BT-Drucksache 16/5923

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Peter Uhl, Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Maik Reichel, Klaus Uwe Benneter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -16/5239- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes

Vom 4. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5923
16. Wahlperiode 04. 07. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Peter Uhl,
Kristina Köhler (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Fritz Rudolf Körper, Maik Reichel, Klaus Uwe Benneter,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 16/5239 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des
Bevölkerungsstatistikgesetzes

A. Problem

In der öffentlichen Debatte zur demographischen Entwicklung gewinnen die
Themen „niedrige Geburtenrate“ und „zunehmende Kinderlosigkeit“ an Bedeu-
tung. Diese Diskussion erfordert eine gesicherte Datenlage, die derzeit nicht
vorhanden ist. Die Frage nach der Zahl der Kinder einer Frau ist nicht Bestand-
teil des Fragenkatalogs beim jährlich stattfindenden Mikrozensus. Die Standes-
ämter wiederum erfassen und melden gemäß Bevölkerungsstatistikgesetz die
Zahl und Reihenfolge der Geburten einer Frau nur innerhalb einer Ehe. Angaben
zur Anzahl der Kinder pro Frau, zur Geburtenfolge und zum Geburtenabstand
stellen demographische Grundinformationen dar, die für Bevölkerungsvoraus-
berechnungen, für die Erforschung der Gründe von Kinderlosigkeit und insbe-
sondere für eine zielgerichtete Familien- und Sozialpolitik von großer Bedeu-
tung sind. Sie werden in fast allen Industrieländern erhoben.

B. Lösung

Im Mikrozensusgesetz 2005 (MZG 2005) wird das Merkmal „Zahl der gebore-
nen Kinder“ aufgenommen. Es soll bei Frauen zwischen 15 und 75 Jahren alle
vier Jahre erfragt werden. Die entsprechende Frage unterliegt nicht der Aus-
kunftspflicht.
Aufgrund des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BevStatG) soll bei einer Geburt
die gesamte Geburtenfolge für alle Kinder der Mutter, unabhängig davon, ob sie
in oder außerhalb einer Ehe geboren wurden, erfragt werden.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/5923 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

1. Keine Änderung der derzeitigen Rechtslage. Das bedeutet, dass die Datenla-
ge sich nicht verbessert und das Ausmaß der Kinderlosigkeit in Deutschland
weiterhin nur geschätzt werden kann.

2. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 durch Rechtsverordnung. Dafür
müsste ein anderes im Gesetz vorhandenes Merkmal gestrichen werden. Vie-
le Merkmale beruhen jedoch auf EU-Recht oder dienen als Basisdaten für
den Mikrozensus und können somit nicht gestrichen werden. Des Weiteren
sind im letzten Gesetzgebungsverfahren die darüber hinausgehenden Merk-
male bereits auf das Notwendige reduziert worden. Für die Streichung eines
weiteren Merkmals sind daher keine praktikablen Lösungsvorschläge zu er-
warten.

3. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 im Rahmen der Gesetzesneufas-
sung zum Jahr 2013. Das geltende Gesetz ordnet Erhebungen nur bis zum
Jahr 2012 an, anschließend wird eine neue gesetzliche Grundlage erforder-
lich sein, die die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Ände-
rung berücksichtigen könnte. Eine Verbesserung der Datenlage würde sich
dadurch um mehrere Jahre verzögern.

4. Die vorgeschlagene Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes könnte zu
einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden. Das Bevölkerungsstatistik-
gesetz wird im Laufe dieses Jahres aufgrund von EU-Recht geändert werden
müssen. Die jetzt vorgeschlagene Änderung könnte in dieses Änderungs-
gesetz aufgenommen werden. Die Regelung der Geburtenfrage im Zusam-
menhang mit einer Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 ist jedoch
wegen des inhaltlichen Zusammenhangs angezeigt.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Für die Durchführung dieses Gesetzes entstehen keine bezifferbaren Kosten.

