BT-Drucksache 16/6612

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/6460- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005, 1707 (2006) vom 12. September 2006 und 1776 (2007) vom 19. September 2007 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 10. Oktober 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6612
16. Wahlperiode 10. 10. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/6460 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International
Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der
Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002,
1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003,
1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623 (2005) vom 13. September 2005,
1707 (2006) vom 12. September 2006 und 1776 (2007) vom 19. September 2007
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Stabilisierung und Wiederaufbau Afghanistans schreiten trotz Rückschlägen
weiter voran. Die Entwicklung der Sicherheitslage gibt jedoch weiterhin Anlass
zur Sorge. Die andauernde Bedrohung des Landes durch militante regierungs-
feindliche Kräfte und durch die organisierte Kriminalität dauert an; ihre Be-
kämpfung erfordert nach wie vor die Unterstützung der internationalen Gemein-
schaft.

Der Unterstützung Afghanistans bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit dient
der Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(ISAF) unter Führung der NATO, deren Mandat der Sicherheitsrat der Verein-
ten Nationen mit Resolution 1776 (2007) vom 19. September 2007 um ein Jahr
verlängert hat. Gemäß diesem Beschluss soll ISAF weiterhin dazu beizutragen,
dass die afghanischen Staatsorgane, das Personal der Vereinten Nationen und
anderes internationales Zivilpersonal in einem sicheren Umfeld arbeiten kön-
nen. ISAF unterstützt im Übrigen die Entwaffnung illegaler Milizen und den
Aufbau funktionsfähiger afghanischer Streitkräfte und fördert die zivil-militäri-
sche Zusammenarbeit.
Die Stabilisierung des gesamten Landes setzt voraus, dass es ISAF gelingt, lan-
desweit die Sicherheitslage zu verbessern. Der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen hat deshalb mit Resolution 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003 der
Ausweitung des ISAF-Mandats auf das gesamte afghanische Staatsgebiet zuge-
stimmt. Mit der Übernahme der Verantwortung für die Ostregion hat ISAF am
5. Oktober 2006 diese Resolution vollständig umgesetzt und den Stabilisie-
rungsauftrag für ganz Afghanistan übernommen. Die Wahrnehmung dieses Auf-

Drucksache 16/6612 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

trags setzt eine enge Abstimmung mit der Operation Enduring Freedom (OEF)
voraus. Die einschlägigen Einsatzregeln für ISAF und OEF sind entsprechend
angepasst worden.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes, der vom NATO-Gipfel in Riga im
November 2006 bestätigt wurde und im Afghanistan-Konzept der Bundesregie-
rung vom September 2007 seinen Niederschlag gefunden hat, trägt Deutschland
maßgeblich zum Erfolg von ISAF bei, insbesondere durch die Führung des
Regionalkommandos Nord, die Übernahme der Verantwortung für die gesamte
Nordregion einschließlich der Provincial Reconstruction Teams (PRTs) in Kun-
dus und Faisabad und die Entsendung von Flugzeugen des Typs Tornado Recce,
die für die Erfüllung des ISAF-Auftrags von zentraler Bedeutung ist und von
ISAF entsprechend gewürdigt wird. Die Aufklärungsflugzeuge dienen dem
Schutz der ISAF-Soldaten – und damit auch unmittelbar der deutschen Solda-
ten – wie auch der zivilen Helfer und der afghanischen Bevölkerung. Sie werden
ausschließlich zur Luftaufklärung, nicht zur Luftnahunterstützung (Close Air
Support) eingesetzt.

Die Bundesregierung ist bereit, entsprechend einer Bitte der Regierung Afgha-
nistans und der Vereinten Nationen im Rahmen der internationalen Gemein-
schaft und der NATO weiterhin einen substanziellen Beitrag zum Wiederaufbau
Afghanistans zu leisten. Sie hat daher am 19. September 2007 beschlossen, die
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ISAF über den 13. Oktober
2007 hinaus für weitere zwölf Monate fortzusetzen. Dabei sollen alle deutschen
Beiträge im Rahmen von ISAF einschließlich des Einsatzes der Aufklärungs-
flugzeuge Tornado Recce künftig in einem Bundestagsmandat zusammenge-
fasst werden, um so die deutschen ISAF-Kräfte im Rahmen der vorgesehenen
Obergrenze flexibler einsetzen zu können. Dies soll auch der Unterstützung
beim Aufbau afghanischer Sicherheitskräfte zugute kommen, der für die Stabi-
lisierung des Landes von besonderer Bedeutung ist. Die Bundesregierung beab-
sichtigt, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken.

Die Bundesregierung hat zugesagt, im Rahmen ihrer regelmäßigen Unterrich-
tung über die Auslandseinsätze der Bundeswehr den Deutschen Bundestag auch
weiterhin unverzüglich über Unterstützungsleistungen außerhalb des Schwer-
punktgebietes in der Nordregion zu informieren.

B. Lösung

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Die Abgeordneten Willy Wimmer (Neuss) und Dr. Peter Gauweiler, beide Frak-
tion der CDU/CSU, haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6612

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/6460 anzunehmen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
61. Sitzung am 10. Oktober 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und
einer Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 42. Sitzung am 10. Oktober

aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme. Die Ab-
geordneten Willy Wimmer (Neuss) und Dr. Peter Gauwei-
ler, beide Fraktion der CDU/CSU, haben sich nicht an der
Abstimmung beteiligt.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 10. Oktober 2007

Eckart von Klaeden
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Drucksache 16/6612 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Eckart von Klaeden, Detlef Dzembritzki,
Dr. Werner Hoyer, Wolfgang Gehrcke und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/6460 in seiner 115. Sitzung am 20. September 2007 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 76. Sitzung
am 10. Oktober 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei je einer
Stimmenthaltung aus den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
und gegen eine Stimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 46. Sitzung am
10. Oktober 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratung im federführenden Auswärtigen
Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 50. Sit-
zung am 10. Oktober 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung

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