von der RAG-Stiftung getragen werden, werden durch
den ab 2019 auszuzahlenden Plafond gedeckt.

Die nach Beendigung der subventionierten Steinkohlenför-
derung weiter bestehenden Verpflichtungen der RAG AG,
die Ewigkeitscharakter haben – die sogenannten Ewigkeits-
lasten – werden nicht über Beihilfen finanziert. Diese Las-
ten umfassen die Grubenwasserhaltung, die Dauerbergschä-
den und die Grundwasserreinigung. Sie werden von der
RAG-Stiftung im Rahmen des Erblastenvertrages zwischen
der Stiftung und den Ländern Nordrhein-Westfalen und
Saarland aus dem Stiftungsvermögen finanziert. Das hierfür
notwendige Finanzvolumen beträgt – bezogen auf das Jahr
2018 – bis zu 6 873 Mio. Euro. Zur Absicherung des Aus-

von Steinkohlebeihilfen und Anpassungsgeld kaum verän-
dern. In den vergangenen Jahren ist der Vollzugsaufwand
durch Verringerung des damit befassten Personals bereits
deutlich vermindert worden.

Sonstige Kosten

Über die Bürokratiekosten hinaus entstehen keine Kosten-
belastungen für die Wirtschaft. Auswirkungen auf das Preis-
niveau wird es nicht geben, da das Gesetz dafür sorgen
wird, dass Kraftwerke und Stahlindustrie wie bisher die ein-
heimische Steinkohle zu Preisen beziehen können, die den
Einfuhrpreisen für Einfuhren aus Drittländern entsprechen.
Die Steinkohlebeihilfen sind damit kostenneutral für die
GmbH & Co., Buch- uessemerstraße 83–91, 12103 Berlin

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