BT-Drucksache 16/5690

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE. - 16/2523 - Aufhebung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen

Vom 15. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5690
16. Wahlperiode 15. 06. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost,
Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2523 –

Aufhebung der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen

A. Problem

Mit der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ist die ertragsteuerliche Erfas-
sung von Dividenden beim Anteilseigner grundlegend geändert worden. Divi-
denden werden bei natürlichen Personen zur Hälfte bei der Einkommensteuer
erfasst. Wegen der körperschaftsteuerlichen Vorbelastung der Gewinne bei der
ausschüttenden Kapitalgesellschaft ergibt sich für Dividenden eine Gesamt-
belastung, die in typisierender Weise derjenigen anderer Einkünfte entspricht.
Die körperschaftsteuerliche Belastung von Gewinnausschüttungen zwischen
Kapitalgesellschaften würde zu einer steuerlichen Mehrfachbelastung führen, so
dass der gesetzliche Mechanismus vorsieht, diese Gewinnausschüttungen von
der Körperschaftsteuer zu befreien. Entsprechend sind Gewinne aus der Ver-
äußerung von Beteiligungen an anderen Körperschaften steuerfrei gestellt.

B. Lösung

Mit dem Antrag wird angestrebt, die Bundesregierung aufzufordern, die Körper-
schaftsteuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapi-
talgesellschaften aufzuheben und deren sachgerechte Besteuerung umzusetzen.

Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Keine

D. Kosten

Die jährlichen Steuermehreinnahmen aus der Streichung der Körperschaftsteu-
erbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesell-
schaften belaufen sich nach dem Antrag auf mindestens 2,1 Mrd. Euro.

Drucksache 16/5690 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/2523 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2007

Der Finanzausschuss

Eduard Oswald Peter Rzepka Dr. Barbara Höll
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatterin

Berlin, den 13. Juni 2007
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 16/
2523 in seiner 73. Sitzung am 14. Dezember 2006 dem
Finanzausschuss federführend sowie dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung überwiesen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag in seiner 63. Sitzung
am 13. Juni 2007 behandelt und seine Beratungen abge-
schlossen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag wird auf die Einführung des steuerlichen
Halbeinkünfteverfahrens Bezug genommen, nach dem erst-
mals ab dem Jahr 2001 Ausschüttungen von Gewinnanteilen
von Kapitalgesellschaften an natürliche Personen nur zur
Hälfte besteuert werden und Ausschüttungen an andere Ka-
pitalgesellschaften im Rahmen des § 8b des Körperschaft-
steuergesetzes steuerfrei bleiben. Gewinne aus dem Verkauf
von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden zur Vermei-
dung von Mehrfachbelastungen innerhalb der Körperschaft-
steuer ebenfalls steuerfrei gestellt. In dem Antrag wird
darauf verwiesen, dass die Steuerfreiheit der Veräußerungs-
gewinne fachlich umstritten sei. Insbesondere fehle es an der
Rechtfertigung für die Steuerbefreiung, wenn im Kaufpreis
der Beteiligung z. B. der Geschäftswert und stille Reserven
des Unternehmens enthalten seien. Fälle von Börsenspe-
kulationen, wie die Vorgänge um die Übernahme der
Schering AG, verdeutlichten die Mangelhaftigkeit der Vor-
schrift. Darüber hinaus führe das mit der Steuerfreiheit beab-
sichtigte wirtschaftspolitische Ziel der Entflechtung der
„Deutschland AG“ zu massiven wirtschafts- und sozial-
politischen Fehlentwicklungen, von denen insbesondere die
Beschäftigten bis hin zum Arbeitsplatzabbau negativ betrof-
fen würden. Die Steuerbefreiung habe Deutschland zum
attraktiven Betätigungs- und damit Spekulationsfeld für
zahlreiche Fonds werden lassen. Vor diesem Hintergrund sei
die Bundesregierung aufzufordern, sich für die Aufhebung
der Körperschaftsteuerbefreiung von Gewinnen aus der Ver-
äußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und ihre
sachgerechte Besteuerung einzusetzen.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 39. Sitzung am 13. Juni 2007 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,

der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

IV. Empfehlung des federführenden Ausschusses

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt die Ableh-
nung des Antrags.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD erinnerten an die
am 14. Dezember 2006 im Plenum des Deutschen Bundes-
tages geführte Debatte und verweisen auf die seinerzeit vor-
getragene Argumentation.

Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. verdeutlichte,
sie trete weiterhin dafür ein, Veräußerungsgewinne künftig
zu besteuern, da die steuerliche Erfassung dieser Gewinne
erheblich zur Erhöhung der Steuergerechtigkeit beitrage. Die
Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, die Steuerbefreiung
führe zu massiven Steuermindereinnahmen in einer jährli-
chen Größenordnung von rd. 2,1 Mrd. Euro. Sie widersprach
der Ansicht, dass die Steuerbefreiung von Veräußerungs-
gewinnen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung bei
der Anteilsveräußerung zwischen Kapitalgesellschaften er-
forderlich sei. Vielmehr sei zunehmend die Tendenz zu
verzeichnen, dass gezielt zur Steuerersparnis Kapitalgesell-
schaften bei Anteilsveräußerungen zwischengeschaltet
würden. Zudem würden spekulativ überhöhte Veräußerungs-
preise begünstigt. Darüber hinaus böten sich bei der konkre-
ten Ausgestaltung der Vorschrift Möglichkeiten, für eine an-
gemessene Besteuerung Sorge zu tragen. Jedenfalls sei das
für die Steuerbefreiung ins Feld geführte Argument, dass de-
ren Aufhebung notwendigerweise zur Gewährung des steu-
erlichen Abzugs von Veräußerungsverlusten und damit zu
Steuermindereinnahmen führen werde, nicht haltbar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass
die bestehende Steuerbefreiung von Veräußerungsgewinnen
nicht durchgängig von den Kapitalgesellschaften genutzt
werde. Sie wies darauf hin, Banken und Versicherungen näh-
men bei ihren Handelsbeständen die Steuerfreiheit nicht in
Anspruch und versteuerten die Veräußerungsgewinne auf-
grund einer Optionsklausel, um auch etwaige Veräußerungs-
verluste geltend machen zu können. Vor diesem Hintergrund
erscheine eine differenzierte Betrachtung der Steuerbefrei-
ung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen
an andere Körperschaften angemessen.

Die Ablehnung des Antrags hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
empfohlen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5690

Bericht der Abgeordneten Peter Rzepka und Dr. Barbara Höll

I. Verfahrensablauf FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
Peter Rzepka Dr. Barbara Höll
Berichterstatter Berichterstatterin

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