BT-Drucksache 16/5611

Neues Verkehrssicherheitskonzept für Bundesautobahn 12 zusammen mit dem Land Brandenburg umsetzen

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5611
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Antrag
der Abgeordneten, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring,
Joachim Günther (Plauen), Heinz Lanfermann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van
Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Neues Verkehrssicherheitskonzept für Bundesautobahn 12 zusammen mit dem
Land Brandenburg umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesautobahn (BAB) 12 entspricht in ihrer Gesamtheit nicht mehr dem
heutigen Stand der Technik. Sie wurde daher in den vergangenen Jahren bereits
teilweise grunderneuert und wird in den nächsten Jahren weiterhin abschnitts-
weise grunderneuert. In jeder Richtungsfahrbahn stehen dann zwei Fahrstreifen
und ein Standstreifen zur Verfügung. Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung
hat das Land Brandenburg den sechsspurigen Ausbau der BAB 12 zur Auf-
nahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angemeldet. Der Bund hat
hier „weiteren Bedarf“ anerkannt. Am Grenzübergang nach Polen kommt es
regelmäßig zu großen Rückstaus, welche in der mangelnden Abfertigungskapa-
zität begründet sind. Durch die Rückstaus kommt es regelmäßig zu Unfällen, bei
welchen oft Todesopfer zu beklagen sind.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gemeinsam mit dem Land Brandenburg die Verkehrssicherheitsstrategie auf der
BAB 12 zu verbessern, insbesondere durch die Nutzung des ehemaligen Zoll-
parkplatzes bei Frankfurt/Oder in Richtung der polnischen Grenze zum Zweck
der Stauvermeidung als Vorordnungszone.
III. Begründung

Im Jahr 2006 kam es auf der BAB 12 zu 481 Unfällen. Nach Auskunft der
Autobahnpolizei wurden die Unfälle häufig von Pkw- und Kleintransporter-
Fahrern verursacht, die mit ihren Fahrzeugen auf langsamere Lkw auffuhren.
Insgesamt kamen im Jahr 2006 auf der 58 Kilometer langen Autobahn vom Ber-
liner Ring zur polnischen Grenze 14 Menschen ums Leben.

Drucksache 16/5611 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll zwischen Briesen und der polnischen
Grenze bis zum Herbst 2007 eine Stauwarnanlage errichtet werden. Mit der
Stauwarnanlage soll der Verkehr besser gesteuert und die Sicherheit so erhöht
werden. Derzeit gilt auf der Autobahn ein Tempolimit von 80 km/h im Haupt-
Staubereich und 120 km/h in Bereichen ohne Standstreifen. Gegenwärtig ver-
kehren täglich ca. 10 000 Lkw. Bereits in naher Zukunft wird ein Anstieg auf
15 000 Lkw pro Tag erwartet.

Aufgrund der Einstufung der BAB 12 in den „weiteren Bedarf“ hinsichtlich des
sechsspurigen Ausbaus und der zu erwartenden Zunahme des Güterverkehrs, ist
ein differenziertes Verkehrssicherheitskonzept, bis zu einer Beseitigung des
Grenzkontroll- und Infrastrukturengpasses an der deutsch-polnischen Grenze
unerlässlich. Die Installation der Stauwarnanlage stellt bei diesem Verkehrs-
sicherheitskonzept eine wichtige Säule dar. Zusätzlich wäre die Nutzung des
ehemaligen Zollparkplatzes auf der BAB 12 in Richtung polnischer Grenze bei
Frankfurt/Oder ein bereits in der Vergangenheit erprobtes Instrument, um die
staubedingte Unfallgefahr zu minimieren.

Der Zollparkplatz wurde bis zum Beitritt Polens zur Europäischen Union als
Vorabfertigungsstelle verwendet. Auf die Grenze zufahrende Lkws mussten zu-
nächst auf den Parkplatz fahren und sich in eine bestehende Abfertigungsreihen-
folge einordnen. Erst bei Erreichen der Abfertigungsposition konnten sie zur
endgültigen Abfertigung an die Grenze fahren. Durch diese Maßnahme wurde
ein Rückstau regelmäßig verhindert, da der Grenzabfertigungsstelle nur die An-
zahl an Lkw zugeführt wurde, welche tatsächlich abgefertigt werden konnten.

Seit dem Beitritt Polens zur EU sind Zollkontrollen nicht mehr erforderlich, so
dass der Vorabfertigungsparkplatz geschlossen wurde. Eine Wiedereröffnung ist
ausschließlich als verkehrssicherheitserhöhende Maßnahme zu verstehen. Die
Lkw könnten bei einem Verkehrsaufkommen, welches das Grenzabfertigungs-
system nicht bewältigen kann, zunächst durch ein flexibles System von mehr-
sprachigen Schildern auf den Parkplatz geleitet werden. Dort würden beispiels-
weise Wartenummern verteilt, die es dem Lkw-Fahrer erst bei Aufruf seiner
Nummer gestatten zur Grenzabfertigung vorzufahren. Auch andere Ordnungs-
systeme sind in diesem Zusammenhang denkbar. Mit dieser vergleichsweise
einfachen Maßnahme besteht die Möglichkeit, die Anzahl der Unfälle nachhal-
tig zu reduzieren und Menschenleben zu retten.

Berlin, den 8. Juni 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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