BT-Drucksache 16/6075

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/1267- Einsetzung einer Enquete-Kommission "Ethik, Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assistenz (Heim-Enquete)" 2. zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/3696- Heimbericht im Bundestag diskutieren - Missstände offenlegen und bekämpfen

Vom 12. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6075
16. Wahlperiode 12. 07. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

1. zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1267 –

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Ethik, Recht und Finanzierung des
Wohnens mit Assistenz (Heim-Enquête)“

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Dr. Lothar
Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3696 –

Heimbericht im Bundestag diskutieren – Missstände offenlegen und
bekämpfen

A. Problem

In ihren Anträgen vom April bzw. November 2006 greift die Fraktion
DIE LINKE. Aspekte des Wohnens mit Assistenz- bzw. Pflegebedarf auf. Der
Antrag auf Drucksache 16/1267 fordert zur umfassenden Untersuchung der
Problematik die Einsetzung einer Enquete-Kommission, während der Antrag
auf Drucksache 16/3696 die offizielle Zuleitung des Ersten Heimberichts der
Bundesregierung an den Bundestag sowie eine Debatte zu den Inhalten des
Berichts erreichen möchte.

Im Zuge der Föderalismusreform wurde mit dem Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes vom 28. August 2006 das Heimrecht aus der „öffentlichen
Fürsorge“ im Sinne des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes herausge-
nommen. Seither fallen jene Regelungen des Heimgesetzes, die öffentlich-recht-
licher Natur sind, in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Soweit das Heimgesetz demgegenüber den Heimvertrag regelt, besteht nach wie
vor eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Bislang hat
noch kein Bundesland ein eigenes Heimgesetz erlassen.

Drucksache 16/6075 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

1. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/1267 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

2. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/3696 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme der genannten Anträge.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6075

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

1. den Antrag auf Drucksache 16/1267 abzulehnen,

2. den Antrag auf Drucksache 16/3696 abzulehnen.

Berlin, den 5. Juli 2007

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kerstin Griese
Vorsitzende

Markus Grübel
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

Drucksache 16/6075 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Markus Grübel, Angelika Graf (Rosenheim), Ina Lenke,
Jörn Wunderlich und Britta Haßelmann

I. Überweisung der Vorlagen

Der Antrag auf Drucksache 16/1267 wurde in der 37. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2006 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung und dem Rechtsausschuss, dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Gesund-
heit, dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 16/3696 wurde in der 79. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Februar 2007 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
federführenden Beratung und dem Ausschuss für Gesund-
heit sowie dem Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
1. Antrag auf Drucksache 16/1267

In dem Antrag auf Drucksache 16/1267 fordert die Fraktion
DIE LINKE. die Einsetzung einer Enquete-Kommission
„Ethik, Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assistenz
(Heim-Enquête)“. Zur Begründung wird ausgeführt, Woh-
nen und Leben mit Assistenz sei für viele Menschen eine all-
tägliche Realität. Heime, Anstalten und ähnliche Großwohn-
einrichtungen stellten sich jedoch im Bewusstsein der
Bevölkerung als wenig attraktiv dar und stießen auch im
praktischen Leben zunehmend an die Grenzen ihrer Leis-
tungsfähigkeit. In dem Antrag vom 21. April 2006 heißt es
weiter, da im Zusammenhang mit der Föderalismusreform
von der Absicht die Rede sei, alle Heimgesetzgebungs-
kompetenzen auf Länderebene zu verlagern, bestünden be-
trächtliche Befürchtungen, dass es dadurch zu großen Unter-
schieden in Qualitätsstandards, Ausstattungsmerkmalen und
Zugangsmöglichkeiten zu assistiertem Wohnen komme. Der
Bundestag solle deshalb eine Enquete-Kommission einrich-
ten, um die ethischen, rechtlichen und finanziellen Fragen
des assistierten Wohnens in all seinen unterschiedlichen Er-
scheinungsformen zu klären und Vorschläge für Entschei-
dungen zu unterbreiten.

2. Antrag auf Drucksache 16/3696

In dem Antrag auf Drucksache 16/3696 beanstandet die
Fraktion DIE LINKE. dass die Bundesregierung ihren im
Oktober 2006 veröffentlichen Ersten Heimbericht nicht offi-
ziell an den Deutschen Bundestag übermittelt hat. In dem
Heimbericht sei erwähnt, auf diese offizielle Weiterleitung
werde verzichtet, da nach der Föderalismusreform das
Heimrecht nicht mehr in Bundeskompetenz liege. Das
Heimgesetz gelte jedoch einschließlich der in § 22 genann-
ten Berichtspflicht an die gesetzgebenden Organe so lange
fort, bis die Länder eigene Heimgesetze beschlossen hätten.
Dies sei bisher nicht der Fall.

