BT-Drucksache 16/6370

Ergebnisse der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Vom 14. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6370
16. Wahlperiode 14. 09. 2007

Große Anfrage
der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Karl Addicks,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Joachim Günther (Plauen), Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich
L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde,
Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Carl-Ludwig Thiele, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Ergebnisse der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung im Rahmen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2007 hatte Deutschland für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsident-
schaft übernommen. Damit verbunden war auch der Vorsitz Deutschlands in der
EU-Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM). Gleichzeitig hatte Deutsch-
land am 1. Januar für ein Jahr die Präsidentschaft der G8-Gruppe übernommen.

Damit bot sich für Deutschland eine einmalige Gelegenheit, die Förderung und
Verteidigung der Menschenrechte in Europa und in der Welt voran zu treiben,
wirksame Signale zu setzen und dringend notwendige Entwicklungen an-
zuschieben oder fortzuführen. Dies galt umso mehr, als die deutsche Doppel-
präsidentschaft in eine Zeit fiel, in der im Menschenrechtsbereich viele bedeut-
same Ereignisse stattfanden und wichtige Entscheidungen zu treffen waren. So
traten die Verhandlungen über die künftige Arbeitsweise des VN-Menschen-
rechtsrats in die entscheidende Phase. Ferner stand die Verlängerung bzw. Über-
arbeitung der Gemeinsamen Standpunkte der EU zu Kuba, Burma/Myanmar so-
wie Usbekistan an. Die Zusammenarbeit in Fragen der Innen- und Justizpolitik
sowie beim Schutz der EU-Außengrenzen durch die Grenzschutzagentur
FRONTEX wurde verstärkt.

Die Bundesregierung war von vielen Seiten wie etwa dem Deutschen Bundestag
oder Menschenrechtsorganisationen dazu aufgefordert worden, die außer-

gewöhnlichen Möglichkeiten, die sich Deutschland durch den gleichzeitigen
Ratsvorsitz in der Europäischen Union, den Vorsitz in der COHOM und den G8-
Vorsitz boten, für die Stärkung und Förderung der Menschenrechte in Europa
und in der Welt zu nutzen. Die Menschenrechtspolitik nach innen wie nach
außen sollte deshalb Schwerpunkt und sichtbare Richtschnur der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft werden. In ihrer Regierungserklärung zur Doppelpräsident-
schaft am 14. Dezember 2006 erklärte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass

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sich die Bundesregierung vorgenommen habe, über das halbe Jahr der Rats-
präsidentschaft hinauszudenken und über den Tellerrand Europas hinauszu-
schauen. Deshalb würden die Programme, die während der EU-Präsidentschaft
durchgeführt werden, und die Arbeiten im Rahmen der G8-Präsidentschaft mit-
einander verknüpft.

Mit dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 30. Juni 2007 stellt
sich die Frage, ob Deutschland diese für eine fortschrittliche und wirkungsvolle
Menschenrechtspolitik nutzen konnte.

I. Das Achtzehnmonatsprogramm des deutschen, portugiesischen und slowe-
nischen EU-Ratsvorsitzes (Troika-Präsidentschaft) vom 11. Dezember
2006 beinhaltete das Versprechen, dass die Europäische Union verstärkte
Anstrengungen unternehmen werde, um die Menschenrechte und Grund-
freiheiten zu schützen und zu fördern. Hierfür vereinbarte die Troika, der
durchgängigen Berücksichtigung der Menschenrechte in der Außenpolitik
der EU hohe Priorität einzuräumen. In der Menschenrechtsdebatte des
Deutschen Bundestages am 30. November 2006 erklärte Außenminister
Dr. Frank-Walter Steinmeier, dass Deutschland mit der Übernahme der
EU-Ratspräsidentschaft auch eine gewisse Leitfunktion im Rahmen des
Menschenrechtsschutzes übernehmen werde. Bei der Unterrichtung des
Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages über die Men-
schenrechtspolitik der Europäischen Union am 31. Januar 2007 stellte die
Bundesregierung heraus, dass sie einen bereits sehr eindrucksvollen
Bestand in der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union übernehme
und es Deutschlands Ziel sei, diesen Bestand in allen Bereichen weiter um-
zusetzen, zu konsolidieren und, wo möglich, um einige neue Akzente zu er-
weitern.

Die Europäische Kommission hatte schon im Oktober 2006 ein Arbeits-
programm für 2007 vorgelegt (KOM(2006)629). Dort waren jedoch die
Menschenrechte als Betätigungsfeld mit hoher Priorität nicht vorgesehen.
Im Achtzehnmonatsprogramm der drei Ratsvorsitze fanden sich außer dem
vorgenannten Versprechen keine Ausführungen dazu, wie und auf wel-
chem Wege die hohe Priorisierung der Menschenrechtspolitik umgesetzt
werden sollte. Im Präsidentschaftsprogramm der Bundesregierung vom
29. November 2006 fehlten die Menschenrechte gänzlich und die
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zur Ratspräsidentschaft am
14. Dezember 2006 ließ ebenfalls konkrete Ziele im Bereich der Men-
schenrechtspolitik vermissen.

II. Im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärte die
Bundesregierung am 31. Januar 2007, dass der Menschenrechtsrat der Ver-
einten Nationen, dessen abschließende institutionelle Ausgestaltung in die
Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fiel, für Deutschland Priorität
habe. Schon in der Menschenrechtsdebatte im Deutschen Bundestag am
30. November 2006 hatte Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier die
Wichtigkeit dieses Themas für die Bundesregierung unterstrichen.
Deutschland sei auf Wunsch vieler „Mitglied der ersten Stunde“ geworden,
um die Rahmenbedingungen der Arbeit des Menschenrechtsrates mitzu-
gestalten. Denn der Hinweis auf die deutsche Doppelpräsidentschaft der
EU und der G8 war ein zentrales Argument für die Wahl Deutschlands in
den VN-Menschenrechtsrat.

