BT-Drucksache 16/5557

Umsetzung des Grundsatzes "Neu für Alt" bei Exporten von Kleinwaffen

Vom 7. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5557
16. Wahlperiode 07. 06. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Wolfgang
Gehrcke, Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Grundsatzes „Neu für Alt“ bei Exporten von Kleinwaffen

Seit 2003 betont die Bundesregierung, dass im Rahmen des Genehmigungs-
verfahrens für die Ausfuhr von Kleinwaffen der Grundsatz „Alt für Neu“ ange-
wendet wird. Danach sollen Lieferverträge so ausgestaltet werden, dass der
Empfänger Waffen, die er aufgrund der Neulieferung aussondert, nicht weiter-
verkauft, sondern vernichtet. Außerdem soll der Exporteur in neuen Liefer-
verträgen den Abnehmer in einem Drittland nach Möglichkeit darauf verpflich-
ten, im Fall einer späteren Außerdienststellung die gelieferten Waffen zu
vernichten. Bislang hat die Bundesregierung keine Informationen über die Um-
setzung dieser Vorgabe in der Praxis veröffentlicht. Laut den Angaben im
Rüstungsexportbericht 2005 (Bundestagsdrucksache 16/3730, S. 26 bis 28)
wurde z. B. der Export von mehr als 5 000 Maschinenpistolen an sonstige Dritt-
staaten genehmigt. Inwieweit die Bundesregierung hierbei allerdings ihrer
Selbstverpflichtung gerecht geworden ist, den Grundsatz „Neu für Alt“ anzu-
wenden, bleibt unklar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Bei wie vielen Rüstungsexportgeschäften für Kleinwaffen konnte die „Neu
für Alt“-Regelung angewendet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und
Empfängergruppe EU, NATO, „NATO-gleichgestellt“ und „sonstige Dritt-
staaten“)?

2. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die expor-
tierenden Unternehmen in ihren Lieferverträgen die Verpflichtung aufge-
nommen, dass Altwaffen, die aufgrund der Lieferung außer Dienst gestellt
werden, vernichtet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Empfän-
gerland)?

3. Wie viele Kleinwaffen wurden von der Bundeswehr seit 2003 an andere
Staaten abgegeben (bitte unter Angabe der Kleinwaffentypen)?

4. Bei welchen dieser Exporte von Bundeswehrwaffen wurde der Grundsatz
„Neu für Alt“ angewendet?

5. Bei welchen dieser Exporte von Bundeswehrwaffen wurde der Grundsatz

„Neu für Alt“ nicht angewendet und mit welcher Begründung?

6. Wie viele Kleinwaffen wurden bislang aufgrund der „Neu für Alt“-Regelung
aus dem Verkehr gezogen?

7. Wie viele Kleinwaffen welcher Typen wurden bzw. sollen im Zuge der
Lieferung von G36-Gewehren nach Griechenland und Lettland zerstört
werden?

Drucksache 16/5557 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Welche Instrumente hat die Bundesregierung, die Zerstörung von Klein-
waffen aufgrund der „Neu für Alt“-Regelung zu verifizieren?

9. Gewährt die Bundesregierung den beteiligten Unternehmen und Streit-
kräften finanzielle Hilfen bei der Entsorgung der alten Kleinwaffenbestände
im Rahmen des „Neu für Alt“-Programms?

10. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob bei einem ge-
planten Kleinwaffenexportgeschäft das Prinzip „Neu für Alt“ angewendet
werden soll, und wann und wie wird diese Entscheidung dem Exporteur und
dem Empfänger mitgeteilt?

11. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung einem Kleinwaffenexport-
geschäft die Genehmigung versagt, weil weder der deutsche Lieferant noch
der Abnehmer der Kleinwaffen die Einhaltung des Grundsatzes „Neu für
Alt“ gewährleisten konnten?

12. Gilt das Prinzip „Neu für Alt“ für die Genehmigung von Kleinwaffenexpor-
ten in alle Staaten?

Wenn nicht, warum nicht?

13. Welche Probleme bei der Umsetzung des Prinzips „Neu für Alt“ sind bis-
lang aufgetaucht, und wie plant die Bundesregierung, diese Probleme zu
beseitigen?

14. Gilt das Prinzip „Neu für Alt“ auch für die genehmigungs- und zustim-
mungspflichtigen Rüstungsexportgeschäfte von deutschen Kleinwaffen, die
in Lizenz in anderen Staaten produziert werden?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

15. Gilt das Prinzip „Neu für Alt“ auch für die Genehmigung der Lieferung von
Bestandteilen von Kleinwaffen?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

16. Plant die Bundesregierung im nächsten Rüstungsexportbericht detailliertere
Angaben zur Anwendung des Prinzips „Neu für Alt“ zu machen?

Wenn ja, wann?

Wenn nicht, warum nicht?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Prinzip „Neu für Alt“
auch auf den Munitionsbereich Anwendung finden sollte?

Wenn ja, wie sieht der derzeitige Planungsstand zur Gewährleistung der
Umsetzung aus?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

18. In welchen Staaten wurden seit 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung
deutsche Kleinwaffen in Lizenz gebaut (bitte jeweils unter Angabe der
lizenzierten Waffentypen)?

19. Aus welchen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000
deutsche Kleinwaffen, inklusive in Lizenz produzierter Kleinwaffen, in
welche anderen Staaten exportiert (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

20. Für wie viele so genannter Reexportgeschäfte mit deutschen Kleinwaffen
bzw. von in Lizenz produzierten deutschen Kleinwaffen hat die Bundes-
regierung seit 2000 eine Genehmigung erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach
Empfängerstaaten)?

Berlin, den 7. Juni 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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