BT-Drucksache 16/6010

Unterstützungsleistung der Bundeswehr beim G8-Gipfel

Vom 5. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6010
16. Wahlperiode 05. 07. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Christian Ahrendt, Elke Hoff, Dr. Rainer
Stinner, Dr. Max Stadler, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn),
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Unterstützungsleistungen der Bundeswehr beim G8-Gipfel

Vom 6. Juni 2007 bis zum 8. Juni 2007 fand in Heiligendamm (Mecklenburg-
Vorpommern) unter deutschem Vorsitz das jährliche Gipfeltreffen der acht gro-
ßen Industriestaaten (G8) statt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dafür
Amtshilfe durch die Bundeswehr beantragt. Soldatinnen und Soldaten der Bun-
deswehr haben Amtshilfe geleistet. Laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“
(FAZ) vom 21. Juni 2007 wurden Spähwagen vom Typ FENNEK mit „Auf-
klärungskapazität“ eingesetzt. Des Weiteren berichtet die „FAZ“, dass ein ein-
gesetztes TORNADO-Flugzeug am 5. Juni 2007 beim Überflug eines Zeltlagers
von Gipfelgegnern die im deutschen Luftraum vorgeschriebene Mindestflug-
höhe unterschritten habe.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wurden im Rahmen der
Amtshilfe beim G8-Gipfel über welchen Zeitraum eingesetzt?

2. Welche Amtshilfeleistungen wurden durch wen, zu welchem Zeitpunkt und
für welchen Zweck im Einzelnen beantragt?

3. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, dass im Fall der Anforde-
rung der Amtshilfe durch die Bundeswehr die Grenzen der Amtshilfe über-
schritten wurden?

Falls ja, welche und wie bewertet sie diese?

Drucksache 16/6010 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wurde insbesondere der Einsatz von Spähwagen FENNEK beantragt, und
wenn ja, wann und zu welchem Zweck?

5. Wurde insbesondere der Einsatz von TORNADO-Flugzeugen beantragt,
und wenn ja, wann und zu welchem Zweck?

6. Welche Gründe sprechen allgemein und sprachen im konkreten Fall für eine
Überwachung durch TORNADOs statt wie sonst üblich durch Polizeihub-
schrauber?

7. Welche qualitativen Unterschiede gibt es bei den von der Polizei mit den
üblichen Mitteln gefertigten Luftüberwachungsbildern bzw. -videos z. B.
aus Hubschraubern und den von den TORNADOs mittels militärischer
Überwachungstechnik gefertigten Luftüberwachungsbildern bzw. -videos,
insbesondere im Hinblick auf deren Auswertbarkeit mit erkennungsdienst-
lichen Methoden wie z. B. Gesichtserkennungssoftware etc.?

8. Hält die Bundesregierung die Eingriffsintensität der Überwachung von
Demonstranten mittels hochauflösender und technisch besonders ausgefeil-
ter TORNADO-Technik für höher als durch die üblicherweise durch die
Polizei eingesetzten Mittel im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit und
andere Grundrechte, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Falls nein, warum nicht?

9. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung irgendeiner anderen Behörde
des Bundes oder der Länder ähnliche Techniken der Überwachung wie der
Bundeswehr zur Verfügung, z. B. Flugzeuge mit einer vergleichbaren Tech-
nik wie in TORNADOs?

10. Wie bewertet die Bundesregierung diese Gründe unter dem Gesichtspunkt
der Zulässigkeit der Amtshilfe?

11. Wurde eine bestimmte Anzahl von TORNADO-Flügen beantragt, und wenn
ja, wie viele Flüge wurden beantragt?

12. Wurden die TORNADO-Flüge für bestimmte Tage beantragt, und wenn ja,
für welche Tage?

13. Wurden nach dem ersten Antrag auf Amtshilfe weitere Anträge auf Amts-
hilfe gestellt, und wenn ja, wann wurden jeweils welche Leistungen von
welcher Stelle beantragt?

14. Welche Leistungen wurden von der Bundeswehr auf wessen Anforderung
zu Lande, zu Wasser und in der Luft jeweils erbracht (bitte unter Angabe der
Einheiten und Verbände der einzelnen Teilstreitkräfte mit Angabe der An-
zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sowie der eingesetzten Ge-
räte/Fahrzeuge/Flugzeuge)?

15. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Einsätze jeweils und wer hat sie
seitens der Bundesregierung genehmigt?

16. Wem waren die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten im konkreten Fall
jeweils unterstellt?

17. Wurden FENNEK-Spähwagen eingesetzt, und wenn ja, welchen Auftrag
hatten diese?

18. Wurden durch den Einsatz von FENNEK-Spähwagen personelle und finan-
zielle Einsparungen bei der Polizei realisiert?

19. Welche Informationen wurden von den FENNEK-Spähwagen gesammelt,
und an wen wurden diese weitergegeben?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6010

20. Treffen die Informationen im genannten „FAZ“-Artikel zu, wonach FENNEK-
Spähwagen Fotos von Reisenden auf der Autobahn gemacht haben, und
wenn ja, zu welchem Zweck wurden diese gemacht?