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Arbeitsmethoden des VN-Menschen-
rechtsrates hatte die Bundesregierung drei „institutionenbildende“ und da-
mit langfristig höchst bedeutungsvolle Prozesse erkannt und sich vorge-
nommen, diese zu einem guten Ende zu bringen. Besondere Priorität sollte
dabei die Entwicklung eines regelmäßigen, glaubwürdigen und wirksamen

Überprüfungsverfahrens für alle VN-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die

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Beachtung der Menschenrechte (Universal Periodic Review) haben, um
damit dem immer wieder erhobenen Vorwurf der Selektivität und Politi-
sierung der Menschenrechtsarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen ent-
gegenzutreten. Ein weiterer besonders wichtiger Punkt sollte die Über-
prüfung aller von der alten Menschenrechtskommission übernommenen
Mechanismen darstellen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Er-
haltung der aus Sicht der EU besonders wichtigen Sonderberichterstatter
gelegt werden, die nach dem Willen der EU weiter verbessert und gestärkt
werden sollten. Als dritten wichtigen Punkt hatte sich die Bundesregierung
die Entwicklung eines Arbeitsprogramms vorgenommen, das zum einen
eine vernünftige und planbare Verteilung der Themen auf die 4- bis 5-jähr-
lichen Sitzungsperioden des Menschenrechtsrates ermöglicht, gleichzeitig
aber ausreichend Flexibilität zur Berücksichtigung aktueller Entwick-
lungen ermöglicht. Außerdem hatte die Bundesregierung erkannt, dass ein
effektiver Menschenrechtsschutz ohne eine enge Zusammenarbeit mit
Menschenrechtsverteidigern, seien es Individuen oder Nichtregierungs-
organisationen, nicht möglich ist. Die Europäische Union sollte sich daher
mit Nachdruck für ein weitgehendes Anwesenheits- und Rederecht von
Vertretern der Zivilgesellschaft bei den Debatten des Rats einsetzen. Da-
rüber hinaus hatte die Bundesregierung die regionale Blockbildung bei
Abstimmungen im Menschenrechtsrat als ein besonders wichtiges Pro-
blemfeld identifiziert.

Neben dieser institutionellen Arbeit sollte es für Deutschland als EU-Rats-
vorsitz auch darum gehen, dass der Menschenrechtsrat, entsprechend sei-
nem Mandat, sich schnell und ohne politische Rücksichtnahmen mit aktu-
ellen schweren Menschenrechtsverletzungen befassen und zu deren
baldiger Beendigung beitragen kann.

Amnesty International forderte darüber hinaus von der Bundesregierung,
sich im Menschenrechtsrat für eine Unterstützung der Europäischen Union
für die Entwicklung eines VN-Vertrags zum Waffenhandel einzusetzen, ak-
tiv auf die rasche Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs hinzuwirken
und für die baldige Annahme einer gemeinsamen Position zu Waffenexpor-
ten zu sorgen.

III. Als zweiten Schwerpunkt der europäischen Menschenrechtspolitik hatte
die Bundesregierung im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundes-
tages die vier thematischen Leitlinien („guidelines“ zur Bekämpfung der
Todesstrafe, zur Bekämpfung der Folter, zu Kindersoldaten und zur Unter-
stützung von Menschenrechtsverteidigern) der Europäischen Union identi-
fiziert. Hinsichtlich der thematischen Schwerpunktsetzung durch diese
(bislang) vier Leitlinien wollte die Bundesregierung diverse Maßnahmen in
allen vier Bereichen weiterführen.

Im Bereich des Kampfes gegen die Todesstrafe wollte die Bundesregierung
den 3. Weltkongress gegen die Todesstrafe Anfang Februar 2007 in Paris
dazu nutzen, die Haltung der Europäischen Union darzulegen und zu erläu-
tern. Des Weiteren wollte die Bundesregierung das grundsätzliche Anlie-
gen der Bekämpfung der Todesstrafe in geeigneter Weise in den Menschen-
rechtsforen der Vereinten Nationen anhängig machen und sich in
Einzelfällen weiterhin umfassend durch Demarchen für die Aussetzung der
Vollstreckung einsetzen.

Bei der Bekämpfung der Folter wollte die Bundesregierung ihre weltweiten
Demarchenaktionen fortsetzen. Amnesty International forderte von der
Bundesregierung darüber hinaus eine Evaluierung der praktischen Umset-
zung der Leitlinien gegen Folter anzuregen.

Des Weiteren wollte die Bundesregierung die Maßnahmen zugunsten von

Kindern in bewaffneten Konflikten entsprechend der unter österreichischer

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Ratspräsidentschaft entwickelten Implementierungsstrategie fortsetzen.
Hierzu wollte die Bundesregierung auch prüfen, inwieweit die Ergebnisse
der Anfang Februar 2007 in Paris veranstalteten Ministerkonferenz zum
Thema „Kinder in bewaffneten Konflikten“ in die Bemühungen der EU in-
tegriert werden können.

Schließlich wollte die Bundesregierung auch das Engagement früherer Prä-
sidentschaften zugunsten von Menschenrechtsverteidigern fortführen.
Nachdem der Fokus hierbei im Jahr 2006 stark auf Frauen als Menschen-
rechtsverteidigerinnen gerichtet war, sollte nunmehr in einem breiten An-
satz die generelle Geltung der Leitlinien verdeutlicht und deren Anwen-
dung weiter verbessert werden.

Über diese vier bestehenden EU-Leitlinien (Todesstrafe, Folter, Kindersol-
daten und Menschenrechtsverteidiger) hinaus hatte sich die Bundesregie-
rung zum Ziel gesetzt, bei den thematischen Schwerpunkten einen neuen
Akzent zu setzen, da drei Jahre nach Entwicklung der letzten Leitlinie der
Zeitpunkt gekommen sei, auch das Thema „Schutz und Förderung der
Rechte von Kindern“ zu einem dauerhaften Schwerpunkt der EU bei der
weltweiten Förderung der Menschenrechte zu erklären. Die Bundesregie-
rung hatte hierzu bereits den Vorschlag unterbreitet, zu diesem Thema in
der Zeit des deutschen EU-Ratsvorsitzes eine neue EU-Leitlinie zu entwi-
ckeln und hatte hierfür eine breite Zustimmung gefunden. Dabei sollte es
darum gehen, den untragbaren Verhältnissen, die vielerorts im Hinblick auf
Gewalt gegen Kinder, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinderarbeit im-
mer noch herrschen, ein systematisches und nachhaltiges Engagement der
EU entgegenzusetzen. Die im November 2006 vorgelegte Studie des Gene-
ralsekretärs der Vereinten Nationen über Gewalt gegen Kinder habe ge-
zeigt, dass sich die EU den vielen Aspekten der Verletzung von Kinder-
rechten weltweit bislang nicht ausreichend gewidmet hat.

