BT-Drucksache 16/6817

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/6597- Chancengerechtigkeit von Beginn an 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/6601- Kinderbetreuungsausbau mit mehr Mitteln, Fachkräften und Qualität ausstatten - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 2010 einführen 3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/6607- Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuuung schneller und verlässlicher ausbauen - Realisierung nicht erst 2013

Vom 24. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6817
16. Wahlperiode 24. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Ina Lenke, Miriam Gruß, Sibylle Laurischk,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/6597 –

Chancengerechtigkeit von Beginn an

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/6601 –

Kinderbetreuungsausbau mit mehr Mitteln, Fachkräften und Qualität ausstatten –
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 2010 einführen

3. zu dem Antrag der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/6607 –

Angebot und Qualität der Kindertagesbetreuung schneller und verlässlicher
ausbauen – Realisierung nicht erst 2013

A. Problem

Die Herstellung eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Bildungs- und
Betreuungsangebots für Kinder ist eines der vordringlichsten und zentralen Zu-
kunftsprojekte in Deutschland. Neben einer nachhaltigen und gezielten finan-

ziellen Stärkung der Familien und einer familienbewussten Arbeitswelt ist der
Ausbau der Betreuungsinfrastruktur die dritte Säule des familienpolitischen
Konzepts der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Mit dem Ge-
setz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Kindertages-
betreuung (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) vom 27. Dezember 2004
wurden die Grundlagen für einen Ausbau des Betreuungsangebots für unter
dreijährige Kinder gelegt. Strebte dieses Gesetzes noch einen Ausbau um

Drucksache 16/6817 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

230 000 Plätze bis zum Jahr 2010 an, so hat der Kabinettsbeschluss vom
5. September 2007 auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit
den Ländern das Ziel formuliert, 750 000 Betreuungsplätze bis zum Jahr 2013
zu schaffen. Damit soll rund ein Drittel der unter Dreijährigen mit Betreuungs-
plätzen versorgt werden. Hierzu haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
zunächst den Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sondervermögens
„Kinderbetreuungsausbau“ vorgelegt. Damit will sich der Bund in Höhe von
2,15 Mrd. Euro an den Investitionen in Betreuungsplätze für unter Dreijährige
beteiligen. Diese Regelungen sind eingebettet in das Gesamtkonzept des von
Bund und Ländern verabredeten Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei
Jahren. Hierzu hat die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf ange-
kündigt, in dem eine finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Betriebs-
kosten durch den Bund ab 2009 bis 2013 mit insgesamt 1,85 Mrd. Euro und
anschließend jährlich in Höhe von 770 Mio. Euro sowie die Einführung eines
Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten
ersten bis zum dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 geregelt
werden sollen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich mit dem Aus-
bau der Tagesbetreuung insbesondere für unter dreijährige Kinder bereits mehr-
fach befasst und dem Plenum zuletzt im September 2007 (Drucksache 16/6534)
dazu berichtet. Zu dieser Thematik haben nunmehr die Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut Anträge vorgelegt, die die
jeweiligen Standpunkte dieser Fraktionen verdeutlichen und auch eigene Vor-
schläge zur Durchführung und Finanzierung des Ausbaus vorlegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6597 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6601 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/6607 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der genannten Anträge.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6817

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/6597 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/6601 abzulehnen,

3. den Antrag auf Drucksache 16/6607 abzulehnen.

Berlin, den 24. Oktober 2007

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

ber hinaus fordert der Antrag, den Anteil der Gemeinden
beim Umsatzsteueraufkommen nach Vorwegabzug des Bun-

anzubieten. Außerdem müsse der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz auf alle Kinder unter drei Jahren ausge-
desanteils von 2,2 auf 3,2 Prozent zu erhöhen. Weiterhin
solle auch außerhalb dessen, etwa im Rahmen einer För-
derung mit ESF-Mitteln, auf eine Trägervielfalt unter Ein-
beziehung von privaten, privat gewerblichen Initiativen und

weitet und bis 2010 in einen uneingeschränkten Ganztagsan-
spruch umgewandelt werden. Weiterhin fordert der Antrag,
die längerfristigen Betriebskosten der Infrastruktur für
Bildung, Betreuung und Erziehung durch ein nachhaltiges
Drucksache 16/6817 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Caren Marks, Ina Lenke, Diana Golze
und Britta Haßelmann

