BT-Drucksache 16/6069

Initiative der Bundesregierung zur Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter

Vom 11. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6069
16. Wahlperiode 11. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang
Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Initiative der Bundesregierung zur Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter

Am 10. Mai 2007 debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. zur Änderung des Gesetzes zur
Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege
(2. NS-AufhGÄndG).

Ziel des Gesetzentwurfes ist die Rehabilitierung weiterer Opfer der nationalso-
zialistischen Militärjustiz zu erreichen. Denn nach mehr als 60 Jahren werden
Personen, die als Kriegsverräter durch die NS-Militärjustiz verurteilt wurden,
noch immer nicht ohne Einzelfallprüfung als Opfer der NS-Diktatur anerkannt.

Die NS-Justiz subsumierte unter dem Straftatbestand Kriegsverrat u. a. das Ver-
raten deutscher Angriffspläne, das Knüpfen konspirativer Auslandskontakte,
den Versuch, Jüdinnen und Juden das Leben zu retten, die Kontaktaufnahme zu
sowjetischen Kriegsgefangenen oder die Unterstützung des Widerstandes.

Weder die rot-grüne noch die schwarz-rote Bundesregierung waren bisher in der
Lage, in den Katalog des § 2 Nr. 3 NS-AufhG den Straftatbestand des Kriegs-
verrates aufzunehmen.

Im Rahmen der Ausstellungseröffnung „Was damals Recht war“ am 21. Juni
2007 in Berlin, signalisierte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries,
diese Problematik aufzugreifen. Sie erklärte: „Ich meine, dass die Studie [Anm.
des Fragestellers; Studie von Wolfram Wette] dem Gesetzgeber Anlass geben
sollte, neu darüber zu diskutieren, ob man nicht auch die Verurteilungen wegen
Kriegsverrats pauschal aufheben sollte“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Äußerung der Bundesjustizministerin (bitte
begründen)?

2. Teilt die Bundesregierung das Ansinnen der Bundesjustizministerin?

Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

3. Gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Vorstoß von Brigitte Zypries

unter den Koalitionspartnern in der Bundesregierung?

Wenn ja, worin liegen diese im Einzelnen begründet?

4. Wurde im Vorfeld, d. h. vor der Äußerung der Bundesministerin der Justiz,
dieses Thema in der Regierung beraten oder diskutiert?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 16/6069 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Erarbeitet die Bundesregierung bereits eine entsprechende Gesetzesände-
rung?

Wenn ja, wie weit sind die Arbeiten vorangeschritten?

6. Welche konkreten Schritte wurden seit der Äußerung der Bundesministerin
durch die Bundesregierung oder das Justizministerium unternommen, um
eine Gesetzesänderung oder die Einführung eines neuen Gesetzes vorzuneh-
men?

7. Zu welchem Zeitpunkt können Arbeitsergebnisse der Ministerin und/oder der
Bundesregierung dem Parlament vorgelegt werden?

8. Plant die Bundesregierung den Gesetzänderungsentwurf der Fraktion DIE
LINKE. zu übernehmen oder diesem ihre Zustimmung zu geben und in den
Koalitionsfraktionen um Unterstützung zu werben?

Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Bezug auf die Änderung
des NS-AufhG Eile geboten ist, da es politisch nicht hinnehmbar ist, auch
über 60 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur noch immer nicht alle Opfer
dieser rehabilitiert wurden?

Berlin, den 11. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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