BT-Drucksache 16/549

EU-Kommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren

Vom 7. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/549
16. Wahlperiode 07. 02. 2006

Antrag
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Ulrike Höfken,
Hans Josef Fell, Christine Scheel, Rainder Steenblock, Renate Künast, Fritz Kuhn
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

EU-Kommission muss nationale Tierschutzbemühungen respektieren

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Die Bundesregierung möge sich gegenüber der EU-Kommission dafür einset-
zen, dass diese ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einstellt und
keine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof erhebt, weil es
die Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen verboten hat und die
Kommission erreichen will, dass dieses Verbot zurückgenommen wird.

Berlin, den 7. Februar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

In Österreich ist seit dem 1. Januar 2005 die Haltung und Mitwirkung von Wild-
tieren in Zirkussen verboten. Die EU-Kommission hat nun ein Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Österreich eröffnet, weil sie durch dieses Verbot den
freien Dienstleistungsverkehr unrechtmäßig eingeschränkt sieht.

Mit der Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung im November 2004
hatte sich die Europäische Union erstmals ausdrücklich zum Tierschutz bekannt.
Dort heißt es: „Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in
den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung,
technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitglieds-
staaten der Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in
vollem Umfang Rechnung …“.

Der Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere sollen damit künftig neben dem

Umweltschutz, dem Gebot der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie
der Bekämpfung von Diskriminierungen als eine in allen Politikbereichen zu be-
rücksichtigende Zielbestimmung in der europäischen Verfassung verankert wer-
den. Damit bestünde auf europäischer Ebene eine dem Artikel 20a des Grund-
gesetzes vergleichbare Bestimmung.

Drucksache 16/549 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Dies bedeutet auch eine Selbstverpflichtung der Mitgliedstaaten, der Österreich
beispielsweise durch ein Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in
Zirkussen entspricht.

Auch wenn die Ratifizierung der EU-Verfassung derzeit ausgesetzt ist, ist der
Konsens über den Stellenwert des Tierschutzes nicht aufgehoben. Der Deutsche
Bundestag erwartet wie die Tierschützerinnen und Tierschützer in allen Ländern
der Europäischen Union, dass die EU-Kommission sich im Sinne der Zielbe-
stimmung Tierschutz des Verfassungsentwurfs verhält und die nationalen Be-
mühungen zum Schutz wild lebender Tiere respektiert und nicht auf tier- und
artenschutzwidrige Haltungs- und Nutzungsformen beharrt.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.