BT-Drucksache 16/5693

Antrag der Abgeordneten Oskar Lafontaine, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/3699- Steuerpflichtige mit mehr als 500 000 Euro Einkommen gleichmäßig und regelmäßig prüfen

Vom 15. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5693
16. Wahlperiode 15. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Oskar Lafontaine, Dr. Barbara Höll,
Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/3699 –

Steuerpflichtige mit mehr als 500 000 Euro Einkommen gleichmäßig und
regelmäßig prüfen

A. Problem

Der Bundesrechnungshof weist in den Bemerkungen des Bundesrechnungs-
hofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Drucksache
16/3200) darauf hin, dass die Finanzämter jährlich bei etwa 15 Prozent der
Steuerfälle mit Einkünften von mehr als 500 000 Euro (Einkunftsmillionäre)
Außenprüfungen durchführen. Die niedrige Prüfungsquote führt nach den Fest-
stellungen des Bundesrechnungshofes zu Steuerausfällen. Der Bundesrech-
nungshof hat das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, auf eine
deutlich höhere und einheitliche Prüfungsquote bei sog. Einkunftsmillionären
hinzuwirken. Er regt ferner an, die Begründungspflicht bei Prüfungsanord-
nungen in diesen Fällen entfallen zu lassen und eine Aufbewahrungspflicht für
Belege einzuführen, um Außenprüfungen zu erleichtern.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird unter Bezug auf die Feststellungen des Bundesrechnungs-
hofes angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, eine Betriebsprüfungsord-
nung zur regelmäßigen Außenprüfung von sog. Einkommensmillionären im
Sinn der genannten Feststellung als bundeseinheitliches Gesetz vorzulegen. Zu
prüfungsfreien Zeiträumen soll es nicht mehr kommen. Für die Prüfungsanord-
nung soll eine besondere Begründung nicht mehr erforderlich sein. Für die
betroffenen Steuerpflichtigen soll eine Aufbewahrungspflicht von steuererheb-
lichen privaten Belegen gelten. Die Bundesregierung möge ferner darauf hin-
wirken, im Rahmen von Betriebsprüfungen die Besteuerung von Gesellschaf-
tern und Geschäftsführern vom gleichen Finanzamt bearbeiten zu lassen sowie
eine einheitliche Außenprüfung unter Mitwirkung von Prüfern des Bundes-
zentralamts für Steuern bei länderübergreifend und international tätigen Unter-
nehmen, ihren Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern zu
gewährleisten. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Über-
prüfung der Wirksamkeit der Steuerstrafgesetzgebung zu veranlassen und bei
der Föderalismusreform II die Übertragung der Verwaltungskompetenz bei den

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Gemeinschaftsteuern von den Ländern auf den Bund anzustreben. Von einer
pauschalen Kürzung von Personalstellen beim Steuervollzug sei abzusehen.

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in dem Antrag nicht ent-
halten.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5693

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3699 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2007

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald Gabriele Frechen Dr. Barbara Höll
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatterin

Drucksache 16/5693 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gabriele Frechen und Dr. Barbara Höll

I. Verfahrensablauf

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/3699 in seiner 92. Sitzung am 30. März 2007 dem
Finanzausschuss federführend sowie dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 63. Sitzung
am 13. Juni 2007 behandelt und seine Beratungen abge-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag wird auf die Bemerkungen des Bundesrech-
nungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des
Bundes (Drucksache 16/3200) Bezug genommen, nach
denen die Finanzämter jährlich bei etwa 15 Prozent der Steu-
erfälle mit Einkünften von mehr als 500 000 Euro (Ein-
kunftsmillionäre) Außenprüfungen durchführen. Die nied-
rige Prüfungsquote führe nach den Feststellungen des
Bundesrechnungshofes zu Steuerausfällen. In dem Antrag
wird vor diesem Hintergrund gefordert, die geltenden Steu-
ergesetze gegenüber sog. Einkunftsmillionären konsequent
durchzusetzen. Zu prüfungsfreien Zeiträumen dürfte es nicht
kommen. Bezüglich der Form der von den Finanzämtern zu
erlassenden Prüfungsanordnungen fordert der Antrag, dass
künftig keine besondere Begründung für die Durchführung
der Prüfung erforderlich sein soll. Die betroffenen Steuer-
pflichtigen sollen künftig eine Aufbewahrungspflicht von
steuererheblichen privaten Belegen befolgen. Die Bundesre-
gierung soll ferner darauf hinwirken, dass im Rahmen von
Betriebsprüfungen die Besteuerung von Gesellschaftern und
Geschäftsführern vom gleichen Finanzamt bearbeitet sowie
eine einheitliche Außenprüfung unter Mitwirkung von Prü-
fern des Bundeszentralamts für Steuern bei länderüber-
greifend und international tätigen Unternehmen, ihren Ge-
sellschaftern, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
gewährleistet wird. Des Weiteren wird die Bundesregierung
aufgefordert, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Steuer-
strafgesetzgebung zu veranlassen und bei der Föderalismus-
reform II die Übertragung der Verwaltungskompetenz bei
den Gemeinschaftsteuern von den Ländern auf den Bund an-
zustreben. Von einer pauschalen Kürzung von Personalstel-
len beim Steuervollzug sei abzusehen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 39. Sitzung am 13. Juni 2007 beraten und
empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD und den Stimmen der Fraktion der FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