Der Antrag führt weiter aus, der Heimbericht weise auf Qua-
litätsmängel in unterschiedlichen Bereichen des Heimge-

schehens sowie in verschiedenen Schweregraden hin. Reprä-
sentative Daten dazu lägen jedoch nicht vor. Auch einer
jährlichen Prüfung würden nicht alle Heime unterzogen, ob-
wohl dies in § 15 des Heimgesetzes gesetzlich vorgeschrie-
ben sei. Internationale Verbände kritisierten bereits die sehr
unbefriedigenden Zustände in deutschen Pflegeheimen und
große soziale Verbände dokumentierten immer wieder, dass
sich die Situation in vielen Heimen nicht verbessert habe und
Pflegebedürftige – häufig aus Personalmangel – menschen-
unwürdig behandelt würden.

Der Antrag fordert, den Bericht über die Situation der Heime
und der Betreuung ihrer Bewohner entsprechend § 22 des
Heimgesetzes dem Deutschen Bundestag offiziell zuzuleiten
und hierüber eine ausführliche Debatte im Bundestag zu füh-
ren. Außerdem solle die Bundesregierung in absehbarer Zeit
Maßnahmen zur Überwindung struktureller Mängel in Hei-
men vorlegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Antrag auf Drucksache 16/1267

Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und So-
ziales und der Ausschuss für Gesundheit haben jeweils in
ihren Sitzungen am 4. Juli 2007 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 30. Sitzung am 31. Januar 2007 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolge-
abschätzung hat in seiner 14. Sitzung am 28. Juni 2006 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

2. Antrag auf Drucksache 16/3696

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 59. Sitzung am
4. Juli 2007 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 37. Sitzung am 12. Juni 2007 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags empfohlen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6075

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend

1. Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen in seiner 38. Sitzung am 4. Juli 2007
abschließend beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/1267. Er emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
16/3696.

2. Inhalt der Ausschussberatung

Die Fraktion DIE LINKE. führte aus, der Antrag auf Druck-
sache 16/1267 fordere die Einsetzung einer Enquete-Kom-
mission, um ethische, rechtliche und auch finanzielle Fragen
des assistierten Wohnens – stationär, teilstationär, ambulant
– zu klären und Vorschläge für Entwicklung und Entschei-
dungen zu erarbeiten. Die Kommission solle alternative
Konzepte offener Wohnformen besonders im Blick halten,
die Auswirkungen der Föderalismusreform beachten und
über ihre Arbeitsergebnisse berichten. Die Kritik am System
der Heimunterbringung bestehe bereits seit langem und die
Zufriedenheit der Heimbewohner nehme ab. Gleichzeitig
werde der Wunsch, auch bei hohem Assistenzbedarf zu Hau-
se zu bleiben – daheim statt ins Heim – immer lauter artiku-
liert. Es müsse in unserem Sozialstaat möglich sein, dies um-
zusetzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde
die Zahl der assistenzbedürftigen Personen deutlich steigen.
Daher sei es sinnvoll, bereits jetzt eine solche Kommission
einzusetzen, um entsprechende Konzepte zu entwickeln.

Zu dem Antrag auf Drucksache 16/3696 betonte die Fraktion
DIE LINKE., nach § 22 des Heimgesetzes sei der Heim-
bericht dem Bundestag zuzuleiten. Dies habe die Bundes-
regierung bislang mit dem Argument abgetan, durch die Fö-
deralismusreform sei die Zuständigkeit für das Heimrecht
vom Bund auf die Länder übergegangen. Dies sei jedoch
falsch, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Drucksache 16/4847 nunmehr auch klargestellt habe.
Dort werde deutlich ausgeführt, dass mit der Änderung des
Artikels 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes die Zuständig-
keit nicht vollständig übergegangen sei, sondern Teile des
Heimrechts in der Kompetenz des Bundes verblieben. Wei-
ter werde in dieser Antwort darauf hingewiesen, dass die
Länder noch keine eigenen Heimgesetze vorgelegt hätten.
Zwischen der Entscheidung, Teile der Kompetenz an die
Länder abzugeben, und dem tatsächlichen Vorliegen von
Landesgesetzen dürfe es jedoch keinen rechtsfreien Raum
geben. Aus diesem Grunde sei auch der Heimbericht ent-
sprechend den gesetzlichen Vorschriften dem Bundestag of-
fiziell zuzuleiten, damit eine Diskussion über dessen Ergeb-
nisse geführt werden könne. Auf Seite 2 des Heimberichts
führe die Bundesregierung zusammenfassend aus, die Qua-
lität der stationären Versorgung sei erheblich besser als es
öffentliche Debatten vermuten ließen und gute Pflege werde
in den Heimen grundsätzlich praktiziert. Auf Seite 13 heiße

