BT-Drucksache 16/5730

Junge Menschen fördern - Ausbildung schaffen und Qualifizierung sichern

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5730
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Antrag
der Abgeordneten Uwe Schummer, Ilse Aigner, Michael Kretschmer, Katherina
Reiche (Potsdam), Dorothee Bär, Klaus Brähmig, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land), Eberhard Gienger, Ralf Göbel, Monika Grütters, Anette Hübinger,
Hartmut Koschyk, Johann-Henrich Krummacher, Carsten Müller (Braunschweig),
Michaela Noll, Dr. Norbert Röttgen, Anita Schäfer (Saalstadt), Marcus Weinberg,
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Willi Brase, Nicolette Kressl, Jörg Tauss, Ulla Burchardt,
Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Lothar Mark, Gesine Multhaupt, Thomas
Oppermann, René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Renate Schmidt (Nürnberg),
Heinz Schmitt (Landau), Olaf Scholz, Swen Schulz (Spandau), Dr. Peter Struck und
der Fraktion der SPD

Junge Menschen fördern – Ausbildung schaffen und Qualifizierung sichern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die duale Berufsausbildung ist eine tragende Säule des deutschen Bildungssys-
tems und eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungs-
fähigkeit unseres Landes. Duale Ausbildung verbessert Zukunftschancen – für
junge Menschen, aber auch für die Wirtschaft und den Wohlstand in Deutsch-
land. Ausbildung gibt Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine berufliche
Perspektive und die Chance auf ein autonomes, selbst bestimmtes Leben. Sie
ist für Unternehmerinnen und Unternehmer eine lohnende Investition in die Zu-
kunft ihres Betriebes und sichert den dringend benötigten Nachwuchs an quali-
fizierten Fachkräften und damit die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft.

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Zwischen
1995 und 2005 ist die Zahl der Absolventen aus allgemeinbildenden Schulen
demografiebedingt um insgesamt 12 Prozent gestiegen, während die Zahl der
neuen Ausbildungsverträge im gleichen Zeitraum um 3,9 Prozent gesunken ist.
Die daraus resultierende Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage am
Ausbildungsmarkt hat dazu geführt, dass inzwischen weniger als 50 Prozent
der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Bewerberinnen und Be-

werber im Laufe eines Vermittlungsjahres der Übergang in eine duale Berufs-
ausbildung gelingt.

Zum Abschluss des Vermittlungsjahres 2005/2006 konnte ein erfreulicher An-
stieg der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um rund 26 000 bzw.
4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf über 576 000 verzeichnet werden. Zu-
gleich hat sich aber die Zahl der Jugendlichen, die am 30. September 2006 bei der
Bundesagentur für Arbeit (BA) noch als unvermittelte Bewerber und Bewerbe-

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rinnen gemeldet waren, um rund 9 000 oder 22,2 Prozent auf 49 487 Jugendliche
erhöht. Durch die intensiven Nachvermittlungsaktionen im Rahmen des Ausbil-
dungspaktes konnte diese Zahl bis zum Abschluss der Nachvermittlungsak-
tionen im Januar auf rund 17 400 (Mitte Januar 2007) verringert werden.

Wie im Berufsbildungsbericht 2006 aufgeführt, haben 1,3 Millionen Schulab-
gänger bis 29 Jahre derzeit überhaupt keinen Berufsabschluss. In der letzten
Dekade blieben jährlich rund 80 000 Schulabgänger ohne einen formalen
Schulabschluss.

Die seit vielen Jahren schwierige Entwicklung des Ausbildungsmarkts hat zu
steigenden Anteilen von Bewerberinnen und Bewerbern geführt, die statt in be-
triebliche Ausbildung in alternative Bildungs- und Qualifizierungswege ein-
münden. Dieser Personenkreis hält seinen Wunsch nach einer Ausbildung im
dualen System zu großen Teilen aufrecht und erhöht somit in den jeweiligen
Folgejahren wiederum die Gesamtnachfrage nach Ausbildungsplätzen bzw.
hält diese auf hohem Niveau stabil.

