BT-Drucksache 16/5665

Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5665
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
(Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich
(Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß,
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag des Bundes-
ministeriums der Finanzen im November 2006 einen „Erfahrungsbericht Ban-
kenaufsicht“ vorgelegt. Ein zentrales Ergebnis des Gutachtens war, dass die
Kreditinstitute Verbesserungsbedarf bei der Arbeitsteilung zwischen der Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank sehen,
wobei die Prüfer der Bundesbank besser bewertet wurden, als jene der BaFin.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Mai 2007 Eckpunkte zur
Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt.
Seitens der Fraktion der CDU/CSU wurde daraufhin die Forderung nach einer
begrenzten Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin erneuert.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung, die Eckpunkte
zur Reorganisation der BaFin umzusetzen?

2. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „laufende Überwachung“?

3. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „bankgeschäftliche Prüfun-
gen“?

4. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „systemrelevante Institute“?
5. Wie viele Kreditinstitute sind nach Auffassung der Bundesregierung sys-
temrelevant?

6. In welcher Form sollte die Bundesbank nach Auffassung der Bundesregie-
rung künftig an der Aufsicht über die systemrelevanten Kreditinstitute betei-
ligt werden?

Drucksache 16/5665 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Macht die Beteiligung der Bundesbank an der laufenden Überwachung
nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin „gerade bei der Aufsicht
über sog. systemrelevante Kreditinstitute Sinn, um der Europäischen Zen-
tralbank über diesen Weg den Rückgriff auf Informationen aus erster Hand
für die Geldpolitik zu sichern“ (so die Gesetzesbegründung zu § 7 Kredit-
wesengesetz (KWG) bei Gründung der BaFin)?

8. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Doppelarbeiten durch die
Zusammenarbeit von BaFin und Bundesbank?

9. Wie soll die Abstimmung zwischen BaFin und Bundesbank konkret opti-
miert werden?

10. Welches Vorgehen plant die Bundesregierung, falls es bei der Überarbei-
tung der Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen BaFin und Bun-
desbank nicht zu einer Einigung zwischen ihnen kommt?

11. Welche Änderungen in §§ 30 und 44 KWG plant die Bundesregierung?

12. Inwieweit sollen die nach § 44 KWG anzuordnenden Prüfungen reduziert
werden?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer begrenzten
prozentualen Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin?

14. Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung der Forderung, der
Bund möge Aufwendungen, die sich nicht unmittelbar aus der Finanzauf-
sicht ergeben, sondern allgemeinen staatlichen Zwecken dienen, selbst tra-
gen?

15. Welche Gebührenpotentiale sieht die Bundesregierung?

16. Wie ist das Verhältnis der Gebühren zu der Umlage derzeit, und wie sollte
es nach Auffassung der Bundesregierung künftig sein?

17. Welche Institute würden durch einen höheren Gebührenanteil belastet und
welche entlastet?

18. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass dem Präsidenten im Di-
rektorium der BaFin besonderes Gewicht zukommt?

19. Wie soll die Besoldungsstruktur der BaFin künftig gestaltet werden?

20. Wie soll die geplante Versicherung der Amtshaftungsrisiken der BaFin
finanziert werden?

21. Wie definiert die Bundesregierung „mittlere Großschäden“?

22. Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Versicherung?

23. Wie bewertet die Bundesregierung den Einwand der Kreditwirtschaft, die
Amtshaftung liege im Verantwortungsbereich des Bundes?

Berlin, den 13. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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