BT-Drucksache 16/6245

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/4938

Vom 21. August 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6245
16. Wahlperiode 21. 08. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch und der Fraktion DIE LINKE.

Unzulänglichkeiten bei der Software A2LL der Bundesagentur für Arbeit
Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 16/4938

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Stand der Erarbeitung einer Regelung zur Erstattung der den
Krankenkassen durch fehlerhafte Meldungen und Beitragszahlungen ent-
standenen Mehraufwendungen (Antwort zu Frage 1)?

2. Was konkret bedeutet die Aussage: „… die Software A2LL (bildet) das Bei-
trags- und Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den
Krankenkassen im Wesentlichen zutreffend ab.“ (Antwort zu Frage 2)?

Was heißt in diesem Zusammenhang „im Wesentlichen zutreffend“?

Welche Regelung/en des Verfahrens wird/werden nicht oder nicht zutref-
fend abgebildet?

3. Liegen der Bundesagentur nunmehr aktuellere Zahlen zu der durch A2LL
verursachten Schadenshöhe vor?

4. Wie hoch war der ursprüngliche Festpreis für die Software A2LL, auf den
sich der Nachlass von 5 Mio. Euro bezieht (Antwort zu Frage 7)?

5. Bleibt die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei ihrer Auffassung, keine wei-
teren Berechnungen zur Bezifferung der Schadenshöhe anzustellen, auch
wenn weitere Fehler auftreten?

6. Wie viele ALG-II-Beziehende haben aufgrund der fehlerhaften Software in
den Jahren 2006 und 2007 kein bzw. verspätet Geld erhalten?

In wie vielen Fällen mussten im selben Zeitraum Auszahlungen per Scheck
oder bar vorgenommen werden?

7. Wurde der Softwarefehler, der bei der Berechnung der Höhe des Zuschlags
nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im IT-Verfahren
A2LL aufgetreten ist, behoben?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird das erfolgen?

8. Trifft es zu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zuschläge in
gesonderten Microsoft-Excel-Tabellen errechnen mussten?

9. Welchen personellen Mehraufwand hat diese Fehlfunktion der Software

A2LL bei der Leistungsgewährung in den Arbeitsgemeinschaften verur-
sacht?

10. Warum hat sich die Verfügbarkeit des Dialogverfahrens A2LL im Jahr 2006
um 1,4 Prozent verringert, und welche Auswirkungen hatte dies?

Drucksache 16/6245 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
11. Wie wird gesichert, dass ohne zeitliche Verzögerung die Anträge der Betrof-
fenen bearbeitet werden bzw. sie ihre Leistungen rechtzeitig erhalten, wenn
die Bundesagentur für Arbeit davon ausgeht, dass das Verfahren A2LL zeit-
weise nicht verfügbar sein wird?

12. Warum erfolgte keine vertragliche Vereinbarung der Verfügbarkeit des Ver-
fahrens A2LL?

13. Wer ist innerhalb der BA für die Verfügbarkeit des Verfahrens A2LL verant-
wortlich?

14. Wann werden die Wartungsarbeiten für die Software A2LL durchgeführt?

Ist gesichert, dass diese nicht zu einer geringeren Verfügbarkeit des Verfah-
rens A2LL führen?

15. Gibt es Vorstellungen, durch eine Veränderung der Architektur die Laufzei-
ten für die Software A2LL zu erhöhen?

16. Verfügen alle ARGEn seit Juni 2007 über den operativen Datensatz?

Wenn nein, warum nicht?

17. Können die ARGEn über den operativen Datensatz von sich aus Einzelaus-
wertungen vornehmen?

Berlin, den 20. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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