In den vergangenen Jahren kam es so zu einem wachsenden Bewerberrückstau,
der seinen Ausdruck in einem zunehmenden Anteil an so genannten Altbewer-
berinnen und Altbewerbern am Ausbildungsstellenmarkt findet. Im Jahr 2006
hatten mit 50,5 Prozent erstmals mehr als die Hälfte der bei der BA registrierten
Bewerberinnen und Bewerber die Schule bereits in früheren Jahren verlassen,
d. h. sie waren nach der Definition der BA Altbewerber. Das Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) geht im Rahmen der BA-/BIBB-Bewerberbefragung
2006 bei seiner Definition des Begriffs Altbewerber von der Fragestellung aus,
ob sich die betreffende Person tatsächlich bereits in früheren Jahren um eine
Ausbildung im dualen System beworben hat. Unter Zugrundelegung dieser
Definition weist das BIBB als Hochrechnung einen Altbewerberanteil von rund
40 Prozent aus. Dies stellt im Vergleich zur vorangegangenen Untersuchung
aus dem Jahr 2004 einen Aufwuchs um rund 4 Prozentpunkte dar. Von diesen
– in absoluten Zahlen rund 302 200 – Altbewerberinnen und Altbewerbern wa-
ren am Jahresende rund 168 300 nicht in eine duale Ausbildung eingemündet.
Aus dieser Personengruppe sind aber nach eigenen Angaben rund 142 800 wei-
terhin an einem Ausbildungsplatz im dualen System interessiert, darunter
78 400 für das bereits begonnene Ausbildungsjahr.

Altbewerber bilden keine einheitliche Gruppe, sondern setzen sich aus sehr ver-
schiedenen Kreisen mit sehr unterschiedlichen Ausbildungschancen zusam-
men. Die Bandbreite reicht von jungen Menschen ohne oder mit schwachem
Schulabschluss über Personen, die ihre Chancen mit einer durchlaufenen
betrieblichen Einstiegsqualifizierung deutlich erhöhten, bis hin zu jungen
Erwachsenen mit vergleichsweise höheren schulischen Qualifikationen. Die
Gruppe der Altbewerber unterscheidet sich hinsichtlich ihrer schulischen Vor-
qualifikationen nur geringfügig von der Gruppe der Bewerberinnen und Bewer-
ber insgesamt. Die Erfolgswahrscheinlichkeit für Personen aus dem Kreis der
Altbewerber, in eine berufliche Ausbildung einzumünden, ist dabei nicht allein
von der Person abhängig, sondern von den regionalen Gegebenheiten. Auch die
relativen Altbewerberanteile in städtischen Räumen liegen über denen in länd-
lich geprägten Räumen.

Die Ausbildungsbeteiligung von türkisch-deutschen Unternehmen liegt nach
Schätzungen deutlich unter 20 Prozent. Im Durchschnitt aller Unternehmen mit
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland liegt dieser Wert
bei rund 24 Prozent. Ausbildung ist die Voraussetzung für Integration.

Unter den Altbewerberinnen und Altbewerbern, die Ende 2006 noch nicht in
eine voll qualifizierende Ausbildung gelangt sind, ist der relative Anteil der
jungen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung zwar gesunken, aber

ihre Größenordnung ist mit rund 12 300 immer noch beträchtlich. Über einen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5730

mittleren Bildungsabschluss verfügen rund 69 000. Diesen beiden Gruppen ste-
hen rund 67 000 Altbewerber ohne bzw. mit Hauptschulabschluss gegenüber.
Jugendliche mit Migrationshintergrund sind in der Gruppe der Altbewerber mit
29 Prozent deutlich höher vertreten als bei den Bewerberinnen und Bewerbern
des aktuellen Schulentlassjahres (21 Prozent).

Um die Situation am Ausbildungsmarkt zu entschärfen, das Ausbildungsver-
halten der Betriebe positiv zu beeinflussen und das Angebot an Ausbildungs-
plätzen zu stärken, hat die Bundesregierung im Juni 2004 gemeinsam mit den
Spitzenverbänden der Wirtschaft den „Nationalen Pakt für Ausbildung und
Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ (Ausbildungspakt) geschlossen. Der
Ausbildungspakt hat sich als ein Instrument zur Verbesserung der beruflichen
Bildungschancen junger Menschen erwiesen. Die Erfahrungen der ersten drei
Jahre seit seiner Unterzeichnung haben gezeigt, dass der Ausbildungspakt
greift. Er hat neue Bewegung in den Lehrstellenmarkt gebracht, zu einer Stär-
kung des Angebots an Ausbildungsplätzen beigetragen und zu einer neuen
Dynamik in der Kooperation und im Engagement aller Beteiligten geführt. Zu-
letzt lag die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 576 600 im
vergangenen Jahr so hoch wie seit Jahren nicht mehr.

