BT-Drucksache 16/6068

Koordination militärischer Operationen von ISAF und OEF

Vom 11. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6068
16. Wahlperiode 11. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Diether Dehm,
Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Katrin Kunert, Dr. Norman Paech
und der Fraktion DIE LINKE.

Koordination militärischer Operationen von ISAF und OEF

Seit Ende 2001 beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an den Militär-
interventionen International Security Assistance Force (ISAF) und Operation
Enduring Freedom (OEF). Während OEF den Auftrag hat, mutmaßliche Terro-
risten zu jagen, ist das Mandat des ISAF-Einsatzes auf die Verbesserung der all-
gemeinen Sicherheitslage ausgerichtet. Inzwischen ist durch die territoriale
Ausweitung und Neuauslegung des ISAF-Mandats die Unterscheidung von
OEF und ISAF vor Ort für die afghanische Bevölkerung zunehmend nicht mehr
möglich.

Beide Militärmissionen können sich unter bestimmten Bedingungen gegenseitig
Unterstützung leisten, z. B. bei der Luftunterstützung oder durch die Überlas-
sung von Aufklärungsinformationen. Der Posten des Stellvertretenden Kom-
mandeurs für Sicherheitsoperationen im ISAF-Führungsstab ist gleichzeitig für
die Koordination von OEF-Operationen zuständig.

Die Öffentlichkeit wurde allerdings bislang von der Bundesregierung weder in
Bezug auf ganz Afghanistan noch in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich des
deutschen ISAF-Kontingents im Regionalkommando Nord über die praktische
Zusammenarbeit von OEF und ISAF informiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für die Durchführung
von ISAF und den Schutz der Zivilbevölkerung wichtig ist, das sowohl das
ISAF Hauptquartier als auch die Regionalkommandos über Operationen im
Rahmen von OEF in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich informiert wer-
den?

2. Wenn ja, kann dies derzeit in Afghanistan gewährleistet werden?

3. Welche Dienststellen der NATO in Brüssel sind mit der Koordination und
Abstimmung von Operationen im Rahmen von ISAF und OEF betraut?

4. Werden der ISAF-Kommandeur oder andere Dienststellen im ISAF-Haupt-
quartier über OEF-Operationen vorab informiert?

5. Wenn nicht, warum wird dies nicht als notwendig erachtet?

6. Wenn ja, über wie viele OEF-Operationen in den vier Regionalkommandos
wurde ISAF bislang informiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regional-
kommando und Zeitpunkt der Information)?

Drucksache 16/6068 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Verfügen der ISAF-Kommandeur oder ihm untergeordnete Dienststellen
über ein Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung von OEF-Ope-
rationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich?

8. Wenn nicht, warum wird dies nicht als notwendig erachtet?

9. Wenn ja, wie häufig wurde davon bereits Gebrauch gemacht (bitte aufge-
schlüsselt nach Jahren und den betroffenen Regionalkommandos)?

10. Wird der Kommandeur des Regionalkommandos Nord vom ISAF-Haupt-
quartier oder durch SHAPE (Supreme Headquarters Allied Powers Europe)
in Belgien über geplante Operationen im Rahmen von OEF in seinem Zu-
ständigkeitsbereich informiert?

Wenn ja, durch wen, und zu welchem Zeitpunkt?

11. Wird der Kommandeur des Regionalkommandos Nord direkt durch die
OEF-Soldaten über geplante Operationen in seinem Zuständigkeitsbereich
informiert?

12. Wenn ja, wie häufig war dies bisher der Fall (bitte nach Jahren aufgeschlüs-
selt)?

13. Wie häufig haben OEF-Einheiten im Zuständigkeitsbereich des Regional-
kommandos Nord Operationen durchgeführt (bitte nach Jahren aufge-
schlüsselt)?

14. An wie vielen dieser Operationen waren ISAF-Soldaten beteiligt und in
welcher Funktion bzw. mit welchen Aufgaben betraut (z. B. durch tech-
nisch-logistische Unterstützungsleistungen)?

15. Über wie viele dieser Operationen wurde der Regionalkommandeur seit
2005 informiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

16. Welche Möglichkeiten stehen dem Kommandeur des Regionalkommandos
Nord zur Verfügung, um Operationen von OEF-Einheiten seinem Zustän-
digkeitsbereich zu untersagen oder zu unterbinden?

17. In welchen Fällen hat der Kommandeur des Regionalkommandos Nord da-
von Gebrauch gemacht?

18. Welche rechtlichen Vorgaben und Richtlinien regeln diese Möglichkeiten
oder auch Nichtmöglichkeiten zur Unterbindung von Operationen anderer
bewaffneter Verbände, wo ist dies schriftlich fixiert und wie ist der genaue
Wortlaut?

19. Wie viele Luftunterstützungsoperationen wurden unter ISAF-Kommando
seit Juli 2006 in Afghanistan durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Regio-
nalkommando und Monaten)?

20. Wie viele dieser Luftunterstützungsoperationen erfolgten für

a) ISAF-Operationen,

b) OEF-Operationen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Regionalkom-
mando und Monaten)?

21. Aufgrund welcher Bestimmungen können ISAF-Einheiten an militärischen
Operationen der OEF teilnehmen bzw. diese unterstützen?

22. Wie häufig hat ISAF seit Juli 2006 Luftunterstützung durch OEF-Einheiten
beantragt und wie häufig erfolgte die Luftunterstützung (bitte aufgeschlüs-
selt nach Regionalkommando und Monaten)?

Berlin, den 11. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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