I. Überweisung

Die Vorlagen auf Drucksachen 16/6597, 16/6601 und 16/
6607 wurden in der 118. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 11. Oktober 2007 dem Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung
überwiesen. Außerdem wurden die Anträge auf Druck-
sachen 16/6597 und 16/6601 dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung und dem Haushaltsausschuss und der
Antrag auf Drucksache 16/6607 dem Finanzausschuss, dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und dem
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

1. Antrag auf Drucksache 16/6597

Der Antrag der Fraktion der FDP betont die Bedeutung von
Ehe und Familie und weist gleichzeitig darauf hin, dass sich
neben der traditionellen Familie auch andere Lebensgemein-
schaften herausgebildet hätten, in denen Menschen fürein-
ander Verantwortung übernähmen, darunter eine steigende
Anzahl von Lebensgemeinschaften mit alleinerziehenden
Müttern und Vätern. Der Antrag hebt sodann das steigende
Armutsrisiko hervor und sieht in der Bildung die soziale
Frage des 21. Jahrhunderts. Die soziale Lage der Eltern dürfe
jedoch nicht über den Bildungsweg der Kinder und Jugend-
lichen entscheiden. Es sei eine gesamtstaatliche Aufgabe,
verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Finan-
zierung ausreichender Bildungs-, Erziehungs- und Betreu-
ungsleistungen sicherstelle. Die Einführung eines Betreu-
ungsgeldes sieht der Antrag in diesem Zusammenhang nicht
als geeignetes Mittel an; die Erfahrungen aus Norwegen zeig-
ten, dass ein Betreuungsgeld nicht zu besserer Bildung führe
und dass dessen Nutzung bei Bevölkerungsgruppen mit nicht-
westlichem Hintergrund bzw. mit geringer Beschäftigung am
höchsten sei.

Der Antrag enthält einen Katalog mit zwölf Forderungen, in
deren Zentrum – anknüpfend an den bereits als Drucksache
16/5114 vorgelegten Antrag der FDP mit dem Titel „So-
fortprogramm für mehr Kinderbetreuung“ – ein Ausbau der
Angebote für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei
Jahren bis Ende 2008 auf insgesamt 500 000 Plätze und ab
1. Januar 2009 auf bis zu 750 000 Plätze steht. Zur Finan-
zierung dessen wird auf frei werdende Mittel aufgrund des
Geburtenrückgangs, die Vereinbarungen zum TAG im Ver-
mittlungsverfahren zur Hartz-IV-Gesetzgebung sowie das
geplante Sondervermögen des Bundes hingewiesen. Darü-

Weiterhin weist der Antrag auf den erhöhten Personalbedarf
infolge des Ausbaus der Betreuungsangebote hin und for-
dert, verstärkt für den Beruf als Erzieherin/Erzieher bzw.
Tagesmutter/Tagesvater zu werben, die Qualität der diesbe-
züglichen Ausbildung zu stärken und auf eine lokale Steue-
rung der Tagespflege hinzuwirken. Bildung und Betreuung
sollten im Rahmen des bereits bestehenden Rechtsan-
spruchs auf einen Kindergartenplatz halbtags und eines
noch zu schaffenden Rechtsanspruchs auf einen Betreu-
ungsplatz für unter Dreijährige mittelfristig ohne Entgelt er-
möglicht werden, wobei der Antrag erneut die Stärkung der
Subjektförderung durch Einführung von Bildungs- und Be-
treuungsgutscheinen fordert. Weitere Forderungen betreffen
eine verstärkte Bindungs- und Bildungsforschung sowie ein
in sich stimmiges Konzept der Familienförderung.

2. Antrag auf Drucksache 16/6601

Die Fraktion DIE LINKE. vertritt die Ansicht, Familien-
politik müsse Versorgungsdefizite und Benachteiligungen
so weit abbauen, dass für alle im Land lebenden Menschen
eine optimale Entwicklung und ein Leben ohne materielle
Not möglich seien. Zugang zu Bildung und Betreuung sei
ein soziales Recht des Kindes, auf welches unverzüglich
individuelle Rechtsansprüche gewährt werden sollten. Die
Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter drei Jahren dürfe deshalb nicht bis 2013
verschoben werden. Der Bildungsweg beginne in Kinder-
krippen und Kindergärten. Diese und weitere Bildungsorte
ermöglichten die gemeinschaftliche Erziehung von Kindern
unterschiedlicher Herkunft, beförderten die soziale Kompe-
tenz der Kinder, wirkten sich positiv auf die Integration von
Kindern aus Migrantenfamilien aus und verbesserten Bil-
dungs- und spätere Erwerbschancen.

