BT-Drucksache 16/6662

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/6460, 16/6612- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005, 1707 (2006) vom 12. September 2006 und 1776 (2007) vom 19. September 2007 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6662
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Renate Künast, Fritz Kuhn, Jürgen Trittin und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung
– Drucksachen 16/6460, 16/6612 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (Internatio-
nal Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der
Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002,
1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003,
1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005,
1707 (2006) vom 12. September 2006 und 1776 (2007) vom 19. September 2007
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, auf,
nach Afghanistan zu reisen, um sich vor Ort einen Eindruck über die Lage zu
verschaffen und sich für eine Stabilisierung des Landes einzusetzen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Die Entwicklung in Afghanistan ist für die internationale Friedenssicherung,
die deutsche Außenpolitik sowie die Glaubwürdigkeit von UN, NATO und EU
von strategischer Bedeutung. Die krisenhafte Entwicklung in Afghanistan

beschäftigen das Bündnis sowie die deutsche und afghanische Öffentlichkeit.
Deutsche zivile Helferinnen und Helfer, Polizistinnen und Polizisten sowie Sol-
datinnen und Soldaten sind unter äußerst riskanten und z. T. strapaziösen
Bedingungen am Wiederaufbau des Landes beteiligt. Einige haben dabei ihr
Leben verloren. Abgeordnete müssen den Bürgerinnen und Bürgern Rede und
Antwort stehen. Zahlreiche Abgeordnete haben sich – z. T. wiederholt – vor Ort
sachkundig gemacht und gegenüber der Bundeswehr, der Polizei und den

Drucksache 16/6662 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Hilfsorganisationen ihre Dankbarkeit für deren Engagement zum Ausdruck ge-
bracht. Eine Bundeskanzlerin, die bereit ist zu führen, überlässt es nicht ande-
ren, und schon gar nicht der Opposition, einer äußerst skeptischen Bevölkerung
zu erklären, warum sich Deutschland nach sechs Jahren noch immer und über-
wiegend militärisch in Afghanistan engagiert.

Es ist die Pflicht der Bundeskanzlerin, sich angesichts der kritischen Entwick-
lung in Afghanistan selbst vor Ort ein Bild von den Problemen und den Erfor-
dernissen zu machen und sich gegenüber der afghanischen Regierung mit
Nachdruck für eine größere Eigenverantwortung einzusetzen sowie den deut-
schen Helferinnen und Helfern für ihr Engagement zu danken. Die Afghanis-
tan-Politik muss Sache der Regierungschefin sein.

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