Mit der im März 2007 erfolgten Weiterentwicklung und Verlängerung des Aus-
bildungspaktes um weitere drei Jahre wurden die vereinbarten Zielvorgaben zur
Einwerbung neuer Ausbildungsplätze und zusätzlicher Ausbildungsbetriebe
noch einmal deutlich erhöht. Damit ergibt sich die Chance, dass die erkennba-
ren positiven Entwicklungen im Bereich der dualen Berufsbildung zum Beginn
einer wirklich nachhaltigen Trendwende am Ausbildungsstellenmarkt werden
können. Der Pakt hat künftig ein noch größeres Potenzial, einen wesentlichen
Beitrag zur Verbesserung der Qualifizierungs- und Arbeitsmarktchancen und
damit der Zukunftsperspektiven der jungen Generation zu leisten. Ziel muss es
bleiben, einen jährlichen Zuwachs der betrieblichen Ausbildungsangebote zu
erreichen, um allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Ausbil-
dungsangebot unterbreiten zu können.

Klar ist aber auch, dass der Ausbildungspakt auch künftig nicht alle Probleme
am Ausbildungsmarkt lösen kann. Zwar konnten der bis 2003 über mehrere
Jahre erkennbare rückläufige Trend bei der Anzahl der angebotenen Ausbil-
dungsplätze gestoppt und das Ausbildungsangebot insgesamt wieder gestärkt
werden. Aufgrund der ebenfalls gestiegenen Nachfrage ist die Zahl der un-
versorgten Jugendlichen aber gleichzeitig von Jahr zu Jahr weiter angewachsen
– trotz intensiver Anstrengungen aller Beteiligten gerade auch in den Nachver-
mittlungsphasen. Auch der Ausbildungspakt konnte somit ein weiteres An-
wachsen der Zahl an Altbewerbern nicht verhindern. Zwischen 2004 und 2006
stieg die Altbewerberquote – gemäß der vom BIBB verwendeten Definition –
von 36 auf 40 Prozent.

Auch die für die kommenden Jahre zu erwartende Nachfrageentwicklung deutet
nicht auf eine absehbare Entlastung des Ausbildungsmarkts hin. Aufgrund der
demografischen Entwicklung wird die Zahl der Schulabgängerinnen und -ab-
gänger in den neuen Bundesländern bis 2011 zwar deutlich zurückgehen – von
rund 235 000 im Jahr 2000 auf dann unter 107 000. In den alten Bundesländern
werden aber weiterhin jährlich über 700 000 Schulabsolventinnen und -absol-
venten bis zum Jahr 2015 die allgemein bildenden Schulen verlassen und
potenziell eine Berufsausbildung nachfragen. Eine besonders hohe Nachfrage
dürfte insbesondere in den Jahren 2011 und 2013 zu erwarten sein, wenn die
doppelten Entlassjahrgänge aufgrund der erfolgten Schulzeitverkürzung in
einigen Bundesländern bis zum Abitur die Bewerberzahlen erhöhen. Hinzu
kommt der Überhang bei den Altbewerbern.
Zwischen dem Ausbildungsstellenmarkt und dem Arbeitsmarkt bestehen Zu-
sammenhänge. Die Zahl der Arbeitslosen ist im April 2007 gegenüber

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März 2007 um 141 000 auf nun 3,967 Millionen gesunken. Gegenüber dem
Vorjahr wurden im April 2007 824 000 oder 17 Prozent weniger Arbeitslose
gezählt. Besonders erfreulich ist die starke Zunahme der sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung um 601 000 gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der
jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren ist im April 2007 gegenüber dem
Vorjahresmonat um 27,6 Prozent (152 977) auf nunmehr 402 133 zurückge-
gangen. Die Wirtschaft steht in der Verantwortung, die positive konjunkturelle
Entwicklung nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch auf dem Ausbil-
dungsstellenmarkt noch stärker spürbar werden zu lassen – aber auch unab-
hängig von konjunkturellen Rahmenbedingungen die Ausbildungsbeteiligung
im Interesse einer nachhaltigen Sicherstellung qualifizierten Fachkräftenach-
wuchses weiter zu erhöhen.

Gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Tarifpartnern, Gesellschaft und Politik
ist es, vor allem auch den niedriger qualifizierten Altbewerbern bessere berufli-
che Qualifizierungschancen zu geben. Hierzu sollten auch qualifizierte Stufen-
ausbildungen stärker genutzt werden, um so Berufsbilder zu öffnen, die heute
für Hauptschülerinnen und Hauptschüler verschlossen sind. Von den derzeit
rund 340 Ausbildungsberufen sind schätzungsweise nur ca. 20 Prozent faktisch
offen für Bewerber und Bewerberinnen mit Hauptschulabschluss. Um Ein-
stiegskorridore gerade für praktisch Begabte zu schaffen, brauchen wir einen
Ausbau der qualifizierten Stufenausbildung. Qualifizierte Stufenausbildungen
führen weiter und verbessern die Chancen der jungen Menschen. Dies bedeutet,
dass statt der bisherigen Zwischenprüfungen Zwischenabschlüsse möglich wer-
den. Sie motivieren, weiter zu machen.

Der Deutsche Bundestag würdigt das Engagement der Bundesagentur für Ar-
beit und der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Unterstützung
des Übergangs junger Menschen in berufliche Ausbildung, insbesondere durch
Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Leistungen
der Arbeitsförderung. Durch Leistungen der Ausbildungsförderung wurden im
Jahr 2006 durchschnittlich rund 376 000 Jugendliche gefördert. Hierfür wurden
rund 3,4 Mrd. Euro ausgegeben.

Auch für Ausbildungsabbrecher müssen geeignete Qualifizierungsangebote ge-
funden werden. Die Zahl der Ausbildungsabbrüche muss reduziert werden.
Bricht ein Auszubildender seine Ausbildung ab, so ist das für den Auszubil-
denden wie für den Ausbildungsbetrieb negativ: Der Abbrecher hat keinen
Ausbildungsplatz mehr, er hat Zeit verloren und steht in der Regel ohne eine
Qualifizierung da. Das ausbildende Unternehmen hat zwar einen freien Ausbil-
dungsplatz, der jedoch oftmals nicht mehr neu besetzt werden kann.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt das Ziel, dass allen ausbildungswilligen
jungen Menschen ein Angebot für eine hochwertige berufliche Ausbildung
unterbreitet werden muss. Nicht ausbildungsfähige Jugendliche sollen in ver-
stärkter Kooperation mit den Ländern durch geeignete Fördermaßnahmen zur
Ausbildungsreife geführt werden. Um den Herausforderungen am Ausbildungs-
markt zu begegnen und insbesondere benachteiligte Jugendliche und Altbewer-
ber besser zu unterstützen, muss der Ausbildungspakt durch zusätzliche Maß-
nahmen flankiert werden. Es bedarf einer Initiative der Bundesregierung zur
Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen von Altbewerbern
und benachteiligten Jugendlichen. Diese Initiative sollte ein Paket verschiede-
ner Maßnahmen und Programme umfassen, die sich am spezifischen Bedarf der
unterschiedlichen Ziel- und Problemgruppen ausrichten und die bestehenden
Förderansätze sinnvoll ergänzen. Ziel muss es sein, das duale Berufsausbil-
dungssystem für mehr junge Menschen zugänglich zu machen, die wachsende
Gruppe der Altbewerber mit jeweils zielgruppenbezogenen Maßnahmen arbeits-

marktrelevant zu qualifizieren und die hohe Altnachfrage durch gezielte Pro-
gramme zügig abzubauen.