IV. Empfehlung des federführenden Ausschusses

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt die Ableh-
nung des Antrags.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hoben hervor,
dass sie den Antrag in weiten Teilen als sachlich unzutref-
fend beurteilten. So handele es sich bei den Steuerfällen, auf
die sich der Bericht des Bundesrechnungshofes beziehe, zu
einem Großteil um solche, die durchaus ohne Außenprüfung
zu einer zutreffenden Besteuerung hätten gebracht werden
können, da es sich ganz überwiegend um betriebliche Ein-
künfte gehandelt habe. Zudem erscheine die genannte Ein-
kunftsgrenze von 500 000 Euro willkürlich gegriffen. Im
Vordergrund habe die Zielsetzung zu stehen, über alle Ein-
kommensgruppen hinweg eine gleichmäßige Umsetzung der
Besteuerung zu erzielen. Die Fraktionen der CDU/CSU
und SPD erinnerten in der Ausschussberatung daran, dass
mit der im April 2006 in Kraft getretenen Änderung des
Finanzverwaltungsgesetzes dem Bundeszentralamt für
Steuern Mitwirkungsrechte bei der Steuerprüfung zuge-
wiesen worden seien, wonach es Außenprüfungen im Auf-
trag durchführen und auch die Prüfung bestimmter Betriebe
verlangen könne. Für die Beurteilung der vom Bundesrech-
nungshof angeführten Sachverhalte sei zudem darauf hinzu-
weisen, dass die Feststellungen auf Prüfungen in den Jahren
2000 und 2001 zurückgingen. Seither sei die Strukturent-
wicklung der Bundesfinanzverwaltung durch die Einführung
eines bundeseinheitlichen Verwaltungscontrollings bzw. Ri-
sikomanagements weiter vorangeschritten. Der Einführung
weiterer gesetzlicher Regelungen bedürfe es zum gegenwär-
tigen Zeitpunkt nicht. Die Fraktionen der CDU/CSU und
SPD machten zudem deutlich, dass die bundesstaatliche Sei-
te ohne das Einvernehmen mit den Bundesländern nur über
beschränkte Einflussmöglichkeiten verfüge. Es sei darauf zu
verweisen, dass die in dem Antrag angesprochene Thematik
bei den Beratungen der Föderalismuskommission II im Hin-
blick auf die bundeseinheitliche Anwendung der bestehen-
den Bestimmungen zur Erörterung stehe.

Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. hob unter Bezug
auf die im Plenum des Deutschen Bundestages am 30. März
2007 geführte Beratung hervor, dass entgegen der dort geäu-
ßerten Auffassung die Einführung von Aufbewahrungs-
pflichten für den in der Vorlage bezeichneten Personenkreis
zumutbar erscheine. In Bau- und Grundstücksangelegenhei-
ten sei die langjährige Aufbewahrung von Unterlagen selbst-
verständlich, so dass eine Aufbewahrungspflicht aus steuer-
lichen Gründen nicht als überzogen bewertet werden könne.
Es sei ein Gebot der Steuergerechtigkeit, die Prüfungsquoten
bei sog. Einkunftsmillionären zu erhöhen und regelmäßige
Außenprüfungen durchzuführen, wobei sich die Fraktion
DIE LINKE. offen im Hinblick auf die Absenkung der Ein-
kunftsgrenze für die Zuordnung in die prüfungsrelevante
Personengruppe zeige. Wesentlich sei jedenfalls, das Anlie-
gen aufzugreifen und den Einstieg in eine gleichmäßigere
Überprüfung von sog. Einkunftsmillionären zu vollziehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich da-
für aus, den Bericht des Bundesrechnungshofes ernst zu neh-
men und sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der
Vollzug der Steuergesetze auf Bundes- und Länderebene zu
verbessern sei. Die in dem Antrag vorgesehene Grenzzie-
hung bei Einkünften von 500 000 Euro, ab denen die Prü-
fungsdichte soweit zu erhöhen sei, dass keine prüfungsfreien

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/5693

Zeiträume entständen, erscheine indes willkürlich gezogen.
Zum einen sei dem Eindruck entgegenzutreten, dass Steuer-
ehrlichkeit die Ausnahme sei. Es sei unangemessen, jeden
Steuerzahler unter den Generalverdacht der Steuerhinterzie-
hung zu stellen. Zum anderen sei es wesentlich, die Landes-
finanzverwaltungen in die Lage zu versetzen, für eine gleich-
mäßige Anwendung der Steuergesetze Sorge zu tragen.

Die Bundesregierung teilte im Rahmen der Ausschusserörte-
rungen mit, dass mit den Ländern gemeinsam die Effizienz
der Steuerverwaltung erhöht werden soll und mit dieser Ziel-
setzung eine länderoffene Planungsgruppe eingerichtet wer-
de, die gemeinsame Vollzugsziele festlegen und Kriterien für
die Überprüfung dieser Ziele entwickeln soll. Es sei beab-
sichtigt, die Frage der Außenprüfungen bei sog. Einkunfts-
millionären in die Erörterungen der Planungsgruppe einzu-
beziehen.

Die Ausschussempfehlung wurde mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen.

Berlin, den 13. Juni 2007

Gabriele Frechen Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin Berichterstatterin

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