IV. Den dritten Schwerpunkt der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
während der deutschen Ratspräsidentschaft sollten die Menschenrechts-
dialoge und -konsultationen der Europäischen Union darstellen. Hierbei
sollte es nach dem Willen der Bundesregierung darum gehen, das Beste-
hende zu konsolidieren und weiterzuentwickeln.

Beim Menschenrechtsdialog mit China in Berlin wollte die Bundesregie-
rung mehr erreichen als in den bisherigen Dialogen. Bei den derzeitigen
Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit mit
China wollte die Bundesregierung zudem eine klare Verbindung dieser
Abkommen zur Beachtung der Menschenrechte herstellen. Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel erklärte dazu anlässlich der 43. Münchner Kon-
ferenz für Sicherheitspolitik am 10. Februar 2007, dass mit China in aller
Offenheit über die Menschenrechte gesprochen werden müsse.

Zusätzlich zum Menschenrechtsdialog mit China hatte sich die Bundesre-
gierung außerdem vorgenommen, die Aufnahme des Menschenrechtsdia-
logs mit Iran noch während der deutschen Präsidentschaft anzustreben.

V. Im Mai 2007 stand die Verlängerung des Gemeinsamen Standpunktes und
der Verordnung bereffend restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan im
Anschluss an die Ereignisse vom Mai 2005 in Andijan (Dokumente 10910/
05 sowie 13294/05) an. Dabei wurde eine Lockerung der Sanktionen gegen
Usbekistan beschlossen, ohne dass dem nach Angaben von Menschen-
rechtsorganisationen eine spürbare Verbesserung der Menschenrechtslage
in Usbekistan gegenüberstand. Tatsächlich klagten Human Rights Watch,
das Goethe-Institut sowie die Deutsche Welle weiter über substantielle Be-
hinderungen ihrer Arbeit in Usbekistan.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6370

Nach der Durchführung von zwei Runden von Expertengesprächen zwi-
schen der EU und Usbekistan über die Ereignisse von Andijan plante die
Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, diese Gespräche
in einen umfassenden Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Us-
bekistan zu überführen. Im Hinblick auf die anderen Staaten Zentralasiens
erklärte die Bundesregierung in ihrem Programm für die EU-Ratspräsi-
dentschaft, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine umfang-
reiche Zentralasienstrategie zu erarbeiten. Die am 29. Mai 2007 von der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegte Zentralasienstrategie (Die
EU und Zentralasien: Strategie für eine neue Partnerschaft) umfasst auch
alle wesentlichen Menschenrechtsaspekte einschließlich der Aufnahme
von EU-Menschenrechtsdialogen mit jedem einzelnen der Staaten Zentral-
asiens.

Insbesondere in Turkmenistan ist die Menschenrechtssituation seit langem
äußerst besorgniserregend. Nach dem Tod des langjährigen Präsidenten
Saparmyrat Nyýazow (genannt Turkmenbashi) am 21. Dezember 2006
fanden am 11. Februar 2007 Präsidentschaftswahlen statt, aus denen
Gurbanguly Berdimuhammedow als Sieger hervorging. Obwohl turkmeni-
sche Oppositionelle als auch internationale Organisationen die Wahlen als
unfrei und unfair bezeichneten, wurde der neue Präsident unmittelbar nach
der Bekanntgabe des Wahlergebnisses in sein neues Amt eingeführt.

VI. Als vierten Schwerpunkt der Menschenrechtspolitik im Rahmen des deut-
schen EU-Ratsvorsitzes hatte die Bundesregierung das so genannte Men-
schenrechts-Mainstreaming identifiziert. Dabei handele es sich, so die
Bundesregierung, um den Versuch, die Menschenrechtsperspektive in alle
Politikbereiche der Europäischen Union zu integrieren und sowohl im Rat
als auch in anderen Organen der Europäischen Union soweit wie möglich
durchzusetzen. In der Menschenrechtsdebatte im Deutschen Bundestag am
30. November 2006 hob Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier noch
einmal hervor, dass Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft
eine besondere Verantwortung trage.

Bei dieser Debatte stellte Außenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier auch
das Thema „Menschenrechtsschutz bei der Terrorismusbekämpfung“ in
den Vordergrund. Er erklärte, dass es in Bezug auf den Schutz der Men-
schenrechte darum gehe, bei der Terrorismusbekämpfung klare Positionen
zu beziehen. Gerade weil Deutschland den Terrorismus uneingeschränkt
verurteile, müsse Deutschland bei seiner Bekämpfung auf die Einhaltung
von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Verfahren achten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfahl der Bundesregierung
darüber hinaus die Anpassung des Grundrechtsschutzes an die erweiterten
Handlungs- und Kompetenzbereiche der Europäischen Union, etwa durch
die Stärkung des bisher noch lückenhaften gerichtlichen Rechtsschutzes
durch den Europäischen Gerichtshof insbesondere im Bereich der polizei-
lichen und justiziellen Zusammenarbeit.

VII. Ein besonders drängendes Menschenrechtsthema während der Zeit der
deutschen Ratspräsidentschaft war die Reform des Europäischen Gerichts-
hofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR), der mit seiner derzeitigen
Arbeitsbelastung von 40 000 neu eingehenden Beschwerden jährlich und
über 90 000 zum Teil schon über Jahre anhängigen Verfahren kurz vor dem
Kollaps steht. Im November 2006 hatte der so genannte Rat der Weisen
seine Arbeit beendet und seinen Bericht zur Reform des EGMR dem
Ministerkomitee des Europarates vorgelegt. In diesem Bericht hatte der Rat
eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um den EGMR vor der
bevorstehenden Paralysierung zu bewahren.

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VIII. Ein weiterer wichtiger Punkt der Menschenrechtspolitik, der in die Zeit der
deutschen Ratspräsidentschaft fiel, waren die Verhandlungen zur Errich-
tung der EU-Grundrechteagentur. In der Menschenrechtsdebatte im Deut-
schen Bundestag hatte die Bundesregierung erklärt, dass sie die Bedenken
des Deutschen Bundestages hinsichtlich dieser neuen Behörde sehr ernst
nehme und in diesem Sinne auch in Brüssel darauf drängen werde, dass
sich keine Doppelungen mit anderen Menschenrechtsschutzsystemen wie
dem Europarat ergeben und vor allem dass keine unklaren Zuständigkeiten
entstehen. Trotz der Bedenken des Deutschen Bundestages hatte die
Bundesregierung der Errichtung der EU-Grundrechteagentur beim Rat der
Justiz- und Innenminister am 15. Februar 2007 zugestimmt.