Deshalb müssten die Länder und Kommunen in die Lage
versetzt werden, entsprechende Bildungs- und Betreuungs-
angebote aufzubauen und bereitzustellen. Das Finanzie-
rungskonzept der Bundesregierung reiche jedoch nicht aus,
weil die Probleme des drohenden Fachkräftemangels und
die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Qualität der
Betreuung unzureichend bedacht worden seien. Um diesen
Anforderungen gerecht zu werden, sei eine Erhöhung der
Anschubfinanzierung durch das kapitalverzehrende Son-
dervermögen des Bundes notwendig.

Der Antrag fordert, das Finanzierungskonzept des Ausbaus
der Betreuungsplätze für unter Dreijährige so weiterzuent-
wickeln, dass Länder und Kommunen in die Lage versetzt
würden, eine flächendeckende umfassende und gebühren-
freie ganztägige vorschulische Betreuung für alle Kinder
betrieblichen bzw. betriebsnahen Einrichtungen und eine
Förderung von Tagespflegepersonen hingewirkt werden.

Finanzierungskonzept zu sichern und darauf hinzuwirken,
dass die Länder im Rahmen ihrer Qualitätsoffensive zur

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6817

Kinderbetreuung verbesserte Betreuungsschlüssel zwischen
Erzieherinnen/Erziehern und Kindern gewährleisteten und
für eine ausreichende Ausbildung des Fachpersonals auf
Hochschulniveau sorgten.

3. Antrag auf Drucksache 16/6607

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt
fest, die aktuellen Pläne der Bundesregierung zum Ausbau
der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige setzten den
von der Vorgängerregierung eingeleiteten familienpoli-
tischen Paradigmenwechsel mit Schwerpunktsetzung auf
dienstleistungsbasierte Fördermaßnahmen fort. Bund, Län-
der und Kommunen müssten in einer gemeinsamen Anstren-
gung dafür sorgen, dass rasch ein breites Angebot an quali-
tativ hochwertigen Betreuungsplätzen entstehe. Die Pläne der
Bundesregierung seien jedoch in vielen Belangen noch un-
ausgegoren und zu zaghaft angelegt. Den angekündigten Be-
treuungsausbau sowie den Rechtsanspruch für Kinder zwi-
schen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr erst
bis 2013 zu realisieren, sei zu spät. Die Betreuungslücke nach
Ablauf des Elterngeldbezuges müsse deutlich schneller ge-
schlossen werden. In Teilen der Regierungskoalition aus
CDU, CSU und SPD werde jedoch die gesetzliche Veranke-
rung des Rechtsanspruchs selbst erst für das Jahr 2013 nach
wie vor mit der sachfremden Erwägung über die Einführung
eines sogenannten Betreuungsgeldes verknüpft.

Der Antrag fordert, in einem zweistufigen beschleunigten
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zwischen dem voll-
endeten ersten bis zum dritten Lebensjahr im SGB VIII
einen konditionierten Rechtsanspruch bezogen auf die Be-
darfskriterien in § 24 Abs. 3 bis zum 1. Oktober 2009 sowie
einen allgemeinen Rechtsanspruch für Kinder dieser Alters-
klasse zum 1. Oktober 2011 zu verankern. Außerdem müsse
der Bundesanteil bei der Finanzierung der Betriebskosten zu
Gunsten der Kommunen erhöht werden. Um einen zielge-
nauen Einsatz der Mittel zu gewährleisten, sei die Einfüh-
rung einer zweckgebundenen Geldleistung, zum Beispiel
mit Hilfe einer Kinderbetreuungskarte, für den Finanztrans-
fer über die Eltern in das Betreuungssystem einzuführen.
Dies solle über die Umwandlung des Ehegattensplittings in
eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag
finanziert werden. Weiterhin fordert der Antrag, die Bun-
desregierung solle im Zuge der Verhandlungen mit den
Ländern dafür Sorge tragen, dass der Rechtsanspruch auf
Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige sowie mittel-
fristig für Kinder zwischen drei und sechs Jahren ein ganz-
tägiges Angebot umfasse, und auch, dass entscheidende
Schritte zu Qualitätsverbesserungen in der Betreuung mit
den Ländern verbindlich vereinbart würden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Antrag auf Drucksache 16/6597

