BT-Drucksache 16/6713

Erstellen von Bewegungsprofilen durch Fluggastdateninformation

Vom 12. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6713
16. Wahlperiode 12. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Erstellen von Bewegungsprofilen durch Fluggastdateninformationen

Das US-Heimatschutzministerium, dass die Verhandlungen mit der deutschen
Ratspräsidentschaft über eine neues, dauerhaftes Abkommen zur Übermittlung
von Fluggastdaten führte, sammelt laut einem Bericht der Washington Post
(22. September 2007) mehr Daten über Reisende als vereinbart worden war. Vor
dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages verkaufte der Bundesminister
des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, die Reduzierung von ursprünglich 34 auf
19 Datensätzen europäischer Flugreisender im Fluggastdatenabkommen als
einen Erfolg. Nun wird berichtet, dass die Datensammlung von US-amerikani-
scher Seite wesentlich erweitert wurde. Demnach werden bei den PNR-Daten
(PNR = Passenger Name Record) auch ethnische Abstammung, Telefonnum-
mern von Bekannten oder Flüge von US-Bürgern registriert, die sie beispiels-
weise nur innerhalb Europas gemacht haben. Zudem seien die US-Stellen auch
an der mitgeführten Literatur Flugreisender interessiert (http://futurezone.orf.at).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die durch europäische Fluggesell-
schaften übermittelten personenbezogenen Daten europäischer Flugreisen-
der durch das US-Heimatschutzministerium im so genannten ATS (Automa-
ted Targeting System) ausgewertet und gespeichert werden?

Wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein, und wie
beurteilt sie die Nutzung des ATS vor dem Hintergrund deutscher Daten-
schutzstandards?

2. War die Nutzung und Ausgestaltung des ATS Gegenstand der Verhandlun-
gen zwischen dem Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, und
dem Heimatschutzminister der USA, Michael Chertoff?

Welche Position hat hierzu der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang
Schäuble, in den Verhandlungen vertreten?

3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die PNR-Daten nicht nur im ATS ge-
speichert und geprüft werden, sondern auch mit weiteren Systemen, wie

dem ACS (Automated Commercial System), dem AES (Automated Export
System), dem ACE (Automated Commercial Environment) und dem TECS
(Treasury Enforcement Communication System) verknüpft werden?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Verknüpfungen?

Drucksache 16/6713 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. War der deutschen Verhandlungsdelegation bekannt, dass die PNR-Daten
nicht nur im ATS gespeichert, sondern auch mit den anderen aufgeführten
Systemen verknüpft werden sollen?

a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung über diesen
Sachverhalt informiert?

b) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt nach Abschluss der Verhandlungen
über ein neues Fluggastdatenabkommen wurde die Bundesregierung über
die Nutzung weiterer technischer Systeme durch die US-Stellen infor-
miert?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die US-Stellen, obwohl nicht im aktu-
ellen Fluggastdatenabkommen vorgesehen, Telefonnummern von Bekann-
ten, Kontaktnummern von Familienmitgliedern, Namen von Mitreisenden,
die ethnische Herkunft Flugreisender und Titel mitgeführter Literatur sam-
meln und personenbezogen speichern?

a) Wenn ja, wie ist die mit der ursprünglich vorgesehenen Reduzierung der
personenbezogenen Daten von 34 auf 19 Datensätze zu vereinbaren?

b) Wenn nein, wie beurteilt dann die Bundesregierung entsprechende Mel-
dungen und Dokumente der Washington Post, des ORF und des Identity
Project?

6. Wenn der Bundesregierung derartige Fälle von der Speicherung weiterer
personenbezogener Daten bisher nicht bekannt waren, wird sie unverzüglich
die US-Administration um Auskunft und Information ersuchen?

Wenn nicht, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung da-
gegen?

7. Ist es Bestandteil des aktuellen Fluggastdatenabkommens, dass personenbe-
zogene Daten US-amerikanischer Staatsbürger die sich auf innereuropäi-
schen Flügen fortbewegen, an das US-Heimatschutzministerium weiterge-
leitet werden?

Wenn ja, welche Gründe und welche Rechtsgrundlage sprechen aus Sicht der
Bundesregierung für die Weitergabe dieser Informationen an US-Stellen?

Berlin, den 12. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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