BT-Drucksache 16/6343

Auswirkungen der Salzeinleitungen auf die Oberweser

Vom 11. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6343
16. Wahlperiode 11. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Katrin Göring-Eckardt, Jürgen Trittin,
Sylvia Kotting-Uhl, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Cornelia Behm,
Undine Kurth (Quedlinburg), Renate Künast, Fritz Kuhn
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auswirkungen der Salzeinleitungen auf die Oberweser

Die Kaliindustrie führt Salzabwassermengen entsprechend der Werra-Wasser-
führung in die Werra ein. Bis Ende 2006 war das Unternehmen Kali + Salz tech-
nisch noch nicht in der Lage, auch die Hochwassersituation der Werra auszunut-
zen. Anfang 2007 wurde eine neue Leitung am Werk Hattorf in Betrieb
genommen, die eine größere Salzwassermenge zur selben Zeit in die Werra
ableiten kann. Damit wurde eine technische Voraussetzung für die Ausnutzung
des genehmigten Grenzwertes auch bei höheren Wasserständen geschaffen.
Durch die geplante Abwasserpipeline soll das anfallende Niederschlagswasser
– derzeit schon bis zu 700 000 Kubikmeter pro Jahr – zum Standort Hattorf
überführt werden und nach Verwendung und Aufsalzung im Produktionsprozess
in die Werra beziehungsweise in den Plattendolomit eingeleitet werden.

Da die Einleitungen den Pegel der Fulda nicht einbeziehen, kann es passieren,
dass die stark aufgesalzene Werra mit großer Wassermenge auf die Fulda mit
einer wesentlich niedrigeren Durchflussmenge trifft. Bereits in den letzten Jah-
ren kam es wiederholt zu Situationen, in denen die Durchflussmengen der Werra
deutlich über denen der Fulda lagen. Die erhöhte Salzkonzentration würde sich
dann auch auf die Wasserqualität der Oberweser auswirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welche Gewässergüteklasse wird die Oberweser derzeit eingestuft?

2. Könnte eine erhöhte Salzfracht der Oberweser zu einer Verschlechterung
gemäß Wasserrahmenrichtlinie führen?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die erhöhte Salzfracht der Oberweser vor
dem Hintergrund des Verschlechterungsverbotes der Wasserrahmenricht-
linie?

4. Welche rechtlichen Konsequenzen könnte eine Missachtung des Verschlech-
terungsverbotes haben?
5. Warum erfolgt bisher keine Einbeziehung des Fulda-Pegels in die Salzlast-
steuerung, obwohl die Verbesserung der Salzbelastung der Oberweser Ziel
des Bund-Länder-Abkommens vom 3. Juni 1993 war?

Drucksache 16/6343 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Werden Alternativen geprüft beziehungsweise berücksichtigt, die eine zu
erwartende drastische Verschlechterung der Weser im Hinblick auf die öko-
logische Situation und die negativen Folgewirkungen – vom Trinkwasser bis
zum Tourismus – vermeiden können?

7. Welche Auswirkungen sind für Flora und Fauna der Oberweser zu erwarten?

Berlin, den 11. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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