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
und der Haushaltsausschuss haben jeweils in ihren Sitzun-
gen am 24. Oktober 2007 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

2. Antrag auf Drucksache 16/6601

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
und der Haushaltsausschuss haben jeweils in ihren Sitzun-
gen am 24. Oktober 2007 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.

3. Antrag auf Drucksache 16/6607

Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und der Haus-
haltsausschuss haben jeweils in ihren Sitzungen am
24. Oktober 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung des An-
trags empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales
hat in seiner 62. Sitzung am 24. Oktober 2004 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen in seiner 42. Sitzung am 24. Oktober 2007
beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 16/6597. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 16/6601. Er empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 16/6607. Die Beratung der An-
träge stand in engem inhaltlichen Zusammenhang mit der
Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ auf Drucksa-
che 16/6596, wobei insoweit die Federführung dem Haus-
haltsausschuss oblag.

In den Ausschussberatungen wies die Fraktion der SPD
auf den nach wie vor bestehenden Mangel an Betreuungs-
plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie die regionalen
Unterschiede des Betreuungsangebots hin. Mit dem Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungs-
ausbau“ werde ein Quantensprung in der Familienpolitik
vollzogen, da die Sicherstellung der Finanzierung den Aus-
bau signifikant beschleunigen werde. Durch die Bereit-
stellung des Sondervermögens von 2,15 Mrd. Euro in die-
sem Jahr, für die insbesondere der Bundesminister der
Finanzen, Peer Steinbrück, großer Dank gebühre, ermögli-
che der Bund die Finanzierung der notwendigen Investitio-
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

nen für den Ausbau der Betreuung der Kinder unter drei
Jahren im gesamten Bundesgebiet. Dies schaffe Planungssi-

Drucksache 16/6817 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

cherheit für die Länder, die Kommunen und vor allem für
die Familien. Die Ausgestaltung des Gesetzes stelle einen
bedarfsgerechten Mittelabfluss sicher.

Das Gesetz sei eingebettet in das Gesamtkonzept des von
Bund und Ländern verabredeten Ausbaus der Betreuung für
Kinder unter drei Jahren. Ab 2009 werde sich der Bund auch
dauerhaft an den Betriebskosten für die Kinderbetreuung be-
teiligen. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 solle zudem
ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für alle Kin-
der vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr ein-
geführt werden. Dieser Rechtsanspruch stelle sicher, dass die
Fördermittel des Bundes auch tatsächlich bei den Kommu-
nen ankämen, und leiste darüber hinaus einen wichtigen Bei-
trag zur frühkindlichen Bildung und damit zur Chancen-
gleichheit für alle Kinder. Für die Eltern werde eine wichtige
Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
und damit für echte Wahlfreiheit geschaffen. Diese Verläss-
lichkeit sei nach der Einführung des Elterngeldes ein weite-
rer wichtiger Schritt. In diesem Zusammenhang betonte die
Fraktion der SPD, dass eine Erwerbstätigkeit der Eltern,
insbesondere alleinerziehender Väter und Mütter, erhebliche
Bedeutung für die Armutsbekämpfung besitze.

Zu den in diesem Kontext vorgelegten Anträgen der Oppo-
sitionsfraktionen führte die Fraktion der SPD aus, einige der
dort vertretenen Ansätze seien durchaus richtig; insofern
seien die Anträge jedoch durch den vorliegenden Gesetzent-
wurf sowie die weiterhin vorgesehenen Novellierungen im
Kinder- und Jugendhilfe- und im Finanzausgleichsgesetz
bereits überholt. Soweit in den Anträgen darüber hinaus ge-
fordert werde, den Betreuungsausbau noch weiter zu be-
schleunigen, wäre dies im Sinne der Familien sicherlich
wünschenswert, jedoch nicht realistisch. In dem laufenden
Prozess dürften die Kommunen nicht überfordert werden.
Soweit die Anträge schließlich auch Forderungen zur Ver-
besserung der Qualität der Betreuung enthielten, falle dies
in die Zuständigkeit der Länder.