es allerdings auch, dass repräsentative Daten zu Qualitäts-
mängeln bisher nicht vorlägen und nicht alle Heime jährlich
überprüft würden. Auf Seite 214 werde schließlich ausge-
führt, die Ergebnisse der turnusmäßigen Qualitätsprüfungen
offenbarten nach wie vor erhebliche Mängel, wobei aller-
dings keine genaue Quantifizierung möglich sei.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die vorgelegten An-
träge der Fraktion DIE LINKE. behandelten bedeutsame
Themen und grundsätzlich berechtigte Anliegen. Dennoch
könne die Fraktion der CDU/CSU diesen Anträgen nicht zu-
stimmen. Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass die Födera-
lismusreform die Zuständigkeit für die wesentlichen Teile
des Heimrechts auf die Länder übertragen habe. Beim Bund
verbleibe lediglich das Heimvertragsrecht als Teil des bür-
gerlichen Rechts, und die Einsetzung einer auf diese Thema-
tik beschränkten Enquete-Kommission sei nicht sinnvoll. In
den Ländern werde derzeit sehr intensiv an Landesheim-
gesetzen gearbeitet. Außerdem habe der Runde Tisch Pflege
bereits Handlungsfelder aufgezeigt und Handlungsempfeh-
lungen gegeben. Es wäre jetzt an der Zeit, diese Empfehlun-
gen umzusetzen und nicht in einer Enquete-Kommission das
Thema erneut zu diskutieren. Schließlich habe sich die Koa-
lition auf Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Pflegever-
sicherung geeinigt. Hier würden Teile der Anliegen bereits
aufgegriffen und die Gesetzgebung werde vorbereitet.

Die Fraktion der FDP erläuterte zu dem Antrag auf Druck-
sache 16/1267, dass Struktur und Finanzierung der Leistun-
gen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
der Überarbeitung bedürften. In der Pflege müsse die Trans-
parenz über die Qualität der Leistungen erhöht werden. Eine
Enquete sei jedoch der falsche Weg, um der Dringlichkeit
des Handlungsbedarfes angemessen nachzukommen. Eine
bis zum Ende der Legislaturperiode angesetzte Enquete-
Kommission schiebe die drängenden Probleme auf die lange
Bank. Entscheidungen könnten so lediglich in Form von
Minimalkonsensen getroffen werden. Allenfalls wären Leis-
tungsausweitungen bei ungelösten Finanzierungsverantwor-
tungen bzw. Finanzierungsgrundlagen zu erwarten.

Zu dem Antrag auf Drucksache 16/3696 befürwortete die
Fraktion der FDP grundsätzlich eine Debatte über die Situa-
tion in deutschen Heimen. Die öffentliche Meinung über
Pflegeheime sei schockierend. Die Qualität der stationären
Versorgung sei aber erheblich besser als es die öffentlich ge-
führten Debatten und einzelne Berichte vermuten ließen.
Gute Pflege und Betreuung sei möglich und werde in den
Heimen grundsätzlich auch praktiziert. Die Fraktion der
FDP hielt diese Aussagen des Antrags der Fraktion DIE
LINKE. in ihrer Pauschalität für genauso wenig zielführend
wie reißerische Presseberichte über Vernachlässigung. Viel-
mehr müsse die Realität nüchtern betrachtet werden, um
dann die Konsequenzen daraus zu ziehen.

Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen des
Vertreters der Fraktion der CDU/CSU an und wies zur Situ-
ation von betreuten Personen ergänzend darauf hin, dass im
Jahr 2005 mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsge-
setz und mit der Verbesserung der Qualität in der Altenpfle-
geausbildung bereits wichtige Schritte getan worden seien.
Angesichts der veränderten Rechtslage nach der Föderalis-
musreform sei es darüber hinaus nicht mehr sinnvoll, den
Heimbericht noch im Deutschen Bundestag zu diskutieren.
Zwar sei es richtig, dass das Bundesrecht fortgelte, solange

