BT-Drucksache 16/5753

zu dem Antrag der Bundesregierung -16/5600- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5753
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 16/5600 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die
Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für
das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die derzeitige Lage im Kosovo ist überwiegend ruhig, aber nicht stabil und
steht im Zeichen des vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2005
initiierten Prozesses zur Bestimmung des künftigen Status des Kosovo.

Trotz der mehr als einjährigen intensiven Direktgespräche zwischen Belgrad
und Pristina unter VN-Vermittlung konnte wegen der diametral entgegenge-
setzten Positionen eine einvernehmliche Lösung in der Statusfrage nicht erzielt
werden. Mit der Übermittlung des von VN-Sondervermittler Martti Ahtisaari
erarbeiteten Statusvorschlags an den VN-Sicherheitsrat am 26. März 2007 be-
findet sich der Statusprozess nunmehr in einer entscheidenden Phase.

Unverändertes Ziel der internationalen Gemeinschaft ist es, in der Region die
Grundlage für selbsttragende Stabilität und Demokratie zu schaffen. Dies
macht insbesondere in dieser sensiblen wie kritischen Phase des Statusprozes-
ses ein fortgesetztes internationales Engagement und die Fortführung der
KFOR-Mission zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds un-
erlässlich. Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben an der Stabilisierung der
gesamten Region einen wesentlichen Anteil.
Eine neue, die bisherige Resolution 1244 (1999) ablösende Resolution des VN-
Sicherheitsrates, mit der er seiner Verantwortung für den Statusprozess gerecht
wird, das Statuspaket billigt und die Grundlage für die neue internationale Prä-
senz sowie ihre künftigen Aufgaben und die künftigen Aufgaben der anderen
im Kosovo Verantwortung ausübenden internationalen Organisationen schafft,
wird unter Berücksichtigung etwaiger Übergangsfristen eine Neumandatierung

Drucksache 16/5753 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

des Bundeswehreinsatzes im Rahmen einer konstitutiven Befassung des Deut-
schen Bundestages notwendig machen.

Grundlage des Beschlusses ist die von der Bundesregierung am 13. Juni 2007
beschlossene unveränderte Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Inter-
nationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo unter Fortgeltung der Protokollerklä-
rung des Bundesministers des Auswärtigen vor dem Auswärtigen Ausschuss
vom 7. Juni 2000 (Drucksache 14/3550) und der Regelungen des Beschlusses
der Bundesregierung vom 9. Mai 2001, dem der Deutsche Bundestag am 1. Juni
2001 zugestimmt hat (Drucksache 14/5972), sowie im Anschluss an ihren Be-
schluss vom 8. Mai 2002, dem der Deutsche Bundestag am 7. Juni 2002 zuge-
stimmt hat (Drucksache 14/8991), ihrem Beschluss vom 21. Mai 2003, dem der
Deutsche Bundestag am 5. Juni 2003 zugestimmt hat (Drucksache 15/1013),
ihrem Beschluss vom 19. Mai 2004, dem der Deutsche Bundestag am 27. Mai
2004 zugestimmt hat (Drucksache 15/3175), ihrem Beschluss vom 4. Mai
2005, dem der Deutsche Bundestag am 2. Juni 2005 zugestimmt hat (Druck-
sache 15/5428), und ihrem Beschluss vom 17. Mai 2006, dem der Deutsche
Bundestag am 1. Juni 2006 zugestimmt hat (Drucksache 16/1509). Die Kräfte
können eingesetzt werden, solange ein Mandat des VN-Sicherheitsrates und ein
entsprechender Beschluss des NATO-Rates sowie die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegen.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5753

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/5600 anzunehmen.

Berlin, den 20. Juni 2007

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Dr. Karl-Theodor Freiherr
zu Guttenberg
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Drucksache 16/5753 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Detlef
Dzembritzki, Dr. Werner Hoyer, Monika Knoche und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/5600 in seiner 102. Sitzung am 13. Mai 2007 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie ge-
mäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 69. Sitzung
am 20. Juni 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE., bei einer Gegenstimme
aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen
mit den Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 38. Sitzung am 20. Juni 2007
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 39. Sitzung am
13. Juni 2007 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

III. Beratung im Auswärtigen Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
45. Sitzung am 20. Juni 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Abgeordnete Willy Wimmer (Neuss), CDU/CSU, gibt
zu Protokoll, dass er sich nicht an der Abstimmung beteiligt.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
51. Sitzung am 13. Juni 2007 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratung im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 20. Juni 2007

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu
Guttenberg
Berichterstatter

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Monika Knoche
Berichterstatterin

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

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