BT-Drucksache 16/5494

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/3163- Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer Regelungen im Sozialrecht

Vom 24. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5494
16. Wahlperiode 24. 05. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/3163 –

Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe durch Abbau bürokratischer
Regelungen im Sozialrecht

A. Problem

Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Unternehmen hemmen das Wirt-
schaftswachstum und die Entstehung von Arbeitsplätzen in Deutschland. An-
statt die Unternehmen wie erforderlich massiv von unnötigen bürokratischen
Pflichten zu befreien, werden mit immer neuen Gesetzen, Verordnungen und
Richtlinien wirtschaftliche Dynamik behindert und Eigeninitiative gebremst.

B. Lösung

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zum Abbau von
bürokratischen Regelungen im Sozialrecht vorzulegen. Dabei sei zu prüfen,
welche der nach § 28a Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)
insgesamt 17 Meldepflichten des Arbeitgebers an die Einzugsstellen ersatzlos
fallen könne, um Betriebe und Unternehmen von unnötigen Bürokratiekosten zu
entlasten. Zudem solle ein einheitlicher Verdienst- bzw. Arbeitsentgeltbegriff
für die Feststellung von Ansprüchen des Arbeitnehmers auf staatliche Leistun-
gen zugrunde gelegt werden. Damit entfalle zukünftig ein erheblicher Zeit- und
Kostenaufwand und es könne lediglich ein einheitliches Formular verwendet
werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht beziffert.

Drucksache 16/5494 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/3163 abzulehnen.

Berlin, den 23. Mai 2007

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Vorsitzender

Klaus Ernst
Berichterstatter

Berlin, den 23. Mai 2007
Klaus Ernst
Berichterstatter
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 16/3163
ist in der 94. Sitzung des Deutschen Bundestages am
26. April 2007 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur
federführenden Beratung und an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie und den Ausschuss für Gesundheit
zur Mitberatung überwiesen worden.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der
Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner Sitzung
am 23. Mai 2007 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag
abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit ihrem Antrag will die Fraktion der FDP erreichen, dass
die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Abbau von
bürokratischen Regelungen im Sozialrecht vorlegt, der ins-
besondere kleine und mittlere Betriebe entlastet. Denn Büro-
kratie und Verwaltungsaufwand für Unternehmen hemmten
das Wirtschaftswachstum und die Entstehung von Arbeits-
plätzen in Deutschland. Anstatt die Betriebe von unnötigen
bürokratischen Pflichten zu befreien, würden mit immer
neuen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien wirtschaft-
liche Dynamik behindert und Eigeninitiative gebremst, heißt
es in dem Antragstext. Die Folgen dieser Entwicklung seien
im Sozialrecht für die Unternehmen besonders be- und er-
drückend. Pro Jahr gebe es nach Auskunft der Bundesregie-
rung ca. 113 Millionen Meldungen der Arbeitgeber an die
Einzugsstellen. Im Beitragsverfahren müssten die Unterneh-
men ca. 120 Millionen Beitragsnachweise und genauso viele
Überweisungen an die Einzugsstellen abwickeln. Die Betrie-
be seien nach einer Studie des Instituts für Mittelstands-
forschung im Jahr 2003 mit Bürokratiekosten in Höhe von
46 Mrd. Euro belastet worden. Die bürokratischen Belastun-
gen seien danach seit 1994 preisbereinigt sogar noch um
25 Prozent gestiegen. Die Fraktion der FDP fordert die Bun-
desregierung auf, zum einen die nach § 28a Abs. 1 SGB IV
insgesamt 17 Meldepflichten des Arbeitgebers an die Ein-
zugsstellen im Hinblick auf einen ersatzlosen Fortfall zu prü-
fen. Zum anderen möge zukünftig ein einheitlicher Ver-

grunde gelegt werden, so dass ein einheitliches Formular
verwendet werden könne und der aufgrund der unterschied-
lichen Regelungen bei Mutterschutz, Lohnfortzahlung,
Wohngeld, etc. verursachte Zeit- und Kostenaufwand entfal-
le.

Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung
der Vorlage in seiner 51. Sitzung am 23. Mai 2007 aufge-
nommen und abgeschlossen.

Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen,
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 16/3163 zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD erklärten,
jeder Vorschlag, der der mittelständischen Wirtschaft Hür-
den aus dem Weg räumen wolle, sei zu begrüßen. Aber der
Antrag der Fraktion der FDP sei im Hinblick auf einen ein-
heitlichen Entgeltbegriff bereits mit dem Maßnahmenkata-
log des Bundeswirtschaftsministeriums zum Ersten Mittel-
standsentlastungsgesetz erledigt. Ebenfalls sei der Aufwand
für die Sozialversicherungsmeldungen durch vollautomati-
sierte Übermittlung bereits erheblich reduziert worden.

Die Fraktion der FDP machte deutlich, dass das Zwischen-
zeugnis der Bundesregierung beim Bürokratieabbau unge-
nügend sei. Notwendig seien endlich Entlastungen dort, wo
die Belastungen entstünden. Dies seien die komplizierten
Regelungen in den Bereichen Steuern und Abgaben, Sozial-
versicherungen, Arbeitsrecht und Umweltrecht sowie zu vie-
le Statistiken.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Auffassung, dass die
meisten Berichts-, Informations- und Meldepflichten für
Unternehmen aus gutem Grund entstanden seien und einen
gesellschaftlichen Zweck erfüllten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt den Vor-
schlag, einen einheitlichen Verdienstbegriff für alle Steuern,
Abgaben und öffentlichen Leistungen zu schaffen, im Kern
für richtig. Er sei aber konzeptionell zu kurz gedacht und
müsse daher weiter konkretisiert werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5494

Bericht des Abgeordneten Klaus Ernst

I. Überweisung und Votum der mitberatenden
Ausschüsse

dienst- bzw. Arbeitsentgeltbegriff für die Feststellung von
Ansprüchen des Arbeitnehmers auf staatliche Leistungen zu-

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