Die Fraktion der FDP begrüßte grundsätzlich die nunmehr
vorgesehene Bundesfinanzierung für den Ausbau der Kin-
dertagesbetreuung, wies aber darauf hin, dass sie einen ei-
genen Vorschlag zur Deckung des Finanzierungsbedarfs der
Kommunen vorgelegt habe. Danach solle der den Gemein-
den zustehende Anteil an der Umsatzsteuer von 2,2 auf
3,2 Prozent erhöht werden. Der Vorteil einer solchen Finan-
zierung läge darin, dass die Mittel den Kommunen direkt
zugute kämen. Die Fraktion der FDP betonte erneut die Be-
deutung auch privater, privat-gewerblicher und betrieblicher
Initiativen, deren Einbeziehung in die Förderung den Be-
treuungsausbau weiter beschleunigen könnte. In diesem Zu-
sammenhang verwies die Vertreterin der Fraktion der FDP
auch auf den Beitrag der Kindertagesbetreuung für die Bil-
dung und damit auch zur Bekämpfung der Kinderarmut.

Mit Blick auf die Ausgestaltung des Sondervermögens kri-
tisierte die Fraktion der FDP den für die nächsten Jahre vor-
gesehenen Mittelabfluss als zu gering und beanstandete,
dass ein Zuschuss zu den Betriebskosten erst ab 2009 vorge-
sehen sei. Die Kommunen stünden mit ihren Planungen be-
reits „in den Startlöchern“ und warteten auf die in Aussicht
gestellten Mittel. Weiterhin sah die Fraktion der FDP noch
Diskussionsbedarf im Hinblick auf die Zertifizierung der

der Kindertagesbetreuung ausgebaut werden. Sie setze sich
schließlich für die Einführung von Bildungs- und Betreu-
ungsgutscheinen ein und verwies in diesem Zusammenhang
auf die Erfahrungen in Hamburg, die aus Sicht der Fraktion
der FDP positiv zu bewerten seien.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte die Bedeutung des
Ausbaus der Kindertagesbetreuung, der in einer Weise vor-
angebracht werde, die noch bis vor kurzem niemand für
möglich gehalten hätte. Dies sei zu einem erheblichen Teil
dem Engagement, der Hartnäckigkeit und der Vehemenz
von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen zu verdan-
ken. Es sei gelungen, dass Bund, Länder und Kommunen
eine Verabredung zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
getroffen hätten, und die hierzu zwischen dem Bund und
den Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung stelle
sicher, dass die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich bei
den Kommunen ankämen. Dies werde durch die Möglich-
keit der Rückforderung zweckwidrig eingesetzter Mittel
noch unterstrichen. Der Bund werde die Kommunen nicht
nur bei den Investitionskosten unterstützen, sondern es sei
vorgesehen, in einem nächsten Schritt auch die Grundlagen
für eine Förderung bei den Betriebskosten zu schaffen.
Hierzu sollten über eine Änderung des Finanzausgleichs-
gesetzes die Kommunen ab 2009 bis 2013 mit insgesamt
1,85 Mrd. Euro und anschließend dauerhaft mit 770 Mio.
Euro pro Jahr entlastet werden.

Zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen erklärte auch
die Vertreterin der Fraktion der CDU/CSU, viele der dort
vorhandenen Ansätze fänden ihren Niederschlag bereits im
aktuellen Handeln der Regierung. Die Forderungen nach
einem noch schnelleren Ausbau hingegen seien demgegen-
über – wenn auch wünschenswert – so doch unrealistisch.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie könne einen Groß-
teil der Koalitionsinitiative zum Betreuungsausbau unter-
stützen, die nunmehr vorgesehenen Regelungen seien je-
doch noch nicht ausreichend. So sei es zu bedauern, dass
man mit dem Zeitrahmen zur Einführung des Rechts-
anspruchs noch hinter die ursprünglichen Zielsetzungen des
TAG zurückfalle. Zu befürchten sei auch, dass der vorge-
sehene Finanzrahmen nicht ausreiche, insbesondere da im
Konzept der Bundesregierung der drohende Fachkräfteman-
gel sowie die Qualität der Tagesbetreuung nur unzureichend
berücksichtigt seien. Hier mache es sich der Bund zu ein-
fach, wenn er zur Problematik der Ausbildung, der Arbeits-
bedingungen und der Bezahlung der Erzieherinnen und Er-
zieher lediglich auf die Zuständigkeit der Länder verweise.