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II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

1. die Zielsetzung der Bundesregierung, die duale Berufsausbildung zur De-
ckung des zukünftigen Fachkräftebedarfs unter Beibehaltung des Berufs-
prinzips und der bundeseinheitlichen Abschlussprüfung zukunftssicher zu
fördern. Zu diesem Zweck können auch strukturelle Reformen und ver-
besserte Übergänge zwischen den Teilsystemen der beruflichen Bildung in
Pilotprojekten erprobt werden;

2. die Verlängerung des zwischen der Bundesregierung und den Spitzenver-
bänden der Wirtschaft geschlossenen Nationalen Ausbildungspaktes von
2007 bis 2010. In ihm setzt sich die Wirtschaft das verbindliche Ziel, jahres-
durchschnittlich 60 000 neue Ausbildungsplätze einzuwerben und 30 000
neue Ausbildungsbetriebe zu gewinnen. Der Deutsche Bundestag sieht wie
die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf, insbesondere zugunsten
der wachsenden Gruppe der Altbewerber, die nur begrenzt in reguläre Be-
rufsausbildung münden. Dazu muss vorrangig das Angebot an betrieblichen
Ausbildungsplätzen ausgebaut werden. Konkret sollten dabei gerade vor
dem Hintergrund der konjunkturellen Belebung Unternehmen, die bislang
nicht ausbilden, für die duale Berufsausbildung gewonnen werden;

3. die Steigerung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge des
letzten Ausbildungsjahres und appelliert an die deutsche Wirtschaft, schon
im Hinblick auf die demografische Entwicklung und den zum Teil in einzel-
nen Regionen und Branchen bereits jetzt absehbaren Fachkräftemangel auch
künftig zusätzliche Ausbildungsplätze bereitzustellen;

4. das Sonderprogramm zur „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ) als
Übergangsinstrument in eine reguläre duale Berufsausbildung. Begründet
wird dies durch die hohen Übergangszahlen von Absolventinnen und Absol-
venten einer EQJ in eine reguläre Ausbildung. Hier wäre die Erprobung von
anrechenbaren und durch die zuständigen Kammern zertifizierten Ausbil-
dungsbausteinen in regionalen Pilotprojekten innerhalb des EQJ-Programms
sinnvoll. Dabei ersetzen Ausbildungsbausteine nicht Inhalte einer im besten
Falle nachfolgenden Berufsausbildung, sondern ermöglichen ihre zeitliche
Verkürzung unter Beibehaltung der in den Ausbildungsordnungen festge-
schriebenen Inhalte. Im Rahmen des EQJ-Programms sollten schwerpunkt-
mäßig unvermittelte Bewerber gefördert werden, deren Vermittlungsperspek-
tiven auf dem Ausbildungsstellenmarkt aus individuellen Gründen einge-
schränkt sind bzw. die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche
Ausbildungsbefähigung verfügen;

5. das von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegte „Programm zur Verbesse-
rung der Ausbildungschancen junger Menschen im Haushaltsjahr 2007“. Im
Rahmen dieses Programms sollen beispielsweise präventive Ansätze für
Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Schulen in gemeinsamer
Verantwortung mit den Ländern gestärkt und zusätzliche Berufsausbildungs-
plätze in außerbetrieblichen Einrichtungen bereitgestellt werden. Konkret
plant die BA, zusätzlich zu den bereits geplanten 14 400 außerbetrieblichen
Ausbildungsplätzen mindestens 7 500 weitere Plätze im Herbst 2007 zu finan-
zieren, um zur Entlastung des Ausbildungsmarkts und insbesondere zur Ver-
besserung der Situation Jugendlicher mit Migrationshintergrund beizutragen;

6. den Beschluss, in begründeten Ausnahmefällen zugunsten von sozial be-
nachteiligten Auszubildenden bis zum 31. Dezember 2007 vom Erfordernis
der vorherigen Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaß-
nahme mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten vor der Vermittlung
in außerbetriebliche Ausbildung abzusehen;

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7. die Zielsetzung der Bundesregierung, insbesondere für die Personengruppe
der marktbenachteiligten Altbewerber, im Rahmen des bestehenden Berufs-
bildungsgesetzes zusätzliche Initiativen zur beruflichen Qualifizierung zu
ergreifen. Ein Instrument kann die Erprobung von Ausbildungsbausteinen,
die durch die zuständigen Kammern zertifiziert werden, sein. Die Ausbil-
dungsbausteine sollen für ausgesuchte Berufe des dualen Systems aus den
Ausbildungsverordnungen heraus entwickelt und in Pilotprojekten regional
unter Zusammenarbeit von Berufsschulen, Betrieben, Sozialpartnern, Kam-
mern und Bildungsträgern erprobt werden;

