BT-Drucksache 16/6471

Wettbewerb im Mobilfunkmarkt

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6471
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Wettbewerb im Mobilfunkmarkt

Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es in Deutschland eine Auflage in
verschiedenen Mobilfunklizenzen, die die Netzbetreiber unabhängig von Markt-
macht dazu verpflichtet, Diensteanbietern diskriminierungsfrei Zugang zu ih-
rem jeweiligen Netz zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat in ihrer Stellung-
nahme zum Entwurf einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur
betreffend den Markt für Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobil-
funknetzen in Deutschland vom 21. Mai 2007 Zweifel an der Wettbewerbskon-
formität und dem wettbewerbsfördernden Charakter dieser Regelung geäußert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Zweifel der EU-Kommission hinsichtlich der
Wettbewerbskonformität und des wettbewerbsfördernden Charakters der
marktmachtunabhängigen Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Diens-
teanbieterzugang im Mobilfunkbereich, und wenn nein, warum nicht?

2. Wie ist angesichts des Markteintritts immer neuer Unternehmen mit neuen
Angeboten auf der Basis freiwilliger Zugangsvereinbarungen, andauernder

Preissenkungen sowie der Konsolidierung unter den Diensteanbietern die
Frage der Zugangsverpflichtung aus den Lizenzen wettbewerbspolitisch zu
beurteilen?

3. Welche Unterschiede zwischen Festnetzmarkt und Mobilfunkmarkt sieht die
Bundesregierung, und wie beurteilt sie diese im Hinblick auf die unterschied-
liche Regulierung im Bereich der Zugangspflichten?

Drucksache 16/6471 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie ist es in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass mehrere Mobilfunk-
netzbetreiber freiwillig verschiedene Arten von Zugang zu ihren Netzen
(z. B. für Diensteanbieter, Virtuelle Netzbetreiber) gewähren?

5. Ist im Vergleich mit der Entwicklung in anderen EU-Staaten nachweisbar,
dass sich der in den GSM-Lizenzen von T-Mobile, Vodafone und E-Plus
geregelte diskriminierungsfreie Diensteanbieterzugang auf das Endkunden-
preisniveau und die Nutzungsintensität von Mobilfunkleistungen in
Deutschland ausgewirkt hat, und wenn ja, welcher Art waren die Auswir-
kungen?

6. Wie hat sich der Preisindex für Mobilfunkdienste zwischen 2000 und 2007
entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?

7. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung regulatorisch bedingte Wettbe-
werbsverzerrungen (z. B. durch unterschiedliche Zeitpunkte des Marktein-
tritts und der Frequenzausstattung), und wenn ja, wie sollten nach Auffas-
sung der Bundesregierung diese Wettbewerbsverzerrungen im deutschen
Mobilfunkmarkt beseitigt werden?

8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Wettbewerber diskriminiert
werden, weil einem der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber (O 2 Germany
GmbH & Co. OHG) keine Zugangsverpflichtung für Diensteanbieter auf-
erlegt ist, und falls nein, warum nicht?

9. Ist eine Marktbereinigung auf dem Mobilfunkmarkt durch den deutschen
Regulierungsrahmen beabsichtigt und erwünscht, und wenn ja, warum?

10. Hat die Reduzierung der Anzahl der Mobilfunknetzbetreiber in Europa
durch Fusionen in den letzten Jahren zur Entwicklung eines Gemeinsamen
Binnenmarktes für Mobilfunkdienste beigetragen, und wie haben sich die
Wettbewerbsintensität und das Endkundenpreisniveau in den jeweiligen
Ländern bzw. bei grenzüberschreitenden Diensten wie dem International
Roaming entwickelt?

11. Welche Vertragsverletzungsverfahren mit Bezug auf den Mobilfunkmarkt
hat die Europäische Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland
eröffnet, und wie ist der Stand der Verfahren?

Berlin, den 18. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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