Mit Blick auf den Antrag der Fraktion der FDP äußerte sich
die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. kritisch zu den
Überlegungen zur Einführung eines Gutscheinmodells. In
Hamburg habe dies zu Ungleichbehandlungen und zur Aus-
grenzung sozial schwacher Familien geführt. Auch könne
die Fraktion DIE LINKE. die Schwerpunktsetzung auf pri-
vate, privat-gewerbliche und betriebliche Einrichtungen
nicht unterstützen. Öffentliche Gelder sollten vielmehr in
öffentliche Einrichtungen investiert werden, um auf diese
Weise eine hochwertige Betreuungsinfrastruktur auch mit
Arbeitsmarktpolitik zu verbinden. Beim Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teile die Fraktion DIE
LINKE. die Forderungen nach der vorgezogenen Einfüh-
Kindertagespflege und eine gerechte Bezahlung der Tages-
mütter und -väter. Die Tagespflege müsse als weitere Säule

rung eines Rechtsanspruchs, nach einem höheren Beitrag
des Bundes, nach ganztägigen Betreuungsangeboten sowie

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6817

einer Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung und
einer besseren Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher.
Kritisch betrachte man allerdings auch hier den Vorschlag
für ein Gutscheinmodell in Gestalt einer Kinderbetreuungs-
karte und sehe auch insoweit die Gefahr, dass das Geld in
private Initiativen und nicht in öffentliche Betreuungsinfra-
strukturen investiert werde.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah in der
Koalitionsinitiative zum Betreuungsausbau einen wichtigen
Schritt nach vorn. Das Ziel der Einführung eines Rechts-
anspruchs erst ab 2013 sei allerdings nicht ehrgeizig genug,
weshalb die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hierzu
einen eigenen Vorschlag zu einem vorgezogenen Rechtsan-
spruch formuliert hätte. Dies wäre auch für die Begleitung
der Entwicklung des Betreuungsausbaus wichtig, da die Be-
darfsentwicklung in den Jahren 2008 bis 2013 noch unge-
klärt sei. Kritik äußerte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN an dem Vorhaben, die Mittel für das Sonderver-
mögen aus dem Haushalt 2007 zu schöpfen. Die Mehrein-
nahmen dieses Jahres würden auf diese Weise nicht zum
Schuldenabbau genutzt, sondern in ein erst später abfließen-

des Sondervermögen investiert. Auch sei die Berechnung
der Summe von 2,15 Mrd. Euro nicht nachvollziehbar, da
keine klaren Aussagen über die Höhe des Investitionsbe-
darfs und dessen Berechnung vorlägen. Weiterhin betonte
die Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
es bestehe auch keine Einigung mit den Kommunen über
den vorgesehenen Betreuungsausbau. Diese seien bei ihren
ursprünglich zustimmenden Äußerungen davon ausgegan-
gen, dass der restliche Finanzierungsbedarf von den Län-
dern getragen werde.

Zum Antrag der Fraktion FDP erklärte die Vertreterin der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihre Fraktion teile
nicht die Schwerpunktsetzung auf private, privat-gewerb-
liche und betriebliche Initiativen und vermisse auch eine
klare Positionierung zur Frage des Rechtsanspruchs. Zum
Antrag der Fraktion DIE LINKE. bestehe in vielen Punkten
Übereinstimmung, insbesondere zum vorgezogenen Rechts-
anspruch und zum beschleunigten Ausbau. Nicht nachvoll-
ziehen könne man allerdings, dass die Fraktion DIE LINKE.
den Vorschlag zur Qualitätsverbesserung ebenfalls aus dem
Sondervermögen ableite.

Berlin, den 24. Oktober 2007

Ingrid Fischbach
Berichterstatterin

Caren Marks
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

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