Drucksache 16/6075 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

kein Bundesland ein eigenes Gesetz vorlege. Auch bedauer-
ten es alle Fraktionen in diesem Fachausschuss, dass die
Kompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen
sei. Es mache jedoch keinen Sinn, den Heimbericht im Bun-
destag zu diskutieren, ohne die Möglichkeit zu besitzen, aus
diesem Bericht Schlussfolgerungen zu ziehen. Hierdurch
würden möglicherweise Erwartungen geweckt, die man
nicht erfüllen könne. Weiterhin kritisierte die Fraktion der
SPD, dass der Antrag auf Drucksache 16/3696 suggeriere,
der Bundestag wolle das Thema nicht behandeln, weil der
Heimbericht im Wesentlichen Missstände aufdecke. Dies sei
jedoch nicht richtig. Der Heimbericht sei sehr viel differen-
zierter und das Thema Missstände sei nur ein untergeordne-
tes.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte zu
dem Antrag auf Drucksache 16/1267, grundsätzlich sei sie
der Auffassung, dass die Bundesebene zum Thema Selbst-
bestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen
und sozialen Leben für pflegebedürftige Menschen und
Menschen mit Behinderung noch einiges auf den Weg brin-
gen müsse. Dem vorgelegten Antrag könne man allerdings
nicht zustimmen, weil bereits ein ganzes Paket von Hand-
lungsempfehlungen aus den Aufträgen der letzten Legis-
laturperiode vorliege. Es sei wünschenswert, jetzt an der
Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen zu arbeiten.
Demgegenüber sei es nicht erforderlich, erneut eine En-
quete-Kommission einzusetzen, die dann erst in einem län-
geren Prozess Ergebnisse entwickele.

Mit Blick auf den Antrag auf Drucksache 16/3696 bean-
standete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bislang
habe sich die Bundesregierung geweigert, den Heimbericht
an die Länder weiterzugeben. Auf der anderen Seite werde
jedoch damit argumentiert, dass das Heimrecht an die Län-
der gegangen sei. De facto sei dies derzeit allerdings nicht
der Fall, weil das Bundesrecht weiterhin gelte. Die Länder
hätten zwar lange beraten, seien jedoch noch zu keinen
Ergebnissen gelangt. Deshalb müsse entweder die Bundes-
regierung aufgrund ihrer fortbestehenden Kompetenz jetzt
handeln und die Erkenntnisse des Heimberichtes umsetzen

oder sie müsse den Bericht wegen der auf die Länder über-
gegangenen Kompetenz offiziell an diese weiterleiten. Es
passiere jedoch weder das eine noch das andere. Deshalb
teile die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem
Punkt die Kritik des vorgelegten Antrags und auch den An-
satz, dieses Thema in die parlamentarische Debatte zu brin-
gen. Problematisch sei allerdings, dass der Antrag sich aus-
schließlich auf die Missstände beziehe. Natürlich müsse die
Problematik der Missstände in Heimen diskutiert werden.
Der Heimbericht gehe jedoch auf viele verschiedene Facet-
ten des Lebens in einem Heim ein und nicht nur auf die Miss-
stände.

Der Vertreter der Bundesregierung berichtete, für heimrecht-
liche Regelungen der Länder sei eine Arbeitsgruppe aus sie-
ben Sozialressorts der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-An-
halt und Schleswig-Holstein eingerichtet worden. Mit dem
Vorliegen von Ergebnissen werde Ende Oktober gerechnet.
Die Mitglieder dieses Fachausschusses seien über den Heim-
bericht informiert, da er jedem Ausschussmitglied zugegan-
gen sei. Darüber hinaus habe das BMFSFJ den Bericht als
Online-Publikation zur Verfügung gestellt und auch die Län-
der darüber informiert. Der Bericht sei mit den Ländern und
den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt. Tatsächlich gelange
man zu einer schiefen Einschätzung, wenn man die in dem
Bericht durchaus enthaltenen kritischen Anmerkungen für
die gesamte Wirklichkeit halte. Ein Ergebnis der Analyse
dieses Berichts sei, dass sich die Situation durchaus verbes-
sert habe. Die allgemeine Aussage, Heimbewohner würden
immer unzufriedener, sei nicht durch Fakten begründet, son-
dern lediglich eine Einschätzung. Wer sich mit der Situation
der Heime tatsächlich auseinandersetze, werde spätestens
dann zu einem differenzierten Urteil gelangen, weil in den
Heimen Tag für Tag auch hervorragende Arbeit geleistet
werde. Pauschale Aussagen über angeblich skandalöse Ver-
hältnisse seien völlig unverantwortlich. Allerdings bestün-
den sicherlich Notwendigkeiten, die Situation weiter zu ent-
wickeln. Daran werde bereits gearbeitet.

Berlin, den 5. Juli 2007

Markus Grübel
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Ina Lenke
Berichterstatterin

Jörn Wunderlich
Berichterstatter

Britta Haßelmann
Berichterstatterin

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