BT-Drucksache 16/6494

Erfassung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6494
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Neskovic und der Fraktion
DIE LINKE.

Erfassung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten

Seit einem Jahr fragen wir die Bundesregierung vierteljährlich nach Musikver-
anstaltungen der extremen Rechten. Die Erfassung und Bewertung dieser Zah-
len ist von hoher Relevanz, da nach Erkenntnissen zahlreicher Fachleute Musik
für junge Menschen ein entscheidendes Einstiegsmedium in die rechte Szene ist
und diese Art der Musik in zahlreichen Fällen als Stimulanz für nachfolgende
Gewaltexzesse nachgewiesen wurde.

Die Bundesregierung ist bisher nicht bereit, die vierteljährlich abgefragten Zah-
len nach den Kriterien: Bundesländer, Ort und Datum, Musikgruppe, Lieder-
macher aufzuschlüsseln, „da die rechtsextreme Szene aus dieser Veröffent-
lichung Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen
könnte“ (Antwort der Bundesregierung, z. B. Bundestagsdrucksache 16/6156)
Diese Begründung erscheint zweifelhaft, da es sich bei fast allen Konzerten um
Veranstaltungen handelt, die von der rechtsextremen Szene beworben werden,
die in vielen Fällen in der regionalen Presse (im Nachhinein) Erwähnung finden
und die von Seiten antifaschistischer Gruppen ebenfalls dokumentiert werden.
Die Verweigerung einer Aufschlüsselung nach Bundesländern ist völlig unver-
ständlich, da diese über die Landesämter für Verfassungsschutz ohnehin vorlie-
gen müsste und aus der Gesamtzahl in einem Quartal registrierter Musikveran-
staltungen in einem Bundesland keine substantiellen Rückschlüsse auf den
„Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden“ möglich sein dürften. Aus den Ant-
worten der Bundesregierung lässt sich schließen, dass die erfragten Sachverhalte
der Regierung sehr wohl bekannt sind. Aus diesen Gründen erwarten die Frage-
steller eine Aufschlüsselung nach den von ihr aufgeführten Kriterien, wozu die
Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller verpflichtet ist.

Weiter kommt es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Angaben der Bundesregie-
rung zu den einzelnen Anfragen. So wurde in den Antworten zum zweiten Quar-
tal 2007 (Bundestagsdrucksache16/6156) in der Antwort zu Frage 7 auf Be-
schlagnahmungen von Tonträgern im Rahmen von Musikveranstaltungen in
Kosel/SH und Gera/TH hingewiesen, wogegen die in der Presse („taz-nord“
vom 7. Mai 2007) erwähnte Beschlagnahmung anlässlich einer rechtsextremen
Musikveranstaltung in Neufeld/SH, im Lokal „Zur Börse“ unerwähnt blieb.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse könnte die rechtsextreme Szene nach Ansicht der Bun-
desregierung aus der Aufschlüsselung der Zahlen zu Musikveranstaltungen
der extremen Rechten nach den Kriterien Bundesländer, Ort, Datum, Musik-
gruppe, Liedermacher ziehen?

Drucksache 16/6494 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. In welchem Umfang enthalten die von der Bundesregierung an die Fragestel-
lerin übermittelten Zahlen Erkenntnisse, bezogen auf die genannten Krite-
rien, die nicht auch über Presse, Mobile Beratungsstellen, antifaschistische
Gruppen und Bürgerbündnisse publik gemacht werden?

3. Mit welcher genauen Begründung verweigert die Bundesregierung eine Auf-
schlüsselung der Ergebnisse nach Bundesländern, und werden die Ergebnisse
von den Landesämtern für Verfassungsschutz erfasst und sind damit auch in
den Ländern abfragbar?

4. Wie stellt sich die Verteilung der Musikveranstaltungen der extremen Rech-
ten im Jahr 2006 und den ersten beiden Quartalen 2007 nach Bundesländern
dar?

5. Kam es anlässlich eines Konzertes der rechtsextremen Szene am 21. April
2007 in Neufeld/Schleswig Holstein zur Beschlagnahmung von Tonträgern,
und wenn ja, warum taucht dieser Sachverhalt nicht in den Antworten auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 9. Juli 2007 (Bundestags-
drucksache 16/6056 bzw. 16/6156) auf?

Berlin, den 18. September 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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