IX. Der Amsterdamer Vertrag von 1997 hält für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) der EU fest, dass eines von fünf Zielen die Ent-
wicklung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit so-
wie die Achtung der Menschenrechte und der Freiheit ist. Das Deutsche
Institut für Menschenrechte empfahl deshalb, die EU-Ratspräsidentschaft
Deutschlands zu nutzen, um die menschenrechtliche Dimension in mili-
tärischen und zivilen Auslandseinsätzen auszubauen. Die Bundesregierung
sollte sich dafür einsetzen, dass menschenrechtliche Elemente als wesent-
liche Bestandteile in die Ausbildung des European Security and Defence
College integriert werden. Dazu zählen insbesondere Grundkenntnisse des
internationalen und regionalen Menschenrechtsschutzes, die Fähigkeit zur
praktischen Erkundung und Überwachung der menschenrechtlichen Situ-
ation vor Ort einschließlich der Berichterstattung über eventuelle Men-
schenrechtsverstöße sowie die Anwendung von Verhaltensstandards unter
dem an Auslandseinsätzen beteiligten Personal wie gegenüber der Zivil-
bevölkerung. Des Weiteren empfahl das Deutsche Institut für Menschen-
rechte, funktionstüchtige Menschenrechtskomponenten innerhalb von EU-
Friedensmissionen, deren Mandat einschließt, dass das Missionspersonal
zur Berichterstattung über beobachtete Menschenrechtsverletzungen
durch die Konfliktparteien verpflichtet, und eine Ergreifung von strafrecht-
lichen oder institutionellen Konsequenzen ermöglicht wird.

Einen Antrag der Fraktion der FDP zur Begleitung VN-mandatierter
Friedensmissionen durch Menschenrechtsbeobachter hatte der Deutsche
Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt (Bundes-
tagsdrucksache 16/2733).

X. In Bezug auf Menschenrechtskomponenten der Europäischen Nachbar-
schaftspolitik ist ein kohärenter Ansatz mit klaren Zielvorgaben auf nati-
onaler und multinationaler Ebene nötig, die systematisch auf alle Partner
angewandt werden. Für jedes an der Europäischen Nachbarschaftspolitik
teilnehmende Land solle daher ein Standardmechanismus zur Menschen-
rechtsüberwachung eingeführt werden.

Eine deutliche Verbindung zur Beachtung der Menschenrechte wollte die
Bundesregierung auch im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperations-
abkommen mit Russland, dass Ende 2007 ausläuft und dann fortgesetzt
werden muss, herstellen. Die Menschenrechtskonsultationen mit Russ-
land wollte die Bundesregierung zudem um eine zivilgesellschaftliche
Komponente erweitern und stärken.

Am 6. März 2007 nahm der Assoziationsrat EU-Ägypten den ENP-Ak-
tionsplan EU-Ägypten an, der im Zeitraum 2007 bis 2010 finanzielle Un-
terstützungsleistungen der EU für Ägypten im Umfang von ca. 800 Milli-
onen Euro vorsieht. Der Aktionsplan beinhaltet zwar einen Ausschuss für
Demokratie und Menschenrechte. Amnesty International kritisiert jedoch,
dass die menschenrechtlichen Anforderungen an Ägypten zur Wirkungs-

losigkeit verwässert wurden, obwohl in Ägypten weiterhin schätzungs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/6370

weise 18 000 Personen ohne Anklage oder Prozess in Administrativhaft
festgehalten werden.

XI. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurden weitere Schritte
zur engeren Zusammenarbeit in Fragen zur Asyl- und Migrationspolitik
vereinbart. Dazu zählte u. a. der Ausbau der Grenzschutzagentur
FRONTEX, deren Arbeitsweise insbesondere aus menschenrechtspoliti-
scher Perspektive der Klärung bedarf. Europa braucht ein effektives und
faires Verfahren, das einerseits der illegalen Zuwanderung nach Europa
möglichst frühzeitig und wirksam entgegen wirkt und andererseits asyl-
berechtigten Personen und Flüchtlingen Schutz vor Verfolgung ermög-
licht. Es darf keine falschen Anreize für unkontrollierte Zuwanderung
geben. Vielmehr müssen in den Herkunftsländern die Ursachen für irregu-
läre Migration bekämpft werden und in der EU Regelungen für eine Steu-
erung der Zuwanderung gefunden werden.

Derzeit ist unklar, welche Regelungen für die Rettung von in Seenot
geratenen Flüchtlingen gelten. Ebenso muss geklärt werden, welche men-
schenrechtlichen Standards die EU-Anrainerstaaten erfüllen, mit denen
die EU in ihrem Bestreben zusammenarbeitet, irregulärer Migration be-
reits in den Transitländern zu begegnen.

Amnesty International weist darauf hin, dass die Anerkennungsraten von
Asylsuchenden und Flüchtlingen in verschiedenen Staaten der EU erheb-
lich voneinander abweichen. Es wäre inakzeptabel, wenn die Anerken-
nung für die Betroffenen zu einer Art „Asyllotterie“ würde, deren Erfolg
davon abhängt, in welchem EU-Mitgliedstaat eine Person Schutz sucht.

XII. Anlässlich des zehnten Internationalen Tages für Aufklärung über Minen-
gefahren und Unterstützung von humanitärem Minenräumen der Ver-
einten Nationen am 4. April 2007 hatte die Bundesregierung erklärt, dass
das übergeordnete Ziel der Europäischen Union darin bestehe, dafür zu
sorgen, dass Antipersonenminen keine Opfer mehr fordern. Gleichzeitig
weisen Nichtregierungsorganisationen wie das Aktionsbündnis Landmine
darauf hin, dass seit dem Jahr 2005 weltweit ein Rückgang der Minen-
räumprogramme zu verzeichnen sei, obwohl weiterhin über 90 Länder
durch Minen und Blindgänger belastet sind. In der Frage der Ächtung von
Streumunition fand Anfang des Jahres in Oslo eine erste Konferenz in
einem Verhandlungsprozess statt, der zum Ziel hat, bis zum Jahr 2008
verbindliche Regelungen für ein Verbot von Streumunition zu beschlie-
ßen. Die Bundesregierung war aufgerufen, gemeinsam mit den anderen
EU-Staaten eine Vorreiterrolle einzunehmen und für ein generelles vorbe-
haltloses Verbot von Streumunition eintreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Stellenwert der Menschenrechtspolitik während der deutschen EU- und G8-
Präsidentschaft

1. Aus welchem Grund haben im Präsidentschaftsprogramm der Bundesregie-
rung „Europa gelingt gemeinsam“ vom 29. November 2006 die Menschen-
rechte mit keinem Wort Erwähnung gefunden?

