BT-Drucksache 16/6072

Unterrichtungspraxis der Bundesregierung über Auslandseinsätze der Spezialkräfte der Bundeswehr

Vom 11. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6072
16. Wahlperiode 11. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Diether Dehm,
Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Dr. Norman Paech
und der Fraktion DIE LINKE.

Unterrichtungspraxis der Bundesregierung über Auslandseinsätze
der Spezialkräfte der Bundeswehr

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz trat am 18. März 2005 in Kraft, nachdem
nahezu elf Jahre zuvor das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil
(BVerfGE 90, 286 ff.) vom 12. Juli 1994 festgestellt hatte, jeder Einsatz bewaff-
neter deutscher Streitkräfte bedürfe der – grundsätzlich vorherigen – konstitu-
tiven Zustimmung des Deutschen Bundestages (Parlamentsvorbehalt). Das
Parlamentsbeteiligungsgesetz dient dem Zwecke, die Streitkräfte der Bundes-
republik Deutschland unter parlamentarische Kontrolle zu stellen, um auf diese
Weise eine Alleinverfügung dieses wirkungsmächtigen Instrumentariums durch
die Exekutive auszuschließen.

Das Parlamentsbeteiligungsgesetz legt „Form und Ausmaß“ (§ 1 Grundsatz) der
parlamentarischen Beteiligung fest. Konkret werden in § 3 Abs. 2 sieben Infor-
mationskriterien als Mindestanforderung formuliert: „Einsatzauftrag“, „Einsatz-
gebiet“, „rechtliche Grundlagen des Einsatzes“, „Höchstzahl der einzusetzenden
Soldaten“, „Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte“, „geplante Dauer des
Einsatzes“ sowie „voraussichtliche Kosten und die Finanzierung“. Paragraph 6
Abs. 1g des Parlamentsbeteiligungsgesetz beschreibt die „Unterrichtungspflicht“
der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag. Danach besteht eine regel-
mäßige Unterrichtungsverpflichtung „über den Verlauf der Einsätze und über
die Entwicklung im Einsatzgebiet“.

Die Unterrichtungspraxis der Bundesregierung über Auslandseinsätze der Spe-
zialkräfte der Bundeswehr (KSK und/oder SEK) weicht indessen in Quantität
(Kreis der Unterrichteten und Häufigkeit der Unterrichtungen) und Qualität (Be-
schaffenheit der Information) erheblich von der sonstigen Unterrichtungspraxis
über Einsätze der Bundeswehr ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass entgegen dem Wortlaut des § 6
Abs. 1 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
„(1) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag regelmäßig über den
Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet.“

über Einsätze der Spezialkräfte (Kommando Spezialkräfte und Spezialisierte
Einsatzkräfte Marine) weder alle Abgeordneten des Bundestages, noch alle
Mitglieder des Verteidigungsausschusses informiert werden, sondern nur
eine punktuelle Information („Besonderes Unterrichtungsverfahren“) der

Drucksache 16/6072 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Obleute, der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden des Vertei-
digungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses sowie die Fraktions-
chefs über die Obleute erfolgt?

Berlin, den 11. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.