Die Aufnahme einer zusätzlichen Frage in den Fragebogen des Mikrozensus
verursacht bei den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder keine Kos-
ten, die beziffert werden könnten. Der Fragebogen ist für jedes Jahr neu zu kon-
zipieren, da in jedem Jahr andere Zusatzfragen anfallen. Die in diesem Gesetz
vorgesehene zusätzliche Frage verursacht insoweit keine bezifferbaren Kosten.

Bei der Beantwortung des Fragebogens im Rahmen der Mikrozensuserhebung
durch die befragten Personen fällt die zusätzliche Frage zeitlich nicht ins Ge-
wicht, so dass auch hier den statistischen Ämtern keine bezifferbaren Kosten
entstehen.

Die Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes verursacht ebenfalls keine
Kosten, die beziffert werden könnten. Da bei der Geburt eines Kindes bereits
Auskünfte zu erteilen und von den Standesbeamten an die statistischen Ämter
weiterzuleiten sind, verursacht eine zusätzliche Frage bei allen Beteiligten keine
bezifferbaren Kosten.

E. Sonstige Kosten

Keine. Durch das Gesetz entstehen für die Wirtschaft, insbesondere für kleine

und mittlere Unternehmen, keine Kosten, da Unternehmen von diesem Gesetz
nicht betroffen sind.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5923

F. Bürokratiekostenmessung

a) Informationspflichten für die Wirtschaft

Keine

b) Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger

Anzahl: zwei

Betroffene Kreise: Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren sowie die Anzeigenden
einer Geburt

Häufigkeit: einmalig

Erwartete Mehrkosten: nicht bezifferbar; allenfalls geringfügig, da es sich um
eine zusätzliche Frage im Rahmen von bereits bestehenden Abfragen handelt

Erwartete Kostenreduzierung: keine

c) Informationspflichten für die Verwaltung

Anzahl: eine

Betroffene Kreise: Standesämter

Häufigkeit: bei jeder Geburtsanzeige einmalig

Erwartete Mehrkosten: nicht bezifferbar; allenfalls geringfügig, da im Rahmen
einer bereits vorgesehenen Übermittlung eine zusätzliche Antwort zu übermit-
teln ist

Erwartete Kostenreduzierung: keine

Drucksache 16/5923 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/5239 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 4. Juli 2007

Der Innenausschuss

Sebastian Edathy
Vorsitzender

Kristina Köhler (Wiesbaden)
Berichterstatterin

Maik Reichel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Berlin, den 4. Juli 2007

Kristina Köhler (Wiesbad
Berichterstatterin

iltz
statterin

Jan Korte
Berichterstatter
Bundestagsdrucksache 16/5239 wird hingewiesen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD und die
Fraktion der FDP teilen die Zielsetzung des Gesetzent-
wurfs, zu der dargestellten Fragestellung eine gesicherte
Datenlage zu erhalten.

Der Fraktion DIE LINKE. erschließt sich die Notwendig-
keit dieser Erweiterung der Datenbasis nicht. Die Gründe für
die vermehrte Kinderlosigkeit würden auf der Hand liegen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründet ihre
Ablehnung insbesondere mit dem Adoptivschutz und der
Vermeidung von Konfliktsituationen für Frauen.

en) Maik Reichel
Berichterstatter

Gisela P
Berichter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5923

Bericht der Abgeordneten Kristina Köhler (Wiesbaden), Maik Reichel, Gisela Piltz,
Jan Korte und Silke Stokar von Neuforn

Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 16/5239
wurde in der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am
10. Mai 2007 an den Innenausschuss federführend sowie an
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur
Mitberatung überwiesen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 38. Sitzung am 4. Juli 2007 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
46. Sitzung am 4. Juli 2007 abschließend beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.

Auf die ausführliche Begründung des Gesetzentwurfs auf

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