21. Wenn nein, wurden durch die Besatzungen der FENNEK-Spähwagen Echt-
zeitbilder ausgewertet, und wenn ja, an wen wurden diese weitergegeben?

22. Wurden ggf. die Echtzeitbilder gespeichert, und wenn ja, wo?

23. Trifft es zu, dass TORNADO-Flugzeuge eingesetzt wurden, und wenn ja,
wie viele Flüge wurden insgesamt durchgeführt und wie viele Flugzeuge
wurden insgesamt eingesetzt?

24. Wann und zu welchem Zweck erfolgten Einsätze von TORNADO-Flugzeu-
gen?

25. In welcher Konfiguration wurden TORNADO-Flugzeuge eingesetzt?

26. Was war der konkrete Auftrag für die TORNADOs?

27. Welche Ergebnisse haben die Flüge gebracht und wem wurden die Ergeb-
nisse zur Verfügung gestellt?

28. Welche Bilder oder Filme wurden von den TORNADOs von Demonstran-
ten gefertigt, zu welchem Zweck und zur Übermittlung an wen?

29. Haben die zuständigen Stellen bei ihren Gefahrenabwehrmaßnahmen, ins-
besondere bei der Anfertigung von Bildaufnahmen, nach Kenntnis und Ein-
schätzung der Bundesregierung die Vorgaben des § 12a des Versammlungs-
gesetzes beachtet, wonach die Polizei Bild- und Tonaufnahmen von Teil-
nehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur
anfertigen darf, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtferti-
gen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung ausgehen?

30. Sind gegebenenfalls gefertigte Aufnahmen entsprechend der Vorgaben des
§ 12a Abs. 2 des Versammlungsgesetzes unverzüglich vernichtet worden?

Falls nein, warum nicht?

31. Von welchem Flugplatz sind die eingesetzten TORNADOs gestartet?

32. Treffen die Informationen im genannten „FAZ“-Artikel zu, wonach ein
TORNADO-Flugzeug am 5. Juni 2007 beim Überflug eines Zeltlagers die
Mindestflughöhe unterschritten hat, und wenn ja, was war die niedrigste
Flughöhe und aus welchem Grund wurde die Mindestflughöhe unterschrit-
ten?

33. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt des entspre-
chenden Flugs, bzw. bei der Unterschreitung der Mindestflughöhe die Wet-
terbedingungen im Einsatzgebiet, insbesondere in dem Bereich, an dem die
Unterschreitung der Mindestflughöhe stattgefunden hat (bitte entsprechen-
de Wetterdaten mit Quelle angeben)?

34. Trifft es zu, dass Hubschrauber der Bundeswehr zum Einsatz kamen, und
wenn ja, wie viele Flüge wurden insgesamt durchgeführt, und wie viele
Helikopter welchen Typs wurden insgesamt eingesetzt?

35. Wann und zu welchem Zweck erfolgten Einsätze von Hubschraubern der
Bundeswehr?

36. Mit welchem konkreten Auftrag wurden die jeweiligen Flüge der Bundes-
wehr-Hubschrauber durchgeführt?

37. Wann und durch wen wurden die Hubschrauber der Bundeswehr für den
Einsatz beim G8-Gipfel angefordert?

Drucksache 16/6010 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
38. Wann und durch wen wurde der Einsatz von Bundeswehr-Helikoptern ge-
billigt?

39. Inwiefern verfügen die von der Bundeswehr eingesetzten Helikopter über
Fähigkeiten, über welche die Kräfte der Polizei nicht verfügen und die für
den Einsatz beim G8-Gipfel erforderlich waren?

40. Wäre der Zweck auch durch Transportmittel privater Anbieter erreichbar
gewesen, und wenn nein, warum nicht?

41. Trifft es zu, dass Soldaten in Zivil als Kraftfahrer eingesetzt wurden?

42. In welcher Form, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und mit welchen
Kompetenzen war die Bundeswehr im Krankenhaus Bad Doberan einge-
setzt?

43. Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Mecklen-
burg-Vorpommern über die erbetenen/zu erbringenden Amtshilfeleistun-
gen, und wenn ja, was ist der konkrete Inhalt dieser Vereinbarung?

44. Wie hoch waren die Kosten für die durch die Bundeswehr und anderer Bun-
desbehörden anlässlich des G8-Gipfels geleistete Amtshilfe (bitte Angabe
nach Vollkostensätzen und Amtshilfesätzen)?

45. Wer hat die Kosten getragen?

46. Inwieweit werden diese aus dem Bundeshaushalt, insbesondere aus dem
Einzelplan 14 finanziert?

47. In welchen Schritten informierte das Bundesministerium der Verteidigung
das Bundesministerium des Innern über die genehmigten Unterstützungs-
leistungen der Bundeswehr für den G8-Gipfel, und wann abschließend über
den Gesamtumfang?

Berlin, den 5. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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