2. Aus welchem Grund fehlte in der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel zur deutschen EU- und G8-Doppelpräsidentschaft am
14. Dezember 2006 eine konkrete Agenda zur EU-Menschenrechtspolitik im
ersten Halbjahr 2007?

3. Aus welchem Grund fehlte in der Berliner Erklärung zum 50. Jubiläum der
Römischen Verträge ein expliziter Verweis auf die Menschenrechte als tra-

genden Wert der europäischen Integration?

Drucksache 16/6370 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Auf welche Weise hat die Bundesregierung ein deutliches Signal gesetzt,
dass die Menschenrechtspolitik bei den Anstrengungen der Bundesregie-
rung im Rahmen ihrer Präsidentschaften hohe Priorität genießen soll?

5. Welchen Stellenwert maß die Bundesregierung der Menschenrechtspolitik
im Vergleich zu anderen Politikbereichen für ihre EU-Ratspräsidentschaft
zu?

6. Welche übergeordneten Ziele hat die Bundesregierung für die Menschen-
rechtspolitik im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft verfolgt, und
hat sie diese erreichen können?

7. In welchen menschenrechtlich relevanten Bereichen hat die Bundesregie-
rung ihre Programme der Ratspräsidentschaft mit den Arbeiten im Rahmen
des G8-Vorsitzes verknüpft, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bereich der
Menschenrechtspolitik ergriffen, um Entwicklungen in Gang zu bringen,
die von den beiden folgenden Ratsvorsitzen fortgeführt werden sollen?

II. UN-Menschenrechtsrat

9. Was hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft unter-
nommen, um die Wirksamkeit des „Universal Periodic Review“ zu verbes-
sern, und zu welchen Ergebnissen oder Erkenntnissen haben diese Aktivitä-
ten geführt?

10. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die von der
Menschenrechtskommission übernommenen Mechanismen, insbesondere
der Sonderberichterstatter, zu stärken und zu verbessern?

Welche Erfolge konnte die Bundesregierung dabei verzeichnen?

11. Welche Umstände waren für die Streichung von Kuba und Weißrussland
von der Liste der durch Sonderberichterstatter zu prüfenden Staaten verant-
wortlich, und welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternom-
men, um dies zu verhindern?

12. Auf welche Weise hat die Bundesregierung an der Gestaltung eines effek-
tiven Arbeitsprogramms des Menschenrechtsrates mitgewirkt?

13. In welcher Form hat die Bundesregierung bei ihren Anstrengungen zur Aus-
gestaltung des Menschenrechtsrates Nichtregierungsorganisationen einge-
bunden?

14. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung für ein Anwesenheits- und
Rederecht der Nichtregierungsorganisationen bei den Sitzungen des Men-
schenrechtsrates erreichen?

15. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um in
Zukunft eine regionale Blockbildung im Menschenrechtsrat zu verhindern?

16. Welche inhaltlichen Anstöße hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Ratspräsidentschaft zur Arbeit des Menschenrechtsrates gegeben, und zu
welchen Ergebnissen hat dies geführt?

17. Mit welchen europäischen Ländern hat die Bundesregierung im Rahmen
ihrer Ratspräsidentschaft Gespräche geführt, um eine geschlossene Haltung
der europäischen Staaten zu den angesprochenen Fragen 9 bis 16 im
Menschenrechtsrat zu erreichen, und welche Ergebnisse oder Erkenntnisse
haben diese Gespräche erbracht?

18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die baldige Ent-
wicklung eines VN-Vertrags zum Waffenhandel durch eine gemeinsame Po-

sition der EU zu unterstützen, und welches Ergebnis hatten diese Maßnah-
men?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/6370

III. EU-Leitlinien zur Menschenrechtspolitik

19. Welche Resonanz hat die Bundesregierung bei der Darlegung der Haltung
der Europäischen Union zur Todesstrafe auf dem 3. Weltkongress gegen die
Todesstrafe in Paris erhalten, und welche weiteren Maßnahmen hat die Bun-
desregierung daraus für sich abgeleitet?

20. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
noch ausstehenden Unterzeichnungen bzw. Ratifizierungen des 13. Zusatz-
protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention etwa durch Frank-
reich, Italien, Spanien, Polen oder Russland voranzubringen?

21. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um weitere
Mitgliedstaaten für das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über
die bürgerlichen und politischen Rechte der Vereinten Nationen zu gewin-
nen?

22. In welchen Fällen hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft für die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe einge-
setzt, und mit welchem Erfolg?

23. Welche Auswirkung hat die Anwendung der EU-Leitlinie zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern in Burma/Myanmar gehabt?

24. Aus welchem Grund hat die EU trotz der anhaltend schlechten Menschen-
rechtslage auf eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Ausweitung der
Sanktionen gegen führende Mitglieder der Militärregierung von Burma/
Myanmar bei der Verlängerung ihres Gemeinsamen Standpunkts zu Burma/
Myanmar verzichtet?

25. Welche Auswirkung hat die Anwendung der EU-Leitlinie zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern in Kuba auf die dortige Menschenrechtslage
gehabt?

26. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung während ihrer Ratspräsident-
schaft mit ihrer Demarchenaktion zur Bekämpfung der Folter erzielen?

27. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft unternommen, um weitere Mitgliedstaaten für das Fakul-
tativprotokoll zur VN-Anti-Folter-Konvention zu gewinnen?

28. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Umsetzung der nach
Fakultativprotokoll zur VN-Anti-Folter-Konvention bestehenden Ver-
pflichtungen in Europa vorangetrieben?

29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Umsetzung
der EU-Leitlinien zur Bekämpfung von Folter und Misshandlungen zu
evaluieren und zu verbessern, insbesondere um ihre Bekanntheit zu stärken
und ihre Beachtung in der täglichen Arbeit der Mitgliedstaaten und der EU-
Organe zu sichern?

