BT-Drucksache 16/5761

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/2540- Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5761
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker
Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2540 –

Entwurf eines Achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Berufsbildungsgesetzes

A. Problem

Trotz vielfältiger Appelle haben viele ausbildungsfähige, aber nicht ausbildende
Unternehmen ihre Ausbildungskapazitäten in den letzten Jahren weiter vermin-
dert. Im letzten Jahr sank die betriebliche Ausbildungsquote auf den tiefsten
Stand seit der Vereinigung. Immer mehr Jugendliche erhalten keinen betrieb-
lichen Ausbildungsplatz. Ein Grund für den Rückzug der Unternehmen aus ihrer
Pflicht für die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze liegt in der fehlen-
den gesetzlichen Finanzierungsregelung für die betriebliche Erstausbildung.
Durch diese Regelungslücke fehlt bis heute ein finanzieller Ausgleich zwischen
ausbildungsfähigen Betrieben, die nicht ausbilden, und solchen, die ausbilden.

B. Lösung

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird ein Anreiz für Wirtschafts-
branchen geschaffen, ein eigenes, branchenbezogenes, tarifvertraglich abge-
sichertes Umlagemodell zu entwickeln und anzuwenden. Sollten durch Rege-
lungen der Tarifparteien entsprechende Branchenfonds nicht zustande kommen,
wird ein bundesweiter Berufsbildungsfonds eingerichtet, in den Erträge aus
einer Berufsbildungsabgabe einfließen und als finanzielle Hilfen vorrangig für
zusätzliche betriebliche Ausbildungskapazitäten verwendet werden können. Die
genauere Ausgestaltung erfolgt auch hier über die Branchen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/2540 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/2540.

D. Kosten

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist, abgesehen von der Anschubfinanzie-
rung, für den geforderten Ausbildungsfonds kostenneutral umzusetzen.

Drucksache 16/5761 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2540 abzulehnen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulla Burchardt
Vorsitzende

Uwe Schummer
Berichterstatter

Willi Brase
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und seien allein im Bereich der Industrie- und Handelskammern

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird mit Zufrieden-
heit festgestellt, dass der Ausbildungspakt ein wirksames

323 957 neue Ausbildungsverträge registriert, 14 700 oder
4,8 Prozent mehr als im Vorjahr.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wird ausgeführt, dass
es vorrangig darum gehe, zu einem anderen Prinzip zu kom-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5761

Bericht der Abgeordneten Uwe Schummer, Willi Brase, Patrick Meinhardt,
Cornelia Hirsch und Priska Hinz (Herborn)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/2540 in seiner 58. Sitzung am 20. Oktober 2006
beraten und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass die Fortsetzung der
bisherigen Ausbildungspolitik zu einer Erhöhung der öffent-
lichen Ausgaben für eine berufliche Erstausbildung, die von
den Bundesländern, Kommunen, der Bundesagentur für
Arbeit und freien Trägern zu leisten wäre und zu einer
Verschärfung der angespannten Lage auf dem Ausbildungs-
stellenmarkt führen würde.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll ein Anreiz
für Wirtschaftsbranchen geschaffen werden, ein eigenes,
branchenbezogenes, tarifvertraglich abgesichertes Umlage-
modell zu entwickeln und anzuwenden. Sollten durch Rege-
lungen der Tarifparteien entsprechende Branchenfonds nicht
zustande kommen, wird ein bundesweiter Berufsbildungs-
fonds eingerichtet, in den Erträge aus einer Berufsbildungs-
abgabe einfließen und als finanzielle Hilfen vorrangig für
zusätzliche betriebliche Ausbildungskapazitäten verwendet
werden können. Die genauere Ausgestaltung erfolgt auch
hier über die Branchen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 16/2540 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im feder-
führenden Ausschuss

A. Allgemeiner Teil

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung am
13. Dezember 2006 beraten und empfiehlt:

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/2540

Dies bestätigten die von der Bundesregierung vorgelegten
Zahlen. Der Ausbildungspakt wirke, müsse aber weiter-
entwickelt werden und einen neue Dynamik entfalten. Eine
Verbesserung der Berufsorientierung an Schulen und der
Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit sei zu
entwickeln. Die Übergänge von der allgemeinen Bildung zur
beruflichen Bildung müssten verbessert werden. Dies gelte
vor allem für Schulabgänger ohne qualifizierten Abschluss.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird auf die von der
Bundesregierung im Berufsbildungsbericht 2006 dargestell-
te Situation hingewiesen, aus der ersichtlich sei, welche
Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Größen- und Klassen-
struktur, ausbildeten und nicht ausbildeten. Eine genauere
Betrachtung ergebe, dass eine allgemeine Umlage dies nicht
unbedingt positiv verändern werde. Wenn man die Berufs-
ausbildungsabgabe nur für ausbildungsfähige, aber nicht
ausbildende Betriebe erheben wolle, dann könnte man auch
diskutieren, ob nicht grundsätzlich alle Betriebe eine Abgabe
leisten sollten. Dies sei im Moment nicht der richtige
Ansatzpunkt.

Von Seiten der Fraktion der FDP wird festgestellt, dass die
Fraktion DIE LINKE. zum wiederholten Male versuche, die
Berufsbildungsabgabe zu etablieren. Zwar solle sie nur dann
zum Zuge kommen, wenn keine jeweils branchenbezogenen
und tarifvertraglich abgesicherten Umlageverfahren zustan-
de kommen. Es bleibe aber das Konzept einer Zwangsab-
gabe, die durch den Zusatz „wenn keine tarifvertraglichen
Regelungen zustande kommen“ ein hinreichendes Droh-
potential aufbaue.

Der Schlüssel für mehr Lehrstellen liege vor allem in der
Entlastung, nicht aber in der Belastung der Betriebe. Im
Interesse Deutschlands sei zu hoffen, dass dies endlich von
allen Fraktionen, auch von der Fraktion DIE LINKE., begrif-
fen werde. Nicht planwirtschaftliches Walten mit Zwangs-
abgaben, sondern eine Entlastung der Unternehmen bei
Steuern und Abgaben sowie Entbürokratisierung und Flexi-
bilisierung der Berufsbilder seien der richtige Weg.

Dazu gehören nach Ansicht der Fraktion der FDP die Verlän-
gerung der Probezeit für Lehrlinge zur besseren Einschät-
zungsmöglichkeit der Leistungsbereitschaft der Jugend-
lichen, die Anpassung der Arbeitszeitregelungen des
Jugendarbeitsschutzgesetzes an die Gegebenheiten im Tou-
rismus und im Bäckereihandwerk, eine Streichung der Über-
nahmeverpflichtung für Auszubildendenvertreter aus dem
Betriebsverfassungsgesetz und eine Flexibilisierung der
Ausbildungsvergütungen.

Auch der Pakt für Ausbildung habe sich bewährt. Aktuell
Instrument sei, das differenziert auf die Ursachen von
Ausbildungsproblemen eingehe.

men, das sich nicht auf Appelle beschränke und nur eine frei-
willige Selbstverpflichtung vorsehe. Dies würde durch eine

Drucksache 16/5761 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

gesetzlich geregelte Umlagefinanzierung erreicht werden
können.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2540 abgelehnt.

B. Begründungen
Zur Begründung des Gesetzentwurfs wird auf die Ausfüh-
rungen auf Drucksache 16/2540 verwiesen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Uwe Schummer
Berichterstatter

Willi Brase
Berichterstatter

Patrick Meinhardt
Berichterstatter

Cornelia Hirsch
Berichterstatterin

Priska Hinz (Herborn)
Berichterstatterin

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