BT-Drucksache 16/6754

Speicherung der IP-Adressen von Besucherinnen und Besuchern der Website des Bundeskriminalamtes

Vom 18. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6754
16. Wahlperiode 18. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dag˘delen, Jan Korte,
Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Speicherung der IP-Adressen von Besucherinnen und Besuchern der Website
des Bundeskriminalamtes

Wie die Öffentlichkeit aus einem Bericht des „Tagesspiegel“ vom 1. Oktober
2007 erfuhr, hat das Bundeskriminalamt über mehrere Jahre hinweg die Inter-
net-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage regist-
riert. Neben der Speicherung versuchte das BKA auch, einen Teil dieser IP-
Adressen Personen zuzuordnen und diese so zu identifizieren, wenn diese sich
in der Zeit vom 28. März bis 18. April dieses Jahres auf der Unterseite „Offene
Tatkomplexe“ über Spuren zur „militanten Gruppe“ informieren wollten.

IP-Adressen sind innerhalb eines Netzwerks (zum Beispiel dem Internet) not-
wendig, damit zwei Teilnehmer des Netzwerks miteinander kommunizieren
können. Die IP-Adresse für Internetseiten ist fest, Kunden von Internetprovi-
dern wird eine solche z. T. bei jeder Einwahl neu zugeteilt. Nicht notwendig ist
hingegen, die IP-Adresse nach Ende der Kommunikation zu speichern, wie es
viele private Unternehmen (ebay, amazon, google etc.) zur Erstellung von Kun-
denprofilen tun.

Dagegen hat sich inzwischen eine Initiative von Datenschützern gewandt, die
Privatunternehmen zum Verzicht auf die Speicherung der IP-Adressen auffor-
dern. Aus den Reihen der Datenschützer hat eine Person erfolgreich dagegen
geklagt, dass das Bundesjustizministerium ihre IP-Adresse gespeichert hat. In
seinen Leitsätzen stellte das Gericht fest: „Anbieter von Telemedien im Internet
dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste
protokollieren.“ (Amtsgericht Berlin Mitte, Geschäftsnummer 5 C 314/06).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann genau werden die IP-Adressen von Besuchern der Internetpräsenz
des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert, und hält diese Speicherung
an?

2. Welche Daten werden gemeinsam mit der IP-Adresse gespeichert (Datum
des Zugriffs, Dauer des Aufenthalts, vorher/nachher besuchte Seiten etc.)?
3. Wie viele Datensätze sind in diesem Zusammenhang gespeichert worden,
welche Dateien aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden dafür eingerich-
tet und für wie lange blieben die Datensätze mindestens/höchstens gespei-
chert?

4. In wie vielen und welchen Fällen wurde versucht, die Identität der Compu-
terbesitzer festzustellen, und was waren jeweils die Gründe für diesen Ver-
such?

Drucksache 16/6754 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wie ist nach vermeintlich festgestellter Identität der Nutzer mit den ge-
wonnenen Daten verfahren worden?

6. Wurden die vermeintlich identifizierten Nutzerdaten mit anderen, bereits
vorhandenen Dateien des BKA oder anderer Sicherheitsbehörden abgegli-
chen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch
das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-
mung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?

8. Hat die Identifizierung der Besucher im besagten Fall des Besuchs der Un-
terseite zur „militanten Gruppe“ weiterführende Ermittlungsergebnisse er-
bracht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse in Hinsicht
auf ihre Relevanz zur Aufklärung der zu ermittelnden Sachverhalte, also
der Brandstiftung in mehreren Fällen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung generell den zu betreibenden Aufwand
für eine Identifizierung von Besuchern ihrer Internetseiten im Sinne effizi-
enter Ermittlungsarbeit?

10. Welchen Beweiswert misst die Bundesregierung diesen gespeicherten
IP-Adressen bei, unter Beachtung des Umstandes, dass in Europa die Ver-
pflichtung für Internetprovider besteht, ihren Kunden keine feste IP zuzu-
ordnen („dynamische IP“), mehrere Benutzer einen Router benutzen (pri-
vates WLAN, öffentliche „hot-spots“) etc.?

11. Welche anderen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden
speichern die IP-Adressen der Besucher ihrer Internetpräsenzen, seit wann,
und für welche Zeiträume?

12. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden haben
diese Speicherung eingestellt, wann, und aus welchen Gründen?

13. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung an private
Anbieter von Internetseiten ein, keine IP-Adressen ihrer Besucher zu spei-
chern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu?

Berlin, den 15. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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