BT-Drucksache 16/6397

Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes zur Stärkung autonomer Hochschulen nutzen

Vom 19. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6397
16. Wahlperiode 19. 09. 2007

Antrag
der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Christian
Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes zur Stärkung autonomer
Hochschulen nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Trotz positiver Entwicklungen in einigen Bundesländern (z. B. Hochschul-
freiheitsgesetz NRW) sehen sich Forschung, Lehre und Verwaltung auch weiter-
hin einer hohen staatlichen Regelungsdichte ausgesetzt. Die beabsichtigte Auf-
hebung des Hochschulrahmengesetzes verfolgt die Ziele, die Hochschulauto-
nomie möglichst weitreichend zu steigern und den Wettbewerb zwischen den
Hochschulen zu stärken. Doch dieses Vorhaben wird durch die nach wie vor
sehr detaillierten gesetzlichen Vorgaben des Bundes und einiger Länder konter-
kariert. Mit der Föderalismusreform sind unter anderem die Rahmengesetz-
gebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hoch-
schulwesens (Artikel 75 Abs. 1 Nr. 1a des Grundgesetzes – GG alt) und für die
Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder stehenden Personen
(Artikel 75 Abs. 1 Nr. 1 GG alt) entfallen, wodurch dem Hochschulrahmen-
gesetz (HRG) die wesentliche Berechtigungsgrundlage entzogen worden ist.
Deswegen ist der Vorstoß des Bundes zur Aufhebung des Hochschulrahmen-

gesetzes, nicht alleine zur Ermöglichung eines breiteren Handlungsspielraums
für die Deutschen Hochschulen, nur konsequent.

Ziel der Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes muss die Stärkung der
Hochschulautonomie sein. Es muss unbedingt vermieden werden, dass der vom
Bund erzeugte Freiraum für Autonomie durch landesgesetzliche Regelungen
vereinnahmt wird. Vielmehr ist an die Länder zu appellieren, ihre eigene Hoch-

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schulgesetzgebung unter der Maßgabe einer möglichst weitgehenden Autono-
mie der Hochschulen zu überprüfen und auf das Nötigste zu beschränken.

Die Aussage des Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz (KMK) Prof. Dr.
Zöllner zu den Folgewirkungen und Handlungszwängen, die sich aus einer Auf-
hebung des Hochschulrahmengesetzes ergeben, verdeutlichen, dass die Bundes-
regierung nicht darauf hoffen darf, dass die von ihr postulierte „Politik der Frei-
heit und Autonomie“ seitens der Verantwortlichen auf Länderebene ausnahms-
los geteilt wird. Dementsprechend sieht der KMK-Vorsitzende durchaus eine
Notwendigkeit, neue Regelungen auf Länder- und KMK-Ebene zu treffen
(Kleine Anfrage über „Nach Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes – mehr
Autonomie für Berliner Hochschulen“, Drucksache 16/11116, Abgeordneten-
haus Berlin, 4. September 2007). Gerade weil in manchen Bundesländern häufig
eine solch restriktive Haltung anzutreffen ist, scheint dringend geboten, dass die
Bundesregierung sich mit Nachdruck dafür einsetzt, nach Wegfall des Hoch-
schulrahmengesetzes der Hochschulfreiheit keine neuen Barrieren in den Weg
zu stellen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

● im Zuge der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Aufhebung des Hoch-
schulrahmengesetzes (HRG) zum 1. Oktober 2008 an die Länder zu appel-
lieren, den entstandenen Gestaltungsfreiraum zugunsten der Stärkung der
Hochschulautonomie und den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu
nutzen;

● im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass keine neuen
Hemmnisse und Barrieren im Deutschen Hochschulraum aufgebaut werden
und die Hochschulen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gestärkt werden.

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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