BT-Drucksache 16/6711

Details des Fluggastdatenabkommens als Verschlussache

Vom 12. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6711
16. Wahlperiode 12. 10. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Details des Fluggastdatenabkommens als Verschlusssache

Kurz vor dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 einigten sich
der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble und der US-amerikani-
sche Heimatschutzminister Michael Chertoff auf ein neues Abkommen zur
Übermittlung von Fluggastdateninformationen. Hierbei handelt es sich um
19 personenbezogene Informationen europäischer Flugreisender mit Ziel Ver-
einigte Staaten von Amerika. In den USA werden die Daten 15 Jahre lang ge-
speichert.

Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA wurden intensiv durch die
Öffentlichkeit, die Medien und die Mitglieder des Deutschen Bundestages und
des Europäischen Parlamentes verfolgt, gingen doch den aktuellen Verhand-
lungen zwei weitere Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdateninforma-
tionen voraus. Das 2004 geschlossene Abkommen wurde durch den Europäi-
schen Gerichtshof aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt.
Daraufhin wurde ein Übergangsabkommen 2006 bis 2007 verabschiedet. Nun,
in der Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft 2007, sollte ein endgültiges,
dauerhaftes Abkommen die Übermittlung von Fluggastdaten regeln.

Nun jedoch wurde bekannt (Quelle: www.heise.de), dass die Details der Ver-
handlungen auf Wunsch der US-amerikanischen Behörden unter Verschluss
bleiben sollen und der Öffentlichkeit für mindestens zehn Jahre nicht zugäng-
lich gemacht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung der Wunsch der US-Administration bekannt, wo-
nach die Akten über die Verhandlungen zum neuen transatlantischen Flug-
gastdatenabkommen unter Verschluss, zumindest aber der Öffentlichkeit
vorenthalten werden sollen?

2. Wenn ja, wurde dieser Wunsch durch die US-amerikanischen Verhandlungs-
partner bereits während der Verhandlungen mit der EU, also während der
deutschen Ratspräsidentschaft, vorgetragen?

3. Wenn ja, welche Antwort gab die deutsche Ratspräsidentschaft bzw. die EU
den US-amerikanischen Verhandlungspartnern?

4. War der Wunsch nach Vertraulichkeit Bedingung der US-amerikanischen
Verhandlungspartner für die Verhandlungen über ein neues Fluggastdaten-
abkommen?

Drucksache 16/6711 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Wenn der Wunsch weder Bedingung für die Verhandlungen war, noch im
Zuge der Verhandlungen geäußert wurde, zu welchem Zeitpunkt wurde die
Bundesregierung über den Wunsch nach Geheimhaltung durch US-amerika-
nische Stellen informiert?

6. Gab es bezüglich einer Antwort durch die EU Konsultationen zwischen der
deutschen und der portugiesischen Präsidentschaft?

Wenn ja, welchen Gehalts waren diese?

7. Welche Dokumente im Einzelnen betrifft der US-amerikanische Wunsch
nach Vertraulichkeit im Hinblick auf die Verhandlungen zur Übermittlung
von Fluggastdaten?

8. Welche Begründung gibt die US-Administration für ihren Wunsch nach ver-
traulichem Umgang mit den Dokumenten der Verhandlungen zur Übermitt-
lung von Fluggastdaten an?

Und wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen US-amerikanischen
Argumente?

9. Welche Regelungen wurden nun bezüglich der Anfrage der US-Administra-
tion zwischen den Vertragspartner getroffen, bzw. – so noch keine Regelun-
gen getroffen wurden – welche Vereinbarungen sollen in Zukunft Anwen-
dung finden?

Berlin, den 12. Oktober 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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