BT-Drucksache 16/6745

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/6123- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes

Vom 19. Oktober 2007


Bericht der Abgeordneten Johannes Kahrs, Susanne Jaffke, Jürgen Koppelin, Dr. Gesine
Lötzsch und Alexander Bonde

Mit dem Gesetzentwurf soll, zeitlich auf die Jahre 2007 bis
2011 begrenzt, die rechtliche Möglichkeit geschaffen wer-
den, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten einvernehmlich
in den Ruhestand zu versetzen, um für die Einsatzbereit-
schaft der Bundeswehr notwendige Verwendungsflüsse zu
ermöglichen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs stellen
sich wie folgt dar:

Der Gesetzentwurf wird zu Mehrausgaben für die öffent-
lichen Haushalte führen. Die Mehrausgaben werden durch
Einsparungen im Einzelplan 14 gedeckt.

Im Bereich der Versorgung entstehen temporäre Mehrkos-
ten dadurch, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zu
einem früheren Zeitpunkt als nach den für sie sonst gelten-
den Altersgrenzenregelungen mit Anspruch auf Ruhegehalt

2007 2,7 Mio. Euro
2008 8,6 Mio. Euro
2009 15,2 Mio. Euro
2010 19,3 Mio. Euro
2011 20,8 Mio. Euro
2012 18,3 Mio. Euro
2013 12,1 Mio. Euro
2014 5,8 Mio. Euro
2015 2,4 Mio. Euro
2016 2,0 Mio. Euro
2017 1,6 Mio. Euro
2018 1,1 Mio. Euro

gesamt 109,9 Mio. Euro.

Ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2016 vermindern sich die
Kosten durch Erreichen der sonst maßgeblichen Altersgren-
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6745
16. Wahlperiode 19. 10. 2007

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/6123 –

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes
in den Ruhestand versetzt werden. Die Mehrkosten für vor-
zeitige Zurruhesetzungen entstehen ab dem Jahr 2007. Da-
bei wird von einer Zurruhesetzungsquote von ungefähr jähr-
lich 240 Soldatinnen und Soldaten für die Dauer von fünf
Jahren, also insgesamt von 1 200 Zurruhesetzungen, ausge-
gangen. Der Schwerpunkt der Zurruhesetzungen liegt dabei
im Bereich der Berufsunteroffiziere. Dadurch entstehen in
den kommenden Jahren voraussichtlich folgende Kosten:

zen. Etwa ab dem Jahr 2019 entfallen Mehrkosten.

Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mit-
telständische Unternehmen, entstehen nicht. Auswirkungen
auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau, insbesondere
das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen

Drucksache 16/6745 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

die Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verteidi-
gungsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 11. Oktober 2007

Der Haushaltsausschuss

Otto Fricke
Vorsitzender

Johannes Kahrs
Berichterstatter

Susanne Jaffke
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin

Alexander Bonde
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.