30. Zu welchen Anlässen und auf welchen Ebenen hat die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft versucht, dass Bewusstsein für die Pro-
blematik von Kindern in bewaffneten Konflikten sowohl innerhalb der EU
als auch gegenüber dritten Staaten zu stärken?

31. Welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung im Rahmen
ihrer Ratspräsidentschaft zugunsten von Kindern in bewaffneten Konflikten
unternommen, um

a) die Straflosigkeit derjenigen zu beenden, die Kinder für bewaffnete
Gruppierungen rekrutieren oder in bewaffneten Konflikten einsetzen,

b) einen umfassenden Ansatz zu implementieren, der neben der Entwaff-
nung und Demobilisierung auch die soziale Wiedereingliederung und

körperliche und seelische Rehabilitation der Kinder sicherstellt,

Drucksache 16/6370 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) ein abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten zu erreichen, das verbunden
mit einem dauerhaften und systematischen Handeln, die Situation von
Kindersoldaten umfassend und nachhaltig verbessert,

d) die jeweils individuellen Bedürfnisse etwa von Mädchen oder von durch
Kampfhandlungen oder Minen verkrüppelten Kindern besser zu berück-
sichtigen,

e) die Beobachtung und Früherkennung des Einsatzes von Kindern in be-
waffneten Konflikten zu verbessern,

f) die Aspekte der Vorsorge und Verhütung des Einsatzes von Kindern in
bewaffneten Konflikten zu stärken,

g) in Post-Konflikt-Situationen die besonderen Bedürfnisse und den mög-
lichen Beitrag von Kindern besser in den Friedensprozess einzubinden?

32. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung hinsichtlich dieser unter Fra-
ge 31 genannten Aspekte erzielen, bzw. welche Erfolge erwartet sie aus-
gehend von ihren Bemühungen für die Zukunft?

33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft ergriffen, um die generelle Geltung und verbesserte Anwen-
dung der EU-Leitlinie zugunsten von Menschenrechtsverteidigern voran-
zubringen?

34. Hat die Bundesregierung ihr Ziel erreicht, eine neue EU-Leitlinie zum
Thema „Schutz und Förderung der Rechte von Kindern“ auf den Weg zu
bringen?

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung dieser neuen
Leitlinie?

35. Inwiefern ist die Forderung der Bundesregierung, die Rechte von Kindern
in breitem Umfang zu stärken, mit der bislang dauerhaft belehnenden Hal-
tung der Bundesregierung zur Rücknahme des deutschen Vorbehalts zur
VN-Kinderrechtskonvention in Einklang zu bringen?

IV. Menschenrechtsdialoge

36. Welche konkreten Themen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft beim Menschenrechtsdialog mit der Volksrepublik China
angesprochen, und wie fielen die Reaktionen darauf aus?

37. Wodurch hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu einem Koope-
rations-Rahmenabkommen mit China sichergestellt, dass die Achtung und
Förderung der Menschenrechte in China eine wesentliche Bedingung der
Zusammenarbeit darstellt?

38. Mit welchen konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung versucht,
ihr Ziel zu erreichen, einen Menschenrechtsdialog mit Iran noch während
der deutschen Ratspräsidentschaft auf den Weg zu bringen?

Aus welchen Gründen ist dies nicht gelungen?

V. Zentralasienstrategie

39. Aus welchen Gründen wurden gerade bei den vier ausgewählten usbeki-
schen Personen (Kadir Gafurowitsch Gulamow, Saidullo Begalijewitsch
Begalijew, Kossimali Achmedow sowie Ismail Ergaschewitsch Ergaschew)
die Einreisebeschränkungen in die Europäische Union nicht verlängert?

Welche konkreten Ereignisse rechtfertigen eine Besserstellung gerade
dieser vier Personen im Vergleich zu den anderen auf der Liste verbliebenen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/6370

usbekischen Personen, die weiter mit Einreisebeschränkungen in die EU
belegt sind?

40. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der EU-Rats-
präsidentschaft ergriffen, damit Behinderungen der Arbeit von Human
Rights Watch, der Deutsche Welle sowie des Goethe-Instituts in Usbekistan
zukünftig unterbleiben?

41. Welche konkreten Ergebnisse haben die Verhandlungen des deutschen EU-
Ratsvorsitzes mit Usbekistan zur Etablierung eines Menschenrechtsdialo-
ges hervorgebracht?

42. Welche Kriterien werden bei der Fortsetzung der Gespräche mit Usbekistan
zur Erfolgskontrolle herangezogen?

43. Wann sind weitere Gespräch geplant, und wer wird auf usbekischer Seite an
ihnen voraussichtlich teilnehmen?

44. Auf welche Weise hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsident-
schaft die Aufnahme von Menschenrechtsdialogen mit den anderen Staaten
Zentralasiens vorbereitet, und welche Perspektiven sieht die Bundesregie-
rung dabei für die Zukunft?

45. Anhand welcher Kriterien soll der Erfolg der im Rahmen der EU-Zentral-
asienstrategie durchgeführten menschenrechtspolitischen Maßnahmen be-
wertet werden?

46. In welchem Umfang sollen die Maßnahmen der EU-Rechtsstaatsinitiative,
die Teil der EU-Zentralasienstrategie ist, von verwaltungs- und wirtschafts-
rechtlichen Aspekten auf Themen wie Strafrechtsreform, die Verbesserung
von Haftbedingungen und den Schutz politischer Freiheitsrechte ausge-
dehnt werden?

47. Inwiefern hat die Bundesregierung als EU-Ratspräsidentschaft den Wahl-
prozess in Turkmenistan begleitet?

48. Wie schätzt die Bundesregierung die weitere politische Entwicklung in
Turkmenistan im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechtslage
ein?

49. Welche politischen Perspektiven zeichnen sich seit der Amtsübernahme der
neuen Regierung Turkmenistans für das Land und die Zusammenarbeit
Turkmenistans mit der EU ab?

VI. Menschenrechts-Mainstreaming

50. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft unternommen, um die Überlegungen zu einem Beitritt der
Europäischen Union zur EMRK voranzubringen?

51. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung dabei unternommen, um
einen Beitritt auch für den Fall des Scheiterns der Wiederbelebung des EU-
Verfassungsvertrages zu ermöglichen?

52. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um den
gerichtlichen Rechtsschutz auf Europäischer Ebene für besonders grund-
rechtssensible Bereiche – insbesondere etwa im Bereich der polizeilichen
und justiziellen Zusammenarbeit – zu stärken?

53. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft unternommen, um die Einhaltung der Menschenrechte und
die Sicherstellung rechtsstaatlicher Verfahren auch im Rahmen der interna-
tionalen Terrorbekämpfung zu gewährleisten?
54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Auf-
klärung der Vorwürfe über illegale CIA-Flüge zu Geheimgefängnissen und

Drucksache 16/6370 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Überstellungen von Gefangenen in Länder, in denen ihnen Folter droht, auf-
zuklären?

55. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf die Ergeb-
nisse der Untersuchungen des Berichterstatters des Europarats, Dick Marty,
zur europäischen Verwicklung in die US-Aktivitäten zur Terrorbekämpfung
in Europa reagiert?

Was hat sie insbesondere getan, um Transporte von Menschen in Geheim-
gefängnisse oder in die Folter über deutsches oder europäisches Territorium
zu verhindern?

56. Welche der Empfehlungen, die in dem im Februar 2007 vom Abgeordneten
des Europäischen Parlaments, Claudio Fava, vorgelegten Bericht enthalten
waren, hat die Bundesregierung umgesetzt, und welche Maßnahmen hat sie
hierzu konkret ergriffen?

57. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Überstellungen von Terrorverdäch-
tigen nach Algerien auf Grundlage diplomatischer Zusicherung plant oder
durchführt, obwohl Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty Interna-
tional davor warnen, dass Terrorverdächtigen in Algerien Folter droht?

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Personen ein rechtsstaatli-
ches Verfahren erhalten, und insbesondere vor Folter oder erniedrigender
Behandlung geschützt werden?

58. Auf welche Weise hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsident-
schaft auf eine gemeinsame europäische Position zur Schließung des US-
Gefangenenlagers in Guantánamo Bay hingewirkt?

59. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
die derzeitige Praxis, Menschen mit Hilfe diplomatischer Zusicherungen in
Länder zu verbringen, in denen sie von Folter bedroht sind, zu verbessern?

60. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um wirksame
Überwachungs- und Rechenschaftsmechanismen zu etablieren, die sicher-
stellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei Maßnahmen zur Bekämp-
fung des Terrorismus die Menschenrechte wahren?

61. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um hin-
sichtlich der Terrorverdachtslisten der Vereinten Nationen und der Europäi-
schen Union rechtsstaatliche Grundsätze sicherzustellen?

VII. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

62. Was hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft unter-
nommen, damit die Vorschläge des Rates der Weisen möglichst bald in kon-
krete und effektive Reformmaßnahmen umgesetzt werden?

63. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung dabei erzielen?

64. Welche der im Bericht des Rates der Weisen genannten Reformvorschläge
hat die Bundesregierung dabei als besonders prioritär eingeschätzt?

65. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rats-
präsidentschaft unternommen, um die personellen und finanziellen Res-
sourcen des EGMR an die bestehenden Arbeitsbelastungen anzupassen?

66. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsi-
dentschaft ergriffen, um eine bessere und nachhaltige Umsetzung der Urtei-
le des EGMR in Europa und in Deutschland zu erreichen?

67. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsi-
dentschaft versucht, den Auf- und Ausbau der nationalen Klage- und Be-

schwerdemöglichkeiten in den Mitgliedstaaten des Europarates voranzu-
treiben?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/6370

68. Auf welche Weise hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ratspräsident-
schaft versucht, Russland zur Ratifikation des 14. Zusatzprotokolls zur Eu-
ropäischen Menschenrechtskonvention zu bewegen?

VIII. EU-Grundrechteagentur

69. Was hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur Errichtung der
EU-Grundrechteagentur sowie im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft
konkret veranlasst, um sicherzustellen, dass:

a) die EU-Grundrechteagentur auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt
wird und ein klar abgegrenztes, räumlich und sachlich beschränktes
Mandat erhält;

b) bei der EU-Grundrechteagentur keine Verdoppelung von Zuständig-
keiten gegenüber anderen Menschenrechtsgremien, insbesondere gegen-
über der Menschenrechtsarbeit des Europarates, erfolgt;

c) sich die Kooperation zwischen der EU-Grundrechteagentur mit dem
Europarat und anderen Menschenrechtsgremien ohne Reibungsverluste
vollzieht;

d) die EU-Grundrechteagentur eine schlanke Struktur erhält, keine unnöti-
gen finanziellen und personellen Ressourcen aufgewandt werden und
insbesondere keine neue Bürokratie aufgebaut wird;

e) die politische und sachliche Unabhängigkeit der EU-Grundrechteagentur
von den EU-Mitgliedstaaten und den anderen EU-Organen und Institu-
tionen gewährleistet wird?

IX. Menschenrechtsschutz in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

70. Was hat die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsident-
schaft unternommen, um bei EU-Missionen sicherzustellen, dass:

a) Grundkenntnisse des internationalen und regionalen Menschenrechts-
schutzes, Fähigkeiten zur praktischen Erkundung und Überwachung der
menschenrechtlichen Situation vor Ort einschließlich der Berichterstat-
tung über eventuelle Menschenrechtsverstöße sowie die Anwendung von
Verhaltensstandards zwischen dem an Auslandseinsätzen beteiligten
Personal wie gegenüber der Zivilbevölkerung als wesentliche Bestand-
teile in die Ausbildung des European Security and Defence College inte-
griert werden,

b) funktionstüchtige Menschenrechtskomponenten mit einem klaren und
starken Mandat im Zuge von EU-Missionen zum Einsatz kommen,

c) das EU-Missionspersonal zur Berichterstattung über beobachtete Men-
schenrechtsverletzungen durch Konfliktparteien verpflichtet wird,

d) etwaige Anschuldigungen gegen EU-Missionspersonal untersucht wer-
den und Informationen hierüber veröffentlicht werden?

71. Was sind die sachlichen Gründe dafür, dass die Bundesregierung für eine
Begleitung von EU-Missionen durch Menschenrechtsbeobachter unter-
stützt, während sie sich im Vorfeld der Abstimmung im Deutschen Bundes-
tag am 30. November 2006 ebenso wie die Koalitionsfraktionen von CDU/
CSU und SPD gegen die mandatsgebundene Begleitung VN-mandatierter
Friedensmissionen durch Menschenrechtsbeobachter ausgesprochen hat?