8. das von der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt beschlossene Qualifizierungs-
Kombilohnprogramm für langzeitarbeitslose Jugendliche, die mit den her-
kömmlichen Instrumenten der Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden.
Danach wird für arbeitslose Jugendliche ohne Berufsabschluss, die mindes-
tens sechs Monate arbeitslos sind, ein „Qualifizierungskombi“ in Form einer
Kombination aus Lohnkostenzuschuss und Qualifizierung umgesetzt. Lang-
zeitarbeitslose Jugendliche mit Berufsabschluss erhalten einen Lohnkosten-
zuschuss. Diese Leistungen gelten für Jugendliche im Dritten und Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II). Sie sind als Ermessensleis-
tung ausgestaltet. Grenze für die Förderung ist ein Bruttolohn von bis zu
1 000 Euro pro Monat für eine Vollzeittätigkeit. Die Instrumente sind auf
drei Jahre befristet. Entscheidendes Ziel für eine Förderung der Jugendli-
chen ist, dass sie eine Chance erhalten, in Arbeit zu kommen, ihre Qualifika-
tion verbessern, um erneuter Arbeitslosigkeit vorbeugen zu können, und von
der sozialen Integration im Betrieb profitieren, um den Abbau von sonstigen
Vermittlungshemmnissen voranzutreiben. Die Qualifizierung soll auch dazu
beitragen, das Nachholen des Berufsabschlusses zu erleichtern. Die geför-
derten Jugendlichen ohne Berufsabschluss sollen gezielte Perspektiven für
die Zulassung zur sog. Externenprüfung nach entsprechenden Qualifizie-
rungszeiten erhalten;

9. die verschiedenen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungschancen,
die von der Bundesregierung anlässlich der Verlängerung des Nationalen
Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs zugesagt wurden. Dies gilt
besonders für die Zusagen der Bundesregierung,

– das Sonderprogramm zur „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ)
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von 25 000 auf 40 000
Plätze pro Jahr aufzustocken und bis 2010 fortzuführen,

– die Bereitschaft der BA, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ein-
schließlich der Maßnahmen für behinderte Jugendliche auf hohem
Niveau fortzuführen,

– ein dreijähriges Förderprogramm zur passgenauen Vermittlung Auszubil-
dender an ausbildungswillige kleine und mittlere Unternehmen aufzulegen,

– ausbildungsbegleitende Hilfen zugunsten von benachteiligten Jugend-
lichen auszuweiten, insbesondere auch zugunsten von jungen Migranten
und Migrantinnen sowie von behinderten und schwerbehinderten jungen
Menschen,

– bei Bedarf die betriebliche Einstiegsqualifizierung im Falle von lernbe-
einträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen mit sozialpädago-
gischer Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung zu flankieren,

– zur Verbesserung der Berufsorientierung und Ausbildungsreife von
Schulabgängern verstärkt die vertiefte Berufsorientierung, die frühzeitig
schon in den Schulen zum Einsatz kommt, auszuweiten;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5730

10. die Aufstockung des Ausbildungsstrukturprogramms „Jobstarter – Für die
Zukunft ausbilden“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
um 25 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro bis 2010 sowie die BMBF-Förder-
programme zur Verbesserung der Ausbildungs- und Berufschancen von
Jugendlichen mit schlechteren Startbedingungen und Migrationshintergrund;

11. die Fortführung des Bund-Länder-Ausbildungsprogramms Ost bis 2010
mit einem Gesamtvolumen von 22 000 Plätzen;

12. die Ausweitung des Modellprogramms Kompetenzagenturen des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 150 auf 200
Standorte. Mit dem Programm werden besonders benachteiligte Jugend-
liche, die die Angebote der verschiedenen Hilfssysteme meist längere Zeit
schon nicht mehr in Anspruch nehmen, in Ausbildung, Arbeit oder eine
Qualifizierungsmaßnahme integriert;

13. das Modellprojekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, mit dem die Bun-
desregierung in den Jahren 2006 und 2007 gemeinsam mit den Kommunen
rund 1 000 schulverweigernden Jungen und Mädchen zu einem Abschluss
verhilft;

14. die Absicht der Bundesregierung, die Förderung ausländischer Auszubil-
dender mit Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG auszuweiten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. noch in diesem Jahr ein Konzept „Jugend – Ausbildung und Arbeit“ zu
entwickeln, das mit der angekündigten „Nationalen Qualifizierungsinitia-
tive“ ressortübergreifend abgestimmt wird.