X. Menschenrechtspolitik in der Europäischen Nachbarschaftspolitik

72. Welche Menschenrechtskomponenten hat die Bundesregierung im Zuge der

Europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelt, und mit welchen Zielvor-
gaben auf nationaler und multinationaler Ebene wurden diese angewendet?

Drucksache 16/6370 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

73. Was hat die Bundesregierung unternommen, um im Gegenzug für die um-
fangreiche finanzielle Unterstützung im Rahmen des ENP-Aktionsplans
EU-Ägypten von Ägypten verbindliche und nachprüfbare Verbesserungen
im Bereich Menschenrechte, wie beispielsweise die Ratifizierung und
Umsetzung des Zusatzprotokolls zur VN-Anti-Folter-Konvention, einzu-
fordern?

74. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratsprä-
sidentschaft unternommen, um gegen die nur drei Wochen nach Annahme
des ENP-Aktionsplans EU-Ägypten vorgenommene Verfassungsänderung
in Ägypten zu demarchieren, welche wesentliche Teile der langjährig gel-
tenden Notstandsgesetze in die Verfassung aufnahm?

75. Wie hat die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft die
EU-Leitlinien zur Bekämpfung von Folter und Misshandlung zur Anwen-
dung gebracht?

76. Auf welchem Wege hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die Fort-
setzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Russland
eine deutliche Verbindung zur Beachtung der Menschenrechte in Russland
beinhaltet?

77. Welche Defizite im Bereich der Menschenrechte hat die Bundesregierung
dabei gegenüber der russischen Seite offen angesprochen, und wie gestalte-
ten sich die Reaktionen darauf?

78. Auf welche Weise hat die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit
Russland die russische Zivilgesellschaft eingebunden?

79. Welche Auswirkungen hat die Anwendung der EU-Leitlinie zum Schutz
von Menschenrechtsverteidigern in Russland angesichts der dortigen Be-
drohungen von kritischen Journalisten, der Einschränkung der Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen und der Einschränkungen der Demonstra-
tionsfreiheit gehabt?

80. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der im Auftrage des BMVg
(Bundesministerium der Verteidigung) vom Institut für Europäische Politik
(IEP) in diesem Jahr erstellten Studie zur Security Sector Reform auf dem
Westlichen Balkan, in der es heißt: „Die Weigerung der internationalen
Staatengemeinschaft, sich offen mit den informellen Machtstrukturen im
Kosovo auseinanderzusetzen, hat im Bereich des Aufbaus rechtsstaatlicher
Strukturen trotz der Existenz eines […] strafrechtlichen Normenkorsetts
[…] zu einem Zustand faktischer Recht- und Straflosigkeit geführt. […]
Flankiert wird diese Situation durch ein völlig ineffektives Zeugenschutz-
programm […].“?

81. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein effektiver Minderheiten-
schutz im Kosovo sichergestellt ist und auch nach Abzug der KFOR durch
kosovarische Behörden sichergestellt werden kann, und wie beurteilt die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzungen zum
„Scheitern des Aufbaus einer multiethnischen Gesellschaft im Kosovo“ in
der oben genannten Studie?

XI. Achtung der Menschenrechte an den EU-Außengrenzen

82. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um im Rah-
men der EU sicherzustellen, dass

a) bei den Einsätzen von FRONTEX die Rechte von Personen, die ein Asyl-
verfahren in der EU beantragen möchten oder Anspruch auf Flüchtlings-
schutz haben, gewahrt bleiben,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/6370

b) klare Regelungen für FRONTEX zur Rettung von in Seenot geratenen
Personen getroffen und umgesetzt werden,

c) es Regelungen gibt, die klären wer für aus Seenot zu rettende/gerettete
Personen zuständig ist,

d) Kapitäne und Schiffseigner, die Personen aus Seenot retten bzw. an Bord
nehmen, in allen Mitgliedstaaten straffrei bleiben, ohne dass dadurch
eventuell Beihilfe zur illegalen Migration ermöglicht wird,

e) die Menschenrechte von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Migranten in
Transitländern, mit denen die EU bei der Bekämpfung der irregulären
Migration zusammenarbeitet, nicht von den örtlichen Behörden verletzt
werden,

f) Angehörige von Drittstaaten, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU ha-
ben, sicher und unter menschenwürdigen Umständen in ihr Herkunfts-
land zurückkehren können,

g) durch das Konzept der sicheren Drittstaaten die Durchsetzung des die
Genfer Flüchtlingskonvention tragenden Gedankens der internationalen
Lastenteilung nicht dadurch gefährdet wird, dass die Vermutung der
Sicherheit von Drittstaaten nicht widerlegt werden kann,

h) eine Verbesserung der Qualität von Asylentscheidungen und der Ent-
scheidungen zur Anerkennungen als Flüchtlinge innerhalb der EU er-
reicht wird,

i) die Menschenrechte von irregulären Migranten in der EU, insbesondere
der Zugang zu ärztlicher Versorgung besser verwirklicht werden?

83. Wann wird es voraussichtlich zu einer Harmonisierung der Entscheidungs-
praxis der EU-Staaten im Hinblick auf den Status von irakischen Flüchtlin-
gen kommen, und wie wird dieser Status aussehen?

XII. Ächtung von Landminen und Streumunition

84. Welche zusätzlichen Anstrengungen hat die Bundesregierung im Rahmen
ihrer EU-Ratspräsidentschaft unternommen, um eine weltweit breitere Un-
terstützung bei der Bekämpfung von Anti-Personen-Minen zu erreichen?

85. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Rats-
präsidentschaft ergriffen, damit die EU ein deutliches Zeichen für eine Ver-
stärkung der Bemühungen zur Räumung von Landminen und Blindgängern
setzt?

86. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den in Oslo be-
gonnenen Prozess zum Verbot von Streumunition durch eine geschlossene
Position der EU zu unterstützen, die entsprechend den Beschlüssen des
Deutschen Bundestags die Begrenzung des Einsatzes regelt?

87. Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des in Oslo be-
gonnenen Verhandlungsprozesses zu einem Verbot von Streumunition?

88. Welche Positionierungen haben die einzelnen EU-Staaten in diesem Ver-
handlungsprozess?

Wo sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für einen Konsens auf EU-
Ebene?

Berlin, den 14. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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