Ziel soll es sein,

– dass die Länder veranlasst werden, die Zahl der Schüler, die keinen
Schulabschluss erreichen, deutlich zu reduzieren;

– dass keine junge Frau und kein junger Mann von der Schulbank in die
Arbeitslosigkeit fällt;

– dass in einer besonderen Anstrengung die Zahl der langzeitarbeitslosen
jungen Menschen deutlich reduziert wird und dass deren Arbeitslosig-
keit nicht länger als drei Monate dauert;

– dass an einer Qualifizierungs-Bedarfsprognose gearbeitet wird, die für
Jugendliche, Unternehmen, Berufsberatung und zur Schwerpunktset-
zung in der kurz- und mittelfristigen Bildungspolitik nützlich ist.

Bei dem Gesamtkonzept sollen die vorgenannten laufenden, eingeleiteten
und angekündigten Maßnahmen integriert werden und darüber hinaus fol-
gende Ansätze auf Umsetzbarkeit geprüft und in möglichem Maße und
Umfang einbezogen werden:

– Vorschläge des Verwaltungsrates der BA vom Dezember 2006 zur Neu-
ausrichtung der Förderpraxis der BA; dabei sollen insbesondere die vor-
geschlagene Förderpraxis der BA für benachteiligte Jugendliche sowie
die zeitlich befristete Gewährung von Eingliederungshilfen für Altbe-
werber mit personen- und eignungsbezogenen Vermittlungshemmnissen
aufgegriffen und umgesetzt werden;

– Überprüfung der inhaltlichen und finanziellen Aufteilung der Zustän-
digkeiten für Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung einschließ-
lich Ausbildung und bis zum Einstieg in die erste sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung zwischen den Agenturen für Arbeit und den

Trägern der Grundsicherung, um mögliche Schnittstellenprobleme zu
beseitigen;

Drucksache 16/5730 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– der Einsatz von Paten, die gezielt und ausdrücklich Jugendliche – ins-
besondere Hauptschüler ab Klasse 8 – über längere Zeit individuell be-
gleiten mit dem Ziel, sie zu einer Ausbildung oder – wenn das nicht mög-
lich ist – zu einer begrenzten Qualifizierung oder einer Beschäftigung zu
führen, wird deutlich ausgebaut und systematisiert;

– diejenigen Unternehmen, die über Durchschnittsbedarf ausbilden, erhal-
ten eine Vergünstigung in Form einer Reduzierung der Arbeitgeberbei-
träge zur Arbeitslosenversicherung;

2. eine Auswertung bestehender Förderansätze und -programme des Bundes
im Bereich der Ausbildungs- und Benachteiligtenförderung vorzunehmen.
Auf dieser Grundlage sind Möglichkeiten zur Steigerung der Wirksamkeit
und Transparenz entsprechender Fördermaßnahmen im Bereich Ausbildung
und Ausbildungsvorbereitung sowie einer besseren Verzahnung mit Maß-
nahmen und Programmen der Länder zu prüfen;

3. im Sinne des Entschließungsantrages der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der be-
ruflichen Bildung (Bundestagsdrucksache 15/3980) Empfehlungen für die
Überprüfung auch bestehender Ausbildungsordnungen hinsichtlich einer
verstärkten Strukturierung als Stufenausbildung durch das Bundesinstitut für
Berufsbildung einzufordern;

4. Instrumente zu entwickeln, um die berufliche Aus- und Weiterbildung bes-
ser zu verzahnen, leistungsstarken Jugendlichen bereits während der Ausbil-
dung Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten und ihnen einen Einstieg in
weitergehende berufliche und akademische Qualifizierung zu ermöglichen;

5. die personellen Ressourcen der Berufsberatung wieder deutlich zu verstär-
ken, um eine angemessene individuelle Beratung und Betreuung der Jugend-
lichen und eine ausreichende berufsberaterische Präsenz an den Schulen si-
cherzustellen. Umfassende Berufsberatung besitzt einen hohen Stellenwert
für Schülerinnen/Schüler, Eltern und Lehrerinnen/Lehrer. Der Orientie-
rungsbedarf ist angesichts der Vielzahl der Bildungs- und Berufsmöglichkei-
ten sowie der raschen Veränderungen sehr groß. Daher muss eine konti-
nuierliche professionelle Unterstützung der Schulen bei der Hinführung der
Jugendlichen zur Berufswahl und -entscheidung durch feste Ansprechpart-
ner flächendeckend gewährleistet werden;

6. die Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplatzangebote,
wie etwa die Förderung von Verbundausbildung, Ausbildungsnetzwerken,
Branchenkampagnen und Ausbildungsplatzakquisition, weiter zu verstär-
ken. Für die Verbundausbildung muss gemeinsam mit den Kammern ver-
stärkt geworben werden.

IV. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Länder,

1. vor allem leistungsschwächere Jugendliche möglichst frühzeitig präventiv
zu fördern, die Herstellung von Ausbildungsreife an den allgemeinbildenden
Schulen insgesamt zu verbessern und dabei insbesondere den Erwerb von
Basiskompetenzen wie Rechnen, Schreiben und Lesen, aber auch eine fun-
dierte Berufsorientierung zu gewährleisten;

2. gemeinsam mit den in den Landesausschüssen für Berufsbildung vertretenen
Akteuren die bei der letzten Berufsbildungsreform geschaffene Zulassung
von Absolventen vollzeitschulischer Ausbildung zur Kammerprüfung ge-
mäß § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) stärker zu nutzen und

dabei die Möglichkeit, vollzeitschulische Berufsbildungsangebote für Aus-
bildungsbausteine aus dem dualen System zu öffnen, zu prüfen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/5730

3. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Schulabgänger ohne
Abschluss deutlich zu reduzieren.

V. Der Deutsche Bundestag appelliert an die Betriebe, Kammern und Ver-
bände,

1. die Verantwortung zur Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses wahrzu-
nehmen und die positive konjunkturelle Entwicklung zu nutzen, um das
Engagement für Ausbildung weiter zu erhöhen und zusätzliche Ausbil-
dungsplätze bereitzustellen. Die Wirtschaft muss gerade auch angesichts des
demografiebedingt drohenden Fachkräftemangels das in Deutschland ver-
fügbare Fachkräftepotenzial durch qualitativ hochwertige, eigene Berufs-
ausbildungsangebote voll auszuschöpfen, bevor Forderungen nach Anwer-
bung von Fachkräften aus anderen Ländern gestellt werden können;

2. vom Angebot ausbildungsbegleitender Hilfen (abH) und sozialpädagogi-
scher Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung im Falle von benach-
teiligten Jugendlichen verstärkt Gebrauch zu machen;

3. bereits erworbene Teilqualifikationen (etwa im Rahmen des EQJ-Pro-
gramms) in einer anschließenden dualen Berufsausbildung anzuerkennen
und qualifizierte Altbewerber verstärkt zur Externenprüfung zuzulassen;

4. sich noch stärker der Bedeutung beruflicher Bildung für erfolgreiche Integ-
ration bewusst zu werden und die Bemühungen zur Verbesserung der beruf-
lichen Bildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund weiter
zu verbessern. Hierfür sollten verstärkt auch Betriebe, die von Firmenin-
habern mit Migrationshintergrund geführt werden, für Ausbildung gewon-
nen werden. Außerdem sollten Ausbildungsbeauftragte beispielsweise in
Moscheen über den Wert der beruflichen Ausbildung für Unternehmer und
für Arbeitnehmer informieren.

VI. Der Deutsche Bundestag fordert die Tarifpartner auf,

tarifpolitische Vereinbarungen zur Steigerung des Ausbildungsplatzangebots zu
treffen. Auch die Qualität der Ausbildung muss Gegenstand der Vereinbarun-
gen sein. Dafür müssen alle betrieblichen Ausbildungsressourcen genutzt wer-
den.

Berlin